Unholdin
Form & Grammatik
- Stichwort
- Unholdin
- Worttrennung
- Un·hol·din
- Artikel
- die
- Geschlecht
- Femininum
- Genitiv
- der Unholdin
- Plural
- die Unholdinnen
Gebrauch: Böses weibliches Wesen besonders im Märchen oder Volksaberglauben. Bei einer Frau abwertend für Bösartigkeit oder böses Tun.
Definition · kurz erklärt
Eine Unholdin kann besonders im Märchen oder im Volksaberglauben ein böses weibliches Wesen bezeichnen. Auf eine Frau bezogen ist das Wort abwertend: Es verurteilt sie als bösartig oder wegen ihres bösen Tuns. Die Erzählfigur und das Urteil über einen Menschen sind auseinanderzuhalten.
Bedeutungen
1 Ein böses weibliches Erzählwesen
Eine Unholdin kann als böser weiblicher Geist oder als furchterregendes weibliches Wesen auftreten. Das Wort legt weder ihr Aussehen noch bestimmte übernatürliche Fähigkeiten fest. Diese Einzelheiten muss die Erzählung ausgestalten.
„Im erfundenen Märchen sitzt eine Unholdin in der hohlen Eiche und lässt mit jedem gerufenen Namen einen weiteren Baum vor dem Ausgang des Tals wachsen.“
Der märchenhafte Ablauf gibt dem weiblichen Wesen eine konkrete bedrohliche Funktion. Die beschriebene Fähigkeit gehört zu dieser erfundenen Geschichte und nicht zur allgemeinen Wortbedeutung.
2 Eine Frau als bösartig verurteilen
Bei einer Frau ist Unholdin eine abwertende Bezeichnung. Sie kann deren Verhalten oder Charakter scharf verurteilen. Die Bezeichnung allein benennt aber keine überprüfbare einzelne Handlung und sollte einer sprechenden oder erzählenden Stimme zugeordnet werden.
„Im erfundenen Roman nennt der Lehrling seine Meisterin eine Unholdin, nachdem sie absichtlich sein fertiges Modell zerschlagen hat, um ihn vor der Prüfung zu demütigen.“
Die Szene nennt eine Handlung und deren erzählten Zweck als Grund für das Urteil. Das Wort bleibt die scharfe Bewertung des Lehrlings. Es ist keine neutrale Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnung.
Synonyme: andere Wörter für Unholdin
Bei einem Märchenwesen
böser weiblicher Geist · furchterregendes weibliches Wesen
Diese Umschreibungen erklären die erste Bedeutung. Das verwandte maskuline Wort Unhold ist keine Kasusform von Unholdin. Die konkrete Gestalt und die Fähigkeiten ergeben sich jeweils aus dem Text.
„Die Unholdin versperrt den Ausgang mit wachsenden Bäumen“ nennt die weibliche Figur. „Ein Wesen versperrt den Ausgang“ lässt diese Angabe zunächst offen.
Die neutralere Umschreibung übernimmt nicht automatisch die Bewertung als böse.
Bei einer Frau
bösartige Frau · Frau, die Böses tut
Diese Umschreibungen machen den menschlichen Bezug und die negative Bewertung deutlich. Unfreundlich ist wesentlich schwächer und wäre für sich allein kein ausreichender Ersatz.
„Der Lehrling nennt sie eine Unholdin“ berichtet ein Urteil. „Sie zerstört sein Modell, um ihn zu demütigen“ benennt die Handlung, die das Urteil im Beispiel begründet.
Bewertung und erzählter Vorgang können nebeneinanderstehen, sollten aber nicht verwechselt werden.
Beispiele und Verwendung
Die Erzählwelt erkennbar halten
„Die Unholdin aus der Eiche verschwindet, sobald das Mädchen seinen eigenen Namen vergisst.“
Die Fortsetzung gehört ausdrücklich zur erfundenen Märchenwelt. Sie erklärt keine Eigenschaft aller so bezeichneten Wesen.
Eine Figurenmeinung nennen
„Der Lehrling spricht später von einer Unholdin; eine andere Figur beschreibt zunächst nur das zerstörte Modell.“
Die Stimmen wählen unterschiedliche Grade der Bewertung. Eine Analyse kann den Vorwurf erläutern und dabei die konkret geschilderte Handlung benennen.
Grammatik und Beugung
Es heißt die Unholdin. Das Nomen ist feminin. Im Genitiv Singular lautet die Form der Unholdin, nicht eine maskuline Genitivform.
Der Plural heißt die Unholdinnen. Er bleibt auch im Dativ unverändert: den Unholdinnen. An den Singular Unholdin wird für den Plural nen angefügt.
Beide hier erklärten Bedeutungen werden gleich gebeugt. Ob ein Erzählwesen oder eine Frau gemeint ist, zeigt der Zusammenhang und nicht eine besondere Kasusendung.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Unholdin | die Unholdinnen |
| Genitiv | der Unholdin | der Unholdinnen |
| Dativ | der Unholdin | den Unholdinnen |
| Akkusativ | die Unholdin | die Unholdinnen |
Schreibweise und Worttrennung
Die Worttrennung lautet Un·hol·din. Als Substantiv wird Unholdin großgeschrieben. Die vollständige Pluralform Unholdinnen enthält nn; im Singular steht Unholdin.
