berauben
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- berauben
- Worttrennung
- be·rau·ben
- Präsens
- beraubt
- Präteritum
- beraubte
- Partizip II
- beraubt
- Hilfsverb
- haben
- Reflexiver Gebrauch
- auch reflexiv: sich einer Möglichkeit berauben (Akkusativpronomen + Genitiv)
- Trennbarkeit
- nicht trennbar
- Ergänzungen
- jemanden einer Sache berauben (Akkusativ + Genitiv)
berauben: Jemandem bei einem Raub etwas wegnehmen; weiter und übertragen: einen Menschen oder eine Sache eines Wertes, einer Möglichkeit oder einer Eigenschaft verlustig machen.
Jemandem etwas nehmen
Berauben bedeutet im wörtlichen Gebrauch, jemandem bei einem Raub etwas wegzunehmen. Daneben wird das Verb weiter und übertragen gebraucht: Eine Entscheidung kann jemanden einer Möglichkeit berauben, eine Veränderung einen Ort seines besonderen Charakters.
Der Ausdruck betont dabei den Verlust aus Sicht des Betroffenen. In einer übertragenen Formulierung muss kein Gegenstand gestohlen worden sein. „Die Unterbrechung beraubt die Szene ihrer Wirkung“ beschreibt beispielsweise einen Verlust an Wirkung, keine Straftat.
Die Wortwahl ist deutlich und häufig wertend. Eine neutrale Änderung als Beraubung zu bezeichnen, kann sie als besonders schmerzlich oder unberechtigt darstellen. Ob diese Bewertung begründet ist, zeigt erst der konkrete Zusammenhang.
Synonyme: Welche Alternative passt?
| Alternative | Passender Zusammenhang | Unterschied |
|---|---|---|
| ausrauben | einen Raub an einer Person oder einem Ort bezeichnen | Passt zur konkreten Wegnahme; nicht zu jeder übertragenen Einschränkung. |
| jemandem etwas nehmen | einen Verlust verursachen | Breitere und oft weniger gehobene Umschreibung mit anderem Satzbau. |
| entziehen | eine Möglichkeit oder Verfügungsmacht nehmen | Kann sachlicher wirken; der Verlust steht weiterhin im Mittelpunkt. |
| vorenthalten | etwas nicht gewähren | Nicht dasselbe: Etwas kann von Anfang an fehlen, statt jemandem genommen zu werden. |
Der Satzbau verändert sich
Eigener Beispielsatz: „Die Absage beraubt das Team seiner letzten Auftrittsmöglichkeit.“
Zum Vergleich: „Die Absage nimmt dem Team seine letzte Auftrittsmöglichkeit.“
Beide eigenen Formulierungen können denselben Verlust beschreiben. Bei berauben steht das Team im Akkusativ und die verlorene Möglichkeit im Genitiv. Bei nehmen wird daraus dem Team im Dativ und seine Möglichkeit im Akkusativ.
Eigener Beispielsatz: „Die neue Wand beraubt den Raum seines Tageslichts.“
Zum Vergleich: „Die neue Wand verändert den Lichteinfall im Raum.“
Der zweite Satz ist schwächer: Er sagt nicht, dass Tageslicht vollständig oder wesentlich entzogen wird. Die erste Formulierung setzt eine entsprechend starke Wirkung voraus und sollte nicht allein zur Dramatisierung verwendet werden.
Die Stärke einer Aussage begründen
Erfundene Beispielsituation: Eine Figur verpasst wegen einer falschen Nachricht eine einmalige Gelegenheit zum Vorsprechen. Der Satz „Die falsche Nachricht beraubt sie ihrer Chance“ hebt den entstandenen Verlust hervor. Ob die andere Figur absichtlich getäuscht hat, ist damit noch nicht geklärt. Ein Bericht sollte die Folge und die vermutete Absicht deshalb getrennt behandeln.
Bei der Beschreibung einer Tat ersetzt eine Worterklärung keine rechtliche Einordnung. Im literarischen oder alltäglichen Gebrauch kann berauben weiter gefasst sein als ein bestimmter juristischer Tatbestand.
Grammatik und Konjugation
Konjugation von berauben
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | beraube | beraubte | beraube | beraubte |
| du | beraubst | beraubtest | beraubest | beraubtest |
| er/sie/es | beraubt | beraubte | beraube | beraubte |
| wir | berauben | beraubten | berauben | beraubten |
| ihr | beraubt | beraubtet | beraubet | beraubtet |
| sie/Sie | berauben | beraubten | berauben | beraubten |
Berauben ist regelmäßig und nicht trennbar: hat beraubt, zu berauben. Das Muster lautet jemanden einer Sache berauben. Möglich ist auch reflexiver Gebrauch: „Mit der vorschnellen Absage beraubt sie sich einer Möglichkeit.“ Der Genitiv benennt das Entzogene, nicht die handelnde Person. Weitere Tätigkeitswörter stehen im Verbenwörterbuch.
