Mandat
Form & Grammatik
- Stichwort
- Mandat
- Worttrennung
- Man·dat
- Artikel
- das
- Genus
- Neutrum
- Genitiv Singular
- des Mandats / des Mandates
- Plural
- die Mandate
Dativ Singular: dem Mandat; daneben ist dem Mandate belegt.
Gebrauch: Auftrags-, Vertretungs- oder Amtsbezeichnung; kein Personenname. Dativ Plural: den Mandaten.
Definition · kurz erklärt
Ein Mandat ist ein übertragener Auftrag, besonders zur Vertretung einer Person oder Gruppe. In der Politik bezeichnet das Wort auch den Auftrag beziehungsweise das Amt, das ein Abgeordneter durch eine Wahl erhält. Historische Texte können weitere Bedeutungen verwenden.
Bedeutungen
Ein übertragener Auftrag zur Vertretung
Wer ein Mandat erhält, wird mit einer Aufgabe oder Vertretung betraut. Besonders häufig begegnet der Ausdruck, wenn eine Person in einer Angelegenheit juristisch vertreten werden soll. Der genaue Inhalt des Auftrags muss aus dem Zusammenhang hervorgehen.
„Die Anwältin übernimmt das Mandat, die Interessen der Familie in dieser Angelegenheit zu vertreten.“
Der Satz nennt die übertragene Aufgabe. Er sagt noch nichts darüber aus, wie der Fall ausgeht oder welche Einzelmaßnahmen vereinbart sind.
Der Auftrag oder das Amt eines gewählten Abgeordneten
Im politischen Gebrauch kann Mandat den durch eine Wahl erhaltenen Auftrag oder das damit verbundene Abgeordnetenamt mit Sitz und Stimme bezeichnen. In einer Formulierung wie die Mandate verteilen sind die zu besetzenden oder errungenen Sitze gemeint.
„Die Gruppe erhält bei der Wahl drei Mandate und ist nun mit drei Abgeordneten vertreten.“
Das Beispiel erklärt die gezählten Mandate als Sitze. Drei Mandate bedeuten weder drei Stimmen bei der gesamten Wahl noch drei beliebige Arbeitsaufträge.
Historisch: ein im Auftrag des Völkerbundes verwaltetes Gebiet
In historischen Darstellungen kann Mandat ein Gebiet meinen, das ein fremder Staat im Auftrag des früheren Völkerbundes in Treuhand verwaltete. Diese territoriale Bedeutung ist von einem heutigen Abgeordnetensitz zu unterscheiden.
„Die Ausstellung erklärt, welcher Staat das damalige Mandat verwaltete.“
Im angegebenen historischen Zusammenhang ist ein Gebiet gemeint. Welche politische Entwicklung es durchlief, lässt sich aus dem Wort allein nicht erschließen.
Älter: ein herrschaftlicher Befehl
In älterem Gebrauch kann Mandat auch einen meist schriftlich erteilten Befehl eines Herrschers an Untergebene bezeichnen. Wer einen alten Text liest, muss deshalb prüfen, ob eine Anordnung oder eine übertragene Vertretungsaufgabe gemeint ist.
„Im erfundenen historischen Beispiel enthält das Mandat die Anweisung, den Durchgang zu schließen.“
Die ausdrücklich genannte Anweisung macht die Befehlsbedeutung sichtbar. Das Beispiel ist eine sprachliche Veranschaulichung und kein historischer Originalbeleg.
Mandat: Synonyme und andere Wörter
Auftrag und Vertretung
Auftrag ist weiter und passt auch zu einer einfachen Arbeitsaufgabe. Vertretungsauftrag verdeutlicht eine bestimmte Funktion. Vollmacht betrifft eine Vertretungsbefugnis; sie sollte nicht ungeprüft an die Stelle von Mandat gesetzt werden.
„Sie erhält den Auftrag, den Raum vorzubereiten.“ – „Sie erhält das Mandat, die Gruppe zu vertreten.“
Im ersten Satz steht eine konkrete Arbeit im Vordergrund. Im zweiten wird eine förmlichere Vertretungsrolle benannt. Das Wort Mandat ist daher nicht bloß die gehobenere Bezeichnung für jede Aufgabe.
Mandat und Abgeordnetensitz
Abgeordnetensitz erklärt den politischen Gebrauch besonders anschaulich. Amt ist allgemeiner: Nicht jedes Amt beruht auf derselben Art von Wahl oder Vertretung.
„Die Partei gewinnt zwei Mandate.“ – „Die Partei gewinnt zwei Abgeordnetensitze.“
In einer passenden Wahldarstellung meinen beide Sätze dieselben zwei Sitze. Bei einem Auftrag an eine Anwaltskanzlei wäre dieser Austausch falsch.
Beispiele und Verwendung
Die Reichweite des Auftrags nennen
„Ihr Mandat betrifft die Verhandlungen über den Veranstaltungsort, nicht die gesamte Organisation.“
Die Ergänzung begrenzt die Aufgabe ausdrücklich. Die Bezeichnung Mandat allein erteilt keine unbegrenzte Befugnis.
Mandat und Person auseinanderhalten
„Nach der Wahl übernimmt ein neues Mitglied das frei gewordene Mandat.“
Mandat bezeichnet hier die Position. Die Person, die diese Position innehat, ist etwas anderes als das Mandat selbst. Wer die Wendung in einer Textanalyse verwendet, sollte diesen Unterschied erhalten.
Grammatik und Beugung
Das Substantiv ist sächlich: das Mandat. Im Genitiv stehen des Mandats und des Mandates, im Plural die Mandate. Der Dativ Plural lautet den Mandaten. Neben dem Mandat ist auch die Dativform dem Mandate belegt.
Ob eine Frau oder ein Mann einen Auftrag erhält, verändert das Genus von Mandat nicht. Das Wort bezeichnet einen Auftrag, ein Amt oder im historischen Gebrauch ein Gebiet beziehungsweise einen Befehl; es ist keine Personenbezeichnung. Deshalb gibt es hier keine feminine Personen-Gegenform als zusätzliche Lemmaform.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Mandat | die Mandate |
| Genitiv | des Mandats / des Mandates | der Mandate |
| Dativ | dem Mandat / dem Mandate | den Mandaten |
| Akkusativ | das Mandat | die Mandate |
Was bedeutet sein Mandat niederlegen?
Sein Mandat niederlegen bedeutet im politischen Zusammenhang, das Abgeordnetenamt aufzugeben. Die Wendung benennt diesen Schritt; sie erklärt noch nicht, warum er erfolgt.
„Nach langer Überlegung legt sie ihr Mandat nieder und scheidet aus dem Gremium aus.“
Die Aufgabe der Position wird ausdrücklich genannt. Ein bloßes Fernbleiben von einer Sitzung wäre noch nicht gleichbedeutend damit, das Mandat niederzulegen.
Herkunft
Mandat geht auf lateinisch mandatum für Auftrag oder Weisung zurück. Es gehört zum Verb mandare, das unter anderem ein Übergeben oder Anvertrauen bezeichnet. Die verschiedenen deutschen Bedeutungen knüpfen an eine übertragene Aufgabe oder eine entsprechende Stellung an.
