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konfiszieren

Form & Grammatik

VerbFremdwort
Stichwort
konfiszieren
Worttrennung
kon·fis·zie·ren
Präsens
konfisziert
Präteritum
konfiszierte
Partizip II
konfisziert
Perfekt
hat konfisziert
Hilfsverb
haben
Infinitiv
konfiszieren; zu konfiszieren
Trennbarkeit
Nicht trennbar.

Reflexiver Gebrauch: Nicht reflexiv in der hier erklärten Bedeutung.

Gebrauch: Schwaches Verb; besonders Rechtssprache. Kein ge- im Partizip II.

Ergänzungen: etwas konfiszieren (Akkusativ)

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Konfiszieren heißt, dass eine staatliche Stelle etwas einzieht oder beschlagnahmt. Das förmliche Verb wird besonders in der Rechtssprache verwendet. Welche Befugnis und welche Folgen eine konkrete Maßnahme hat, erklärt das Wort allein nicht.

Bedeutung

Etwas von Staats wegen einziehen

Wer etwas konfisziert, entzieht es im staatlichen oder gerichtlichen Zusammenhang der Verfügung der bisherigen Inhaberin oder des bisherigen Inhabers. Betroffen sein können etwa Gegenstände oder Vermögenswerte. Das Wort bezeichnet die amtliche Handlung; es ist kein allgemeines Ersatzwort für jede Entwendung oder jede freiwillige Übergabe.

„Im Roman konfiszieren die Behörden die Druckmaschine der verbotenen Zeitung.“

In dieser erfundenen Szene wird die Maschine amtlich eingezogen. Der Satz sagt für sich genommen weder, dass die Maßnahme rechtmäßig ist, noch, ob die Maschine später zurückgegeben wird. Solche Einzelheiten müssen zusätzlich erklärt werden.

konfiszieren: Synonyme und andere Wörter

Konfiszieren und beschlagnahmen

Beschlagnahmen ist im amtlichen Zusammenhang ein nahes Ersatzwort. Es hat allerdings auch scherzhafte übertragene Verwendungen, die nicht ohne Weiteres auf konfiszieren übergehen. Aus dem bloßen Austausch der beiden Verben lässt sich keine genaue rechtliche Einordnung ableiten.

„Die Behörde konfisziert die Geräte.“ → „Die Behörde beschlagnahmt die Geräte.“

Beide Sätze können zu einem Bericht über einen amtlichen Zugriff passen. Wer einen konkreten Fall beschreibt, muss zusätzlich die handelnde Stelle, die Maßnahme und deren Umfang nennen.

Einziehen und abnehmen

Einziehen kann bei einem amtlichen Zugriff passen, hat aber viele weitere Bedeutungen. Abnehmen ist ebenfalls weiter: Es kann etwa das Herunternehmen eines Bildes oder die freundliche Übernahme einer schweren Tasche beschreiben.

„Die Stelle konfisziert den Gegenstand.“ → „Die Stelle zieht den Gegenstand ein.“

Der amtliche Zusammenhang bleibt hier erhalten. „Sie nimmt ihm die Tasche ab“ legt ihn dagegen nicht fest: Die Handlung könnte auch eine Hilfeleistung sein. Deshalb sind die Wörter außerhalb des passenden Zusammenhangs nicht austauschbar.

Beispiele und Verwendung

Die betroffene Sache steht im Akkusativ

„Der Bericht erläutert, warum die zuständige Stelle mehrere Geräte konfisziert hat.“

Mehrere Geräte ist das Akkusativobjekt. Die Frage lautet: Was hat die Stelle konfisziert? Eine Angabe dazu, wem die Sachen gehörten, ist möglich, gehört aber nicht zwingend zur Verbform.

Ein Passivsatz stellt die Sache in den Vordergrund

„Die im Lager gefundenen Gegenstände wurden konfisziert.“

Das Passiv berichtet von der Handlung an den Gegenständen. Die handelnde Stelle wird in diesem Satz nicht genannt. Für einen nachvollziehbaren Bericht kann es deshalb nötig sein, sie zu ergänzen.

Grammatik und Beugung

Konfiszieren ist ein schwaches, nicht trennbares Verb. Die Grundformen lauten konfisziert – konfiszierte – hat konfisziert. Das Perfekt wird mit haben gebildet. In dieser Bedeutung wird das Verb nicht reflexiv gebraucht.

Der Infinitiv mit zu lautet zu konfiszieren. Das Partizip II erhält kein ge-: konfisziert. Im Konjunktiv II sehen die einfachen Formen genauso aus wie das Präteritum; die würde-Form kann den gemeinten Modus deutlicher machen. Die folgenden Tabellen zeigen die Aktivformen.

Indikativ – Präsens
PersonForm
ichkonfisziere
dukonfiszierst
er/sie/eskonfisziert
wirkonfiszieren
ihrkonfisziert
sie/Siekonfiszieren
Indikativ – Präteritum
PersonForm
ichkonfiszierte
dukonfisziertest
er/sie/eskonfiszierte
wirkonfiszierten
ihrkonfisziertet
sie/Siekonfiszierten
Indikativ – Perfekt
PersonForm
ichhabe konfisziert
duhast konfisziert
er/sie/eshat konfisziert
wirhaben konfisziert
ihrhabt konfisziert
sie/Siehaben konfisziert
Indikativ – Plusquamperfekt
PersonForm
ichhatte konfisziert
duhattest konfisziert
er/sie/eshatte konfisziert
wirhatten konfisziert
ihrhattet konfisziert
sie/Siehatten konfisziert
Indikativ – Futur I
PersonForm
ichwerde konfiszieren
duwirst konfiszieren
er/sie/eswird konfiszieren
wirwerden konfiszieren
ihrwerdet konfiszieren
sie/Siewerden konfiszieren
Indikativ – Futur II
PersonForm
ichwerde konfisziert haben
duwirst konfisziert haben
er/sie/eswird konfisziert haben
wirwerden konfisziert haben
ihrwerdet konfisziert haben
sie/Siewerden konfisziert haben
Konjunktiv I – Präsens
PersonForm
ichkonfisziere
dukonfiszierest
er/sie/eskonfisziere
wirkonfiszieren
ihrkonfiszieret
sie/Siekonfiszieren
Konjunktiv I – Perfekt
PersonForm
ichhabe konfisziert
duhabest konfisziert
er/sie/eshabe konfisziert
wirhaben konfisziert
ihrhabet konfisziert
sie/Siehaben konfisziert
Konjunktiv I – Futur I
PersonForm
ichwerde konfiszieren
duwerdest konfiszieren
er/sie/eswerde konfiszieren
wirwerden konfiszieren
ihrwerdet konfiszieren
sie/Siewerden konfiszieren
Konjunktiv I – Futur II
PersonForm
ichwerde konfisziert haben
duwerdest konfisziert haben
er/sie/eswerde konfisziert haben
wirwerden konfisziert haben
ihrwerdet konfisziert haben
sie/Siewerden konfisziert haben
Konjunktiv II – Präteritum
PersonForm
ichkonfiszierte
dukonfisziertest
er/sie/eskonfiszierte
wirkonfiszierten
ihrkonfisziertet
sie/Siekonfiszierten
Konjunktiv II – Plusquamperfekt
PersonForm
ichhätte konfisziert
duhättest konfisziert
er/sie/eshätte konfisziert
wirhätten konfisziert
ihrhättet konfisziert
sie/Siehätten konfisziert
Konjunktiv II – würde-Form
PersonForm
ichwürde konfiszieren
duwürdest konfiszieren
er/sie/eswürde konfiszieren
wirwürden konfiszieren
ihrwürdet konfiszieren
sie/Siewürden konfiszieren
Konjunktiv II – würde-Form mit Vorzeitigkeit
PersonForm
ichwürde konfisziert haben
duwürdest konfisziert haben
er/sie/eswürde konfisziert haben
wirwürden konfisziert haben
ihrwürdet konfisziert haben
sie/Siewürden konfisziert haben
Imperativ
PersonForm
dukonfiszier / konfisziere
ihrkonfisziert
Infinite Formen
FormSchreibung
Infinitivkonfiszieren
Infinitiv mit zuzu konfiszieren
Partizip Ikonfiszierend
Partizip IIkonfisziert

Wie schreibt man konfiszieren?

Es heißt konfiszieren und konfisziert, mit sz im Wortinneren. In kon·fis·zie·ren trennt man zwischen fis und zie. Die Befehlsformen lauten konfiszier oder konfisziere im Singular und konfisziert im Plural.

Herkunft

Konfiszieren geht auf das lateinische Verb confiscare zurück. Zu dessen Wortfamilie gehört fiscus, eine Bezeichnung für die Staatskasse. Die Herkunft passt zum amtlichen Einziehen von Besitz; sie ersetzt aber keine Erklärung einer heutigen Rechtsvorschrift.

Weitere häufige Begriffe findest du in der Liste wichtiger Fremdwörter.