Verbot
Form & Grammatik
- Stichwort
- Verbot
- Worttrennung
- Ver·bot
- Artikel
- das
- Geschlecht
- Neutrum
- Genitiv
- des Verbots / des Verbotes
- Plural
- die Verbote
Definition · kurz erklärt
Ein Verbot fordert, eine Handlung zu unterlassen. Es kann eine persönliche oder institutionelle Anordnung und eine rechtlich festgelegte Untersagung bezeichnen. Wer das Wort verwendet, sollte deutlich machen, was verboten wird, von wem die Regel stammt und für welchen Bereich sie gilt.
Bedeutungen
Eine Handlung soll unterbleiben
Mit einem Verbot wird ausgedrückt, dass etwas nicht getan werden soll oder darf. Das Wort ist stärker als eine unverbindliche Bitte oder eine Empfehlung. Für das Verständnis einer konkreten Regel sind ihr Urheber und ihr Geltungsbereich wichtig.
Am Eingang weist ein Schild auf das Verbot hin, im Lesesaal zu telefonieren.
Die untersagte Handlung und der Ort sind benannt. Über andere Räume oder andere Tätigkeiten trifft der Satz keine Aussage.
Eine festgelegte untersagende Regel
Verbot kann auch eine einzelne Vorschrift oder eine Regelung bezeichnen, deren Inhalt eine Untersagung ist. Im Plural spricht man entsprechend von mehreren Verboten.
Die Hausordnung enthält ein Verbot, Fahrräder im Treppenhaus abzustellen.
Gemeint ist eine formulierte Regel. Der Satz beschreibt ihren Inhalt; er erklärt noch nicht, wie sie in einem konkreten Streit ausgelegt würde.
Synonyme: andere Wörter für Verbot
Verbot oder Gebot?
Ein Gebot richtet das Verhalten meist auf ein Tun. Ein Verbot richtet es auf das Unterlassen.
Die Satzform allein reicht zur Unterscheidung nicht immer aus: Auch eine positiv formulierte Regel kann ein Verhalten praktisch ausschließen. Entscheidend ist ihr Inhalt.
„Benutze den markierten Weg“ enthält ein Gebot; „Betritt die Beete nicht“ formuliert ein Verbot.
Untersagung, Sperre oder Tabu?
Untersagung ist ein eher formelles Ersatzwort für Verbot. Eine Sperre kann zusätzlich eine tatsächliche Blockierung meinen, etwa eines Zugangs.
Etwas kann gesellschaftlich oder persönlich tabu sein, ohne dass eine schriftliche Verbotsregel besteht. Nicht jede Grenze ist deshalb dasselbe.
„Die Tür ist gesperrt“ beschreibt möglicherweise ein verschlossenes Hindernis; „Der Eintritt ist verboten“ beschreibt die geltende Untersagung.
Beispiele und Verwendung
„Das Rauchen ist hier nicht erwünscht.“ – „Hier gilt ein Rauchverbot.“
Die erste Formulierung drückt zunächst einen Wunsch oder eine Bewertung aus. Die zweite benennt ausdrücklich ein Verbot. Ein Text sollte die Stärke seiner Aussage bewusst wählen.
„Das Verbot gilt während der Vorstellung.“
Der Zusatz begrenzt den Zeitraum. Ohne solche Angaben kann unklar bleiben, wann und wo eine Regel angewendet werden soll. Das Wort Verbot allein beantwortet diese Fragen nicht.
Grammatik und Beugung
Im heutigen Alltagsgebrauch ist dem Verbot die übliche Dativform. Die ebenfalls belegte Form dem Verbote ist selten und wirkt gehoben oder älter; sie ist keine gleich häufige Alltagsvariante.
Der Artikel lautet das Verbot. Beide Genitive sind möglich: des Verbots und des Verbotes. Die Mehrzahl ist die Verbote, im Dativ Plural den Verboten.
Neben dem Verbot gibt es die Dativform dem Verbote. Das abschließende e ist hier eine Singularform und darf nicht allein wegen seiner Schreibung als Plural gelesen werden.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Verbot | die Verbote |
| Genitiv | des Verbots / des Verbotes | der Verbote |
| Dativ | dem Verbot / dem Verbote | den Verboten |
| Akkusativ | das Verbot | die Verbote |
