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beschlagnahmen

Form & Grammatik

Verb
Stichwort
beschlagnahmen
Worttrennung
be·schlag·nah·men
Präsens
beschlagnahmt
Präteritum
beschlagnahmte
Partizip II
beschlagnahmt
Perfekt
hat beschlagnahmt
Hilfsverb
haben
Infinitiv
beschlagnahmen; zu beschlagnahmen
Trennbarkeit
Nicht trennbar.

Reflexiver Gebrauch: Nicht reflexiv.

Gebrauch: Amtlich wegnehmen beziehungsweise der privaten Verfügung entziehen; scherzhaft auch für sich beanspruchen. Die scherzhafte Kennzeichnung gilt dem übertragenen Gebrauch.

Ergänzungen: etwas beschlagnahmen (Akkusativ); scherzhaft jemanden beschlagnahmen

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Beschlagnahmen heißt, etwas im amtlichen Auftrag wegzunehmen oder der privaten Verfügung zu entziehen. Scherzhaft kann es außerdem bedeuten, jemanden oder etwas für sich in Anspruch zu nehmen. Das Perfekt lautet hat beschlagnahmt.

Bedeutungen

Bedeutung 1: Etwas amtlich der privaten Verfügung entziehen

Eine Sache wird im amtlichen Auftrag weggenommen oder dem freien Verfügen einer Person entzogen. Wer handelt und welche Sache betroffen ist, sollte aus dem Satz hervorgehen. Das Verb allein erklärt keine rechtlichen Voraussetzungen und beweist nicht, dass die Maßnahme berechtigt war.

„Im erfundenen Ermittlungsbericht beschlagnahmte die zuständige Stelle mehrere Unterlagen aus dem Büro.“

Der Satz beschreibt die amtliche Maßnahme in einer erfundenen Szene. Aus ihr folgt weder ein Schuldspruch gegen die Inhaberin des Büros noch eine Aussage über eine wirkliche Rechtslage.

Bedeutung 2: Scherzhaft für sich beanspruchen

Übertragen kann jemand eine andere Person oder deren Zeit so stark für sich beanspruchen, dass scherzhaft von beschlagnahmen die Rede ist. Es wird dann kein amtlicher Zugriff behauptet. Der weitere Zusammenhang muss diese Wortwahl erkennen lassen.

„Beim Umzug sagte Nora lachend: Für das Tragen der Kisten beschlagnahme ich euch beide noch eine halbe Stunde.“

Die Formulierung ist hier als Scherz gekennzeichnet. Sie berichtet keine behördliche Maßnahme und sagt nicht, dass die beiden tatsächlich zur Hilfe gezwungen werden.

beschlagnahmen: Synonyme und andere Wörter

Im amtlichen Zusammenhang

sicherstellen · konfiszieren

Sicherstellen und konfiszieren können in einem passenden amtlichen Zusammenhang nahe liegen. Sie sind trotzdem keine beliebigen Ersatzwörter für jede Verwendung. Sicherstellen kann etwa auch heißen, das Vorhandensein oder Gelingen einer Sache zu gewährleisten.

„Im erfundenen Bericht beschlagnahmt die Stelle die Unterlagen.“ → „Im erfundenen Bericht stellt die Stelle die Unterlagen sicher.“

In dieser Szene können beide Fassungen die amtliche Inverwahrungnahme meinen. Die rechtliche Einordnung wird nicht allein durch den Satzvergleich entschieden.

Bei einer scherzhaften Beanspruchung

beanspruchen · in Anspruch nehmen

Beanspruchen erklärt die übertragene Verwendung ruhiger und ist weiter. Beschlagnahmen überträgt dagegen das Bild eines amtlichen Zugriffs. Dieses Bild kann scherzhaft übertreiben, wie viel Zeit oder Aufmerksamkeit verlangt wird.

„Nora beschlagnahmt die beiden Helfenden für eine halbe Stunde.“ → „Nora beansprucht die beiden Helfenden für eine halbe Stunde.“

Der Zeitanspruch bleibt erhalten. Die zweite Fassung kommt ohne das scherzhafte Bild einer amtlichen Maßnahme aus.

Beispiele und Verwendung

Die handelnde Stelle nennen

„Der Bericht nennt genau, welche Stelle die Gegenstände beschlagnahmt hat.“

Die Ergänzung macht die Handlung nachvollziehbarer. Aus einem bloß amtlich klingenden Ton wird noch keine zuständige Stelle.

Trotz des Wortbaus schwach beugen

„Heute beschlagnahmt die Stelle die Unterlagen; gestern beschlagnahmte sie die Unterlagen.“

Das Präteritum endet auf -te. Die Wortform wird nicht durch Übertragung der starken Formen von nehmen gebildet.

Grammatik und Beugung

Beschlagnahmen ist schwach: beschlagnahmt – beschlagnahmte – hat beschlagnahmt. Es wird nicht getrennt und erhält im Partizip II kein ge-. Es heißt zu beschlagnahmen.

Die betroffene Sache oder im scherzhaften Gebrauch die beanspruchte Person steht im Akkusativ. Ein festes Reflexivpronomen gehört nicht zum Verb.

Amtlich und scherzhaft beschreiben unterschiedliche Verwendungen. Die Kennzeichnung scherzhaft darf nicht auf jede tatsächliche amtliche Beschlagnahme übertragen werden.

Indikativ – Präsens
Person Form
ich beschlagnahme
du beschlagnahmst
er/sie/es beschlagnahmt
wir beschlagnahmen
ihr beschlagnahmt
sie beschlagnahmen
Indikativ – Präteritum
Person Form
ich beschlagnahmte
du beschlagnahmtest
er/sie/es beschlagnahmte
wir beschlagnahmten
ihr beschlagnahmtet
sie beschlagnahmten
Indikativ – Perfekt
Person Form
ich habe beschlagnahmt
du hast beschlagnahmt
er/sie/es hat beschlagnahmt
wir haben beschlagnahmt
ihr habt beschlagnahmt
sie haben beschlagnahmt
Indikativ – Plusquamperfekt
Person Form
ich hatte beschlagnahmt
du hattest beschlagnahmt
er/sie/es hatte beschlagnahmt
wir hatten beschlagnahmt
ihr hattet beschlagnahmt
sie hatten beschlagnahmt
Indikativ – Futur I
Person Form
ich werde beschlagnahmen
du wirst beschlagnahmen
er/sie/es wird beschlagnahmen
wir werden beschlagnahmen
ihr werdet beschlagnahmen
sie werden beschlagnahmen
Indikativ – Futur II
Person Form
ich werde beschlagnahmt haben
du wirst beschlagnahmt haben
er/sie/es wird beschlagnahmt haben
wir werden beschlagnahmt haben
ihr werdet beschlagnahmt haben
sie werden beschlagnahmt haben
Konjunktiv I – Präsens
Person Form
ich beschlagnahme
du beschlagnahmest
er/sie/es beschlagnahme
wir beschlagnahmen
ihr beschlagnahmet
sie beschlagnahmen
Konjunktiv I – Perfekt
Person Form
ich habe beschlagnahmt
du habest beschlagnahmt
er/sie/es habe beschlagnahmt
wir haben beschlagnahmt
ihr habet beschlagnahmt
sie haben beschlagnahmt
Konjunktiv I – Futur I
Person Form
ich werde beschlagnahmen
du werdest beschlagnahmen
er/sie/es werde beschlagnahmen
wir werden beschlagnahmen
ihr werdet beschlagnahmen
sie werden beschlagnahmen
Konjunktiv I – Futur II
Person Form
ich werde beschlagnahmt haben
du werdest beschlagnahmt haben
er/sie/es werde beschlagnahmt haben
wir werden beschlagnahmt haben
ihr werdet beschlagnahmt haben
sie werden beschlagnahmt haben
Konjunktiv II – Präteritum
Person Form
ich beschlagnahmte
du beschlagnahmtest
er/sie/es beschlagnahmte
wir beschlagnahmten
ihr beschlagnahmtet
sie beschlagnahmten
Konjunktiv II – Plusquamperfekt
Person Form
ich hätte beschlagnahmt
du hättest beschlagnahmt
er/sie/es hätte beschlagnahmt
wir hätten beschlagnahmt
ihr hättet beschlagnahmt
sie hätten beschlagnahmt
Konjunktiv II – Futur I
Person Form
ich würde beschlagnahmen
du würdest beschlagnahmen
er/sie/es würde beschlagnahmen
wir würden beschlagnahmen
ihr würdet beschlagnahmen
sie würden beschlagnahmen
Konjunktiv II – Futur II
Person Form
ich würde beschlagnahmt haben
du würdest beschlagnahmt haben
er/sie/es würde beschlagnahmt haben
wir würden beschlagnahmt haben
ihr würdet beschlagnahmt haben
sie würden beschlagnahmt haben
Imperativ
Person Form
2. Person Singular [du] beschlagnahm, beschlagnahme!
2. Person Plural [ihr] beschlagnahmt!
Infinite Formen
Form Schreibung
Infinitiv mit zu zu beschlagnahmen
Partizip I beschlagnahmend
Partizip II beschlagnahmt