ausbooten
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- ausbooten
- Worttrennung
- aus·boo·ten
- Präsens
- bootet aus
- Präteritum
- bootete aus
- Partizip II
- ausgebootet
- Perfekt
- hat ausgebootet (transitiv)
- Hilfsverb
- haben (transitiv: jemanden an Land bringen oder aus einer Stellung verdrängen)
- Trennbarkeit
- trennbar
- Gebrauch
- Die angegebenen Perfektformen gelten für die transitiven Bedeutungen; das eigene An-Land-Gehen ist gesondert zu betrachten.
- Ergänzungen
- jemanden ausbooten (Akkusativ): jemanden aus einer Stellung verdrängen oder mit einem Boot an Land bringen
Die Person oder Sache steht in den hier tabellierten transitiven Bedeutungen im Akkusativ. Das Perfekt lautet hat jemanden ausgebootet. Die nautische Verwendung ohne Objekt darf daraus nicht pauschal mit demselben Hilfsverb versehen werden.
ausbooten: Ausbooten bedeutet umgangssprachlich, jemanden aus einer Stellung oder einem einflussreichen Kreis zu verdrängen. In der Schifffahrt bezeichnet es außerdem das Verbringen vom Schiff an Land mithilfe eines Boots oder das entsprechende Verlassen des Schiffs.
Aus einer Position drängen
Wird eine Person ausgebootet, verliert sie eine bisherige Stellung oder wird von einer vorgesehenen Beteiligung ferngehalten. Das Wort klingt meist kritisch. Es legt nahe, dass andere ihre Interessen durchsetzen und die betroffene Person dabei an den Rand drängen. Wie genau das geschieht, muss der Zusammenhang zeigen.
Ein freiwilliger Rückzug ist deshalb nicht ohne Weiteres ein Ausbooten. „Sie gibt die Leitung ab“ lässt die Beweggründe offen. „Sie wird ausgebootet“ stellt dagegen den Einfluss anderer auf den Verlust ihrer Position heraus. Eine offizielle Funktion muss nicht immer betroffen sein; auch Mitsprache in einer Gruppe kann gemeint sein.
Daneben hat das Verb wörtliche Verwendungen in der Schifffahrt. Personen können mit einem kleineren Boot vom Schiff an Land gebracht werden oder auf diese Weise von Bord gehen. Auch das Heranschaffen aus einem Boot kann so bezeichnet werden. In diesem fachlichen Zusammenhang enthält ausbooten keinen notwendigen Vorwurf sozialer Ausgrenzung.
Synonyme im Zusammenhang vergleichen
| Alternative | Wann passend? | Unterschied |
|---|---|---|
| aus einer Position verdrängen | Jemanden umgangssprachlich ausbooten | Erklärt den Verlust von Stellung oder Einfluss ausdrücklich. |
| von der Mitwirkung ausschließen | Eine Person nicht länger beteiligen | Passt zur Beteiligung; eine förmliche Amtsenthebung muss nicht gemeint sein. |
| übergehen | Eine vorgesehene Person nicht berücksichtigen | Kann schon bei einer einzelnen Entscheidung zutreffen und ist daher weiter. |
| mit einem Boot an Land bringen | Die schifffahrtliche Verwendung | Wörtliche Umschreibung; kein Ersatz für einen politischen oder persönlichen Machtverlust. |
Eigener Beispielsatz: „In der erfundenen Geschichte booten zwei Mitglieder die bisherige Sprecherin aus.“
Zum Vergleich: „In der erfundenen Geschichte verdrängen zwei Mitglieder die bisherige Sprecherin aus ihrer Position.“
Die Alternative erklärt das Bild. Beide Fassungen benennen einen Eingriff anderer. „Die Sprecherin zieht sich zurück“ wäre nicht gleichwertig, weil es die Handlung als eigene Entscheidung darstellen könnte.
Eigener Beispielsatz: „Die Reisenden werden vor der Insel ausgebootet.“
Zum Vergleich: „Die Reisenden werden vor der Insel mit einem kleineren Boot an Land gebracht.“
Hier macht die Umschreibung den Transport deutlich. Es wäre falsch, aus dem Verb allein auf einen Ausschluss von der Reisegruppe zu schließen. Die wörtliche Lesart ergibt sich aus Ort und Beförderungssituation.
Bootet aus, bootete aus, hat ausgebootet
Ausbooten ist ein schwaches, trennbares Verb. In der Verdrängungslesart steht die Person im Akkusativ: jemanden ausbooten. Bei der Beförderung ist ebenfalls ein Objekt möglich. Für das eigene Verlassen des Schiffs kann das Verb ohne direktes Objekt stehen.
Die Tabelle gilt für die transitiven Bedeutungen: jemanden aus einer Stellung verdrängen oder mit einem Boot an Land bringen. Das Perfekt wird dabei mit haben gebildet.
Konjugation von ausbootenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | boote aus | bootete aus | boote aus | bootete aus |
| du | bootest aus | bootetest aus | bootest aus | bootetest aus |
| er/sie/es | bootet aus | bootete aus | boote aus | bootete aus |
| wir | booten aus | booteten aus | booten aus | booteten aus |
| ihr | bootet aus | bootetet aus | bootet aus | bootetet aus |
| sie/Sie | booten aus | booteten aus | booten aus | booteten aus |
Bei den transitiven Bedeutungen lautet das Perfekt hat ausgebootet: Eine Gruppe hat jemanden aus seiner Stellung verdrängt oder eine Besatzung hat Reisende mit einem Boot an Land gebracht. Die nautische Bedeutung „selbst mit dem Boot das Schiff verlassen“ ist davon zu unterscheiden; ihre Perfektbildung wird hier nicht mit dieser transitiven Form gleichgesetzt. Der Infinitiv mit zu lautet auszubooten. Das doppelte o bleibt erhalten. „Sie ist ausgebootet worden“ ist eine Passivform und kein Beweis für die Hilfsverbwahl in einer anderen aktiven Bedeutung.
Das Machtverhältnis sichtbar machen
Für eine Charakterisierung genügt das Schlagwort allein nicht. Eine erfundene Figur könnte die bisherige Sprecherin nicht mehr zu entscheidenden Treffen einladen und ihre Aufgaben ohne Rücksprache neu vergeben. Diese Beobachtungen stützen eine Deutung als Ausbooten stärker als die bloße Tatsache, dass jemand bei einer Sitzung fehlt.
Ausschließen ist allgemeiner und kann auch Möglichkeiten oder Gegenstände betreffen. Ausbooten richtet den Blick in seiner bildlichen Verwendung besonders auf Personen und ihre Stellung. Weitere Formen erklärt das Verbenwörterbuch.
