Landfahrer
Form & Grammatik
- Stichwort
- Landfahrer
- Worttrennung
- Land·fah·rer
- Artikel
- der
- Geschlecht
- Maskulinum
- Genitiv
- des Landfahrers
- Plural
- die Landfahrer
Gebrauch: Verhüllende Bezeichnung für einen Mann, der ohne festen Wohnsitz umherzieht.
Definition · kurz erklärt
Landfahrer nennt verhüllend einen Mann, der ohne festen Wohnsitz umherzieht. Die Bezeichnung beschreibt eine Lebenssituation; über deren Ursachen oder den Charakter der Person sagt sie allein nichts aus.
Bedeutungen
1 Ohne festen Wohnsitz umherziehen
Mit Landfahrer kann eine erzählende Person eine umherziehende männliche Figur ohne festen Wohnsitz bezeichnen. Der verhüllende Ausdruck lässt diese Lebensumstände weniger unmittelbar hervortreten als eine ausdrückliche Beschreibung. Eine gewöhnliche Fahrt über Land ist damit nicht gemeint.
„Der Landfahrer hat im Roman keine feste Adresse und bittet die Posthalterin, eine erwartete Nachricht bis zu seinem nächsten Aufenthalt aufzubewahren.“
Der Satz benennt den fehlenden Wohnsitz ausdrücklich und zeigt, wie die Figur ihre Nachrichten erhält. Die Bitte allein würde nicht genügen, um einen Menschen so zu bezeichnen; auch Reisende mit einer Wohnung können Post aufbewahren lassen.
Synonyme: andere Wörter für Landfahrer
Landfahrer oder Landstreicher?
Landstreicher · umherziehender Mann ohne festen Wohnsitz
Landstreicher kann eine ähnliche Lebensweise benennen. Bei beiden Personenbezeichnungen ist die Haltung des Textes mitzulesen. Die konkrete Umschreibung nennt die gemeinten Umstände direkt; sie macht aus der Lebensweise weder ein persönliches Verdienst noch einen Vorwurf.
„Die Nachricht ist für den Landfahrer bestimmt“ lässt sich hier durch „Die Nachricht ist für den umherziehenden Mann ohne festen Wohnsitz bestimmt“ erläutern. „Die Nachricht ist für einen Reisenden bestimmt“ könnte dagegen auch einen Menschen auf einer befristeten Fahrt mit festem Zuhause meinen.
Der gemeinsame Aufenthalt unterwegs macht diese Wörter noch nicht in jedem Zusammenhang austauschbar.
Eine Lebenssituation genauer beschreiben
ohne festen Wohnsitz · unterwegs · umherziehend
Unterwegs beschreibt einen vorübergehenden Zustand. Ohne festen Wohnsitz nennt eine Wohnsituation, aber nicht notwendig das Umherziehen. Für die Bedeutung von Landfahrer gehören die beiden Merkmale zusammen.
„Der Monteur ist diese Woche unterwegs“ erklärt noch keinen fehlenden Wohnsitz. „Die Figur zieht ohne festen Wohnsitz umher“ benennt dagegen die hier gemeinte Lebensweise.
Weitere Angaben, etwa zur Versorgung oder zu einem Beruf, müssen aus dem Text hervorgehen.
Beispiele und Verwendung
Die Erzählperspektive beachten
„Die Chronistin nennt den Mann einen Landfahrer; in seinem eigenen Brief beschreibt er, warum er an keinem Ort bleiben kann.“
Die Bezeichnung und die Selbstauskunft haben unterschiedliche Sprecher. Eine Analyse kann beide miteinander vergleichen, ohne dem Wort schon die im Brief genannten Gründe zuzuschreiben.
Eine Handlung konkret benennen
„Der Landfahrer holt nach einigen Wochen den hinterlegten Umschlag ab und bedankt sich bei der Posthalterin.“
Die Handlung knüpft an die Nachrichtenaufbewahrung an. Ob die Figur arm, vermögend, hilfsbereit oder unzuverlässig ist, wäre gesondert zu zeigen.
Grammatik und Beugung
Es heißt der Landfahrer. Das Hauptlemma ist ein maskulines Substantiv. Die feminine Personenbezeichnung ist ein anderes Wort und keine Kasusform dieser Tabelle.
Im Genitiv Singular erhält das Nomen ein s: des Landfahrers. Nominativ, Dativ und Akkusativ Singular enthalten dagegen die Wortform Landfahrer.
Der Plural lautet die Landfahrer. Im Dativ Plural heißt es den Landfahrern. Das n gehört dort zur Kasusform; im Dativ Singular bleibt es bei dem Landfahrer.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Landfahrer | die Landfahrer |
| Genitiv | des Landfahrers | der Landfahrer |
| Dativ | dem Landfahrer | den Landfahrern |
| Akkusativ | den Landfahrer | die Landfahrer |
Schreibweise und Worttrennung
Die Worttrennung lautet Land·fah·rer. Das Nomen wird zusammengeschrieben und großgeschrieben. Die Gebrauchseinschränkung verhüllend betrifft die Personenbezeichnung.
