beschlagnahmen
Form & Grammatik
- Stichwort
- beschlagnahmen
- Worttrennung
- be·schlag·nah·men
- Präsens
- beschlagnahmt
- Präteritum
- beschlagnahmte
- Partizip II
- beschlagnahmt
- Perfekt
- hat beschlagnahmt
- Hilfsverb
- haben
- Infinitiv
- beschlagnahmen; zu beschlagnahmen
- Trennbarkeit
- Nicht trennbar.
Reflexiver Gebrauch: Nicht reflexiv.
Gebrauch: Amtlich wegnehmen beziehungsweise der privaten Verfügung entziehen; scherzhaft auch für sich beanspruchen. Die scherzhafte Kennzeichnung gilt dem übertragenen Gebrauch.
Ergänzungen: etwas beschlagnahmen (Akkusativ); scherzhaft jemanden beschlagnahmen
Definition · kurz erklärt
Beschlagnahmen heißt, etwas im amtlichen Auftrag wegzunehmen oder der privaten Verfügung zu entziehen. Scherzhaft kann es außerdem bedeuten, jemanden oder etwas für sich in Anspruch zu nehmen. Das Perfekt lautet hat beschlagnahmt.
Bedeutungen
Bedeutung 1: Etwas amtlich der privaten Verfügung entziehen
Eine Sache wird im amtlichen Auftrag weggenommen oder dem freien Verfügen einer Person entzogen. Wer handelt und welche Sache betroffen ist, sollte aus dem Satz hervorgehen. Das Verb allein erklärt keine rechtlichen Voraussetzungen und beweist nicht, dass die Maßnahme berechtigt war.
„Im erfundenen Ermittlungsbericht beschlagnahmte die zuständige Stelle mehrere Unterlagen aus dem Büro.“
Der Satz beschreibt die amtliche Maßnahme in einer erfundenen Szene. Aus ihr folgt weder ein Schuldspruch gegen die Inhaberin des Büros noch eine Aussage über eine wirkliche Rechtslage.
Bedeutung 2: Scherzhaft für sich beanspruchen
Übertragen kann jemand eine andere Person oder deren Zeit so stark für sich beanspruchen, dass scherzhaft von beschlagnahmen die Rede ist. Es wird dann kein amtlicher Zugriff behauptet. Der weitere Zusammenhang muss diese Wortwahl erkennen lassen.
„Beim Umzug sagte Nora lachend: Für das Tragen der Kisten beschlagnahme ich euch beide noch eine halbe Stunde.“
Die Formulierung ist hier als Scherz gekennzeichnet. Sie berichtet keine behördliche Maßnahme und sagt nicht, dass die beiden tatsächlich zur Hilfe gezwungen werden.
beschlagnahmen: Synonyme und andere Wörter
Im amtlichen Zusammenhang
sicherstellen · konfiszieren
Sicherstellen und konfiszieren können in einem passenden amtlichen Zusammenhang nahe liegen. Sie sind trotzdem keine beliebigen Ersatzwörter für jede Verwendung. Sicherstellen kann etwa auch heißen, das Vorhandensein oder Gelingen einer Sache zu gewährleisten.
„Im erfundenen Bericht beschlagnahmt die Stelle die Unterlagen.“ → „Im erfundenen Bericht stellt die Stelle die Unterlagen sicher.“
In dieser Szene können beide Fassungen die amtliche Inverwahrungnahme meinen. Die rechtliche Einordnung wird nicht allein durch den Satzvergleich entschieden.
Bei einer scherzhaften Beanspruchung
beanspruchen · in Anspruch nehmen
Beanspruchen erklärt die übertragene Verwendung ruhiger und ist weiter. Beschlagnahmen überträgt dagegen das Bild eines amtlichen Zugriffs. Dieses Bild kann scherzhaft übertreiben, wie viel Zeit oder Aufmerksamkeit verlangt wird.
„Nora beschlagnahmt die beiden Helfenden für eine halbe Stunde.“ → „Nora beansprucht die beiden Helfenden für eine halbe Stunde.“
Der Zeitanspruch bleibt erhalten. Die zweite Fassung kommt ohne das scherzhafte Bild einer amtlichen Maßnahme aus.
Beispiele und Verwendung
Die handelnde Stelle nennen
„Der Bericht nennt genau, welche Stelle die Gegenstände beschlagnahmt hat.“
Die Ergänzung macht die Handlung nachvollziehbarer. Aus einem bloß amtlich klingenden Ton wird noch keine zuständige Stelle.
Trotz des Wortbaus schwach beugen
„Heute beschlagnahmt die Stelle die Unterlagen; gestern beschlagnahmte sie die Unterlagen.“
Das Präteritum endet auf -te. Die Wortform wird nicht durch Übertragung der starken Formen von nehmen gebildet.
Grammatik und Beugung
Beschlagnahmen ist schwach: beschlagnahmt – beschlagnahmte – hat beschlagnahmt. Es wird nicht getrennt und erhält im Partizip II kein ge-. Es heißt zu beschlagnahmen.
Die betroffene Sache oder im scherzhaften Gebrauch die beanspruchte Person steht im Akkusativ. Ein festes Reflexivpronomen gehört nicht zum Verb.
Amtlich und scherzhaft beschreiben unterschiedliche Verwendungen. Die Kennzeichnung scherzhaft darf nicht auf jede tatsächliche amtliche Beschlagnahme übertragen werden.
| Person | Form |
|---|---|
| ich | beschlagnahme |
| du | beschlagnahmst |
| er/sie/es | beschlagnahmt |
| wir | beschlagnahmen |
| ihr | beschlagnahmt |
| sie | beschlagnahmen |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | beschlagnahmte |
| du | beschlagnahmtest |
| er/sie/es | beschlagnahmte |
| wir | beschlagnahmten |
| ihr | beschlagnahmtet |
| sie | beschlagnahmten |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | habe beschlagnahmt |
| du | hast beschlagnahmt |
| er/sie/es | hat beschlagnahmt |
| wir | haben beschlagnahmt |
| ihr | habt beschlagnahmt |
| sie | haben beschlagnahmt |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | hatte beschlagnahmt |
| du | hattest beschlagnahmt |
| er/sie/es | hatte beschlagnahmt |
| wir | hatten beschlagnahmt |
| ihr | hattet beschlagnahmt |
| sie | hatten beschlagnahmt |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | werde beschlagnahmen |
| du | wirst beschlagnahmen |
| er/sie/es | wird beschlagnahmen |
| wir | werden beschlagnahmen |
| ihr | werdet beschlagnahmen |
| sie | werden beschlagnahmen |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | werde beschlagnahmt haben |
| du | wirst beschlagnahmt haben |
| er/sie/es | wird beschlagnahmt haben |
| wir | werden beschlagnahmt haben |
| ihr | werdet beschlagnahmt haben |
| sie | werden beschlagnahmt haben |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | beschlagnahme |
| du | beschlagnahmest |
| er/sie/es | beschlagnahme |
| wir | beschlagnahmen |
| ihr | beschlagnahmet |
| sie | beschlagnahmen |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | habe beschlagnahmt |
| du | habest beschlagnahmt |
| er/sie/es | habe beschlagnahmt |
| wir | haben beschlagnahmt |
| ihr | habet beschlagnahmt |
| sie | haben beschlagnahmt |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | werde beschlagnahmen |
| du | werdest beschlagnahmen |
| er/sie/es | werde beschlagnahmen |
| wir | werden beschlagnahmen |
| ihr | werdet beschlagnahmen |
| sie | werden beschlagnahmen |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | werde beschlagnahmt haben |
| du | werdest beschlagnahmt haben |
| er/sie/es | werde beschlagnahmt haben |
| wir | werden beschlagnahmt haben |
| ihr | werdet beschlagnahmt haben |
| sie | werden beschlagnahmt haben |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | beschlagnahmte |
| du | beschlagnahmtest |
| er/sie/es | beschlagnahmte |
| wir | beschlagnahmten |
| ihr | beschlagnahmtet |
| sie | beschlagnahmten |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | hätte beschlagnahmt |
| du | hättest beschlagnahmt |
| er/sie/es | hätte beschlagnahmt |
| wir | hätten beschlagnahmt |
| ihr | hättet beschlagnahmt |
| sie | hätten beschlagnahmt |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | würde beschlagnahmen |
| du | würdest beschlagnahmen |
| er/sie/es | würde beschlagnahmen |
| wir | würden beschlagnahmen |
| ihr | würdet beschlagnahmen |
| sie | würden beschlagnahmen |
| Person | Form |
|---|---|
| ich | würde beschlagnahmt haben |
| du | würdest beschlagnahmt haben |
| er/sie/es | würde beschlagnahmt haben |
| wir | würden beschlagnahmt haben |
| ihr | würdet beschlagnahmt haben |
| sie | würden beschlagnahmt haben |
| Person | Form |
|---|---|
| 2. Person Singular [du] | beschlagnahm, beschlagnahme! |
| 2. Person Plural [ihr] | beschlagnahmt! |
| Form | Schreibung |
|---|---|
| Infinitiv mit zu | zu beschlagnahmen |
| Partizip I | beschlagnahmend |
| Partizip II | beschlagnahmt |
