Zeugin
Form & Grammatik
- Stichwort
- Zeugin
- Worttrennung
- Zeu·gin
- Artikel
- die
- Geschlecht
- Femininum
- Genitiv
- der Zeugin
- Plural
- die Zeuginnen
Definition · kurz erklärt
Eine Zeugin hat ein Geschehen selbst wahrgenommen und kann darüber Auskunft geben. Das kann auch ein gehörtes Gespräch sein; Zeugin bedeutet nicht automatisch Augenzeugin oder unfehlbare Beobachterin.
Bedeutungen
1 Ein Geschehen selbst wahrgenommen haben
Eine Zeugin kann von einer eigenen Wahrnehmung berichten. Sie muss nicht den gesamten Ablauf gesehen haben. Auch wer einen bestimmten Teil eines Gesprächs hört, kann dafür Zeugin sein. Ob sie Einzelheiten sicher erinnert oder richtig einordnet, ist eine zusätzliche Frage.
„Mira war Zeugin des Wortwechsels, weil sie im selben Abteil saß.“
Die räumliche Nähe erklärt, wie sie den Wortwechsel wahrnehmen konnte. Sie sagt nichts darüber aus, ob Mira das vorherige Gespräch kannte oder später jede Äußerung wörtlich wiedergeben kann.
Zeugin: Synonyme und andere Wörter
Augenzeugin, Tatzeugin oder Beobachterin?
Augenzeugin betont das eigene Sehen. Tatzeugin stellt einen Bezug zu einer Tat her. Beobachterin ist allgemeiner und kann eine längerfristig beobachtende Rolle nennen.
Eine bloß Anwesende muss den entscheidenden Vorgang nicht mitbekommen haben. Umgekehrt kann eine Zeugin etwas gehört haben, ohne die handelnden Personen sehen zu können. Die Wörter sollten deshalb anhand der tatsächlichen Wahrnehmung gewählt werden.
„Sie ist Zeugin des Drohanrufs“ kann zu einem mitgehörten Gespräch passen. „Sie ist Augenzeugin des Drohanrufs“ würde zusätzlich eine visuelle Wahrnehmung nahelegen und wäre dafür nicht ohne Weiteres genau.
Die zugehörige maskuline Bezeichnung Zeuge hat eine eigene Formenreihe. Der dortige Artikel erläutert die entsprechende Rolle und weitere Wortvergleiche.
Beispiele und Verwendung
Wahrnehmung begrenzen
„Die Zeugin hörte den Streit, konnte die Beteiligten aber nicht sehen.“
Der Satz unterscheidet Hören und Sehen. Er wertet ihre Beobachtung nicht pauschal ab, macht jedoch sichtbar, welche Angaben aus dieser Wahrnehmung nicht unmittelbar folgen.
Eine Aussage zuordnen
„Nach Darstellung der Zeugin öffnete sich die Tür kurz vor dem Knall.“
Die Formulierung ordnet die Information einer Person zu. Sie ersetzt keine Prüfung ihrer Aussage. In einer Erzählanalyse sollte ebenso zwischen dem Wahrgenommenen und späteren Schlussfolgerungen der Figur unterschieden werden.
Grammatik und Beugung
Zeugin ist feminin. Die Mehrzahl lautet Zeuginnen. Anders als das maskuline Zeuge, das außer im Nominativ Singular Zeugen lautet, bleibt Zeugin im gesamten Singular unverändert. Die Wörter haben daher unterschiedliche Kasusreihen. Im gerichtlichen Zusammenhang nennt Zeugin eine Verfahrensrolle; konkrete Rechte und Pflichten werden hier nicht aus der Wortbedeutung abgeleitet.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Zeugin | die Zeuginnen |
| Genitiv | der Zeugin | der Zeuginnen |
| Dativ | der Zeugin | den Zeuginnen |
| Akkusativ | die Zeugin | die Zeuginnen |
