Sache
Form & Grammatik
- Stichwort
- Sache
- Worttrennung
- Sa·che
- Artikel
- die
- Geschlecht
- Femininum
- Genitiv
- der Sache
- Plural
- die Sachen
Bedeutungsabhängig: Sachen für Kleidung und km/h nur im Plural; Sache im Sinn eines vertretenen Anliegens ohne Plural.
Definition · kurz erklärt
Eine Sache kann ein Ding, eine Angelegenheit oder das Thema einer Besprechung sein. Sachen bezeichnet außerdem Kleidung und umgangssprachlich eine Geschwindigkeit. Welche Lesart gemeint ist, zeigt der Satz.
Bedeutungen
1 Dinge und persönliche Gegenstände
Sache ist eine allgemeine Bezeichnung, wenn der genauere Name eines Gegenstands offenbleibt. Im Alltag steht dafür häufig der Plural Sachen, etwa für Gepäck oder mitgebrachte Gegenstände.
„In meiner Tasche sind noch ein paar Sachen für die Theaterprobe.“
Der Satz nennt die einzelnen Gegenstände nicht. Für eine Packliste wäre genauer anzugeben, ob etwa ein Textheft, ein Kostüm oder ein Requisit gemeint ist.
2 Kleidungsstücke
Im vertrauten Alltagsgebrauch kann Sachen die Kleidung bezeichnen. Diese Lesart steht im Plural. Die einzelne Sache bedeutet deshalb nicht ohne Weiteres ein einzelnes Kleidungsstück.
„Zieh für die Gartenarbeit alte Sachen an.“
Das Verb anziehen und der Anlass weisen auf Kleidung. Der Satz meint nicht, beliebige alte Gegenstände am Körper zu befestigen.
3 Eine Angelegenheit oder ein Vorgang
Eine Sache kann ein Ereignis, ein Problem oder eine zu erledigende Angelegenheit sein. Die genaue Art wird oft erst im weiteren Satz erklärt.
„Die Sache mit dem verschwundenen Schlüssel hat sich inzwischen aufgeklärt.“
Der Zusatz benennt, worum es geht. Ohne ihn wäre für Außenstehende nicht erkennbar, welche Angelegenheit erledigt ist.
4 Das Thema einer Auseinandersetzung
Sache kann den eigentlichen Gesprächs- oder Diskussionsgegenstand meinen. Zur Sache kommen fordert dazu auf, diesen Punkt zu behandeln.
„Nach einer langen Einleitung kam die Gruppe endlich zur Sache: der Verteilung der Aufgaben.“
Der Doppelpunkt konkretisiert das Thema. Es geht nicht darum, dass ein körperlicher Gegenstand erreicht wurde.
5 Ein vertretenes Anliegen
In der Verbindung für eine Sache eintreten bezeichnet Sache ein Ziel oder Anliegen, das jemand unterstützt. Diese Bedeutung wird ohne Plural gebraucht.
„Der Verein wirbt für die gemeinsame Sache des Denkmalschutzes.“
Gemeint ist hier das unterstützte Anliegen. Die Formulierung allein sagt noch nichts darüber aus, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen überzeugend sind.
6 Eine Rechtssache
In rechtssprachlichen Zusammenhängen kann Sache einen zu behandelnden Fall bezeichnen. Der konkrete Verfahrenszusammenhang muss zusätzlich genannt werden.
„Die Erzählung erwähnt, dass die Zeugin in einer alten Sache nochmals befragt wird.“
Sache benennt den Fall allgemein. Aus diesem Wort allein folgen weder eine bestimmte Verfahrensart noch eine Aussage über Schuld.
7 Umgangssprachlich: Kilometer pro Stunde
Mit einer Zahl kann Sachen umgangssprachlich eine Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde meinen. Diese Lesart steht nur im Plural.
„Im Dialog sagt die Figur, das Moped schaffe vierzig Sachen.“
Die Zahl beschreibt hier eine behauptete Geschwindigkeit. In einem sachlichen Bericht ist vierzig Kilometer pro Stunde genauer und eindeutiger.
Sache: Synonyme und andere Wörter
Sache, Ding oder Gegenstand?
Ding ist ähnlich allgemein. Gegenstand passt besonders zu einem einzelnen Objekt, kann aber auch einen Untersuchungsgegenstand bezeichnen.
Ein Name wie Taschenlampe ist genauer, sobald die Identität tatsächlich bekannt ist. In einer unklaren Beobachtung darf die Präzisierung keine zusätzliche Kenntnis vortäuschen.
„Auf dem Stuhl liegt eine Sache aus Metall.“ – „Auf dem Stuhl liegt ein metallischer Gegenstand.“ Beide lassen die genaue Funktion offen.
Angelegenheit oder Thema?
Angelegenheit passt zu einem zu klärenden Vorgang; Thema zum Inhalt eines Gesprächs oder Textes. Die Wörter decken nicht jede Bedeutung von Sache ab.
Wer seine Sachen packt, packt weder seine Angelegenheiten noch seine Gesprächsthemen. Der umgebende Satz entscheidet über den passenden Ersatz.
„Wir besprechen die Sache mit dem Schlüssel.“ – „Wir besprechen die Angelegenheit mit dem Schlüssel.“ Die Umschreibung macht den Vorgang deutlicher.
Beispiele und Verwendung
Den Bezug nennen
„Die Sache ist erledigt.“ – „Die Bestellung der Ersatzteile ist erledigt.“
Die zweite Fassung ist außerhalb des vorangegangenen Gesprächs verständlicher. Sache kann im Dialog ausreichen, wenn beide wissen, welches Thema gemeint ist.
Kleidung von Gepäck unterscheiden
„Die nassen Sachen hängen im Flur; die übrigen Sachen liegen noch im Koffer.“
Im ersten Teil sind wahrscheinlich Kleidungsstücke gemeint, im zweiten möglicherweise weitere Gegenstände. Eine genaue Aufzählung kann Missverständnisse vermeiden.
Grammatik und Beugung
Sache ist feminin: die Sache, der Sache, die Sachen. Die Tabelle zeigt die gewöhnlichen Formen in vier Fällen. In der Kleidungs- und Geschwindigkeitsbedeutung steht nur der Plural Sachen. Für ein gemeinsam vertretenes Anliegen wird dagegen der Singular verwendet.
In Sachen kann zum Thema oder bezüglich bedeuten. Die feste Verbindung enthält historisch einen alten Dativ Singular; das satzabhängige Anliegen ist daher nicht schon wegen der Form Sachen eine Mehrzahl. Das Nomen wird großgeschrieben; ein Wort wie sachlich ist dagegen ein Adjektiv.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Sache | die Sachen |
| Genitiv | der Sache | der Sachen |
| Dativ | der Sache | den Sachen |
| Akkusativ | die Sache | die Sachen |
Feste Verbindungen
Was bedeutet bei der Sache sein?
Bei der Sache sein heißt, aufmerksam auf die gerade ausgeübte Tätigkeit oder besprochene Frage konzentriert zu sein. „Nach der kurzen Unterbrechung war Mira wieder ganz bei der Sache.“ Der Satz beschreibt ihre Aufmerksamkeit in diesem Moment; er ist kein Urteil über ihren ganzen Charakter.
Nicht jedermanns Sache
Etwas ist nicht jedermanns Sache, wenn es nicht allen liegt oder gefällt. „Allein vor einer großen Gruppe zu sprechen ist nicht jedermanns Sache.“ Die Wendung lässt unterschiedliche Vorlieben und Fähigkeiten zu; sie bezeichnet keine allgemeine Unfähigkeit einer bestimmten Person.
