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chartern

Form & Grammatik

Verb
Stichwort
chartern
Worttrennung
char·tern
Präsens
chartert
Präteritum
charterte
Partizip II
gechartert
Hilfsverb
haben

Formen und Verwendung im Detail

Chartern bedeutet, ein Transportmittel für einen bestimmten Gebrauch anzumieten. Häufig geht es um Schiffe oder Flugzeuge. Umgangssprachlich kann das Verb außerdem ausdrücken, dass jemand für eine Aufgabe engagiert wird.

Nutzung statt Eigentum

Wer ein Boot chartert, erwirbt dadurch nicht automatisch das Eigentum daran. Beschrieben wird eine vereinbarte Nutzung. Auch die Frage, ob eine Besatzung dazugehört, lässt sich nicht allein aus dem Verb beantworten; das hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab.

Eine einzelne Fahrkarte zu kaufen ist ebenfalls nicht in jedem Fall dasselbe wie ein Fahrzeug zu chartern. Das Verb stellt die besondere Bereitstellung oder Anmietung des Transportmittels in den Vordergrund.

Mieten, buchen und engagieren

AlternativeAbgrenzung
anmietenEine nahe sachliche Entsprechung beim Transportmittel.
buchenWeiter gefasst; auch ein einzelner Platz oder eine Reise kann gebucht werden.
engagierenPasst bei der umgangssprachlichen Verwendung für Personen.
kaufenBezeichnet einen anderen Vorgang und ist kein Synonym.

Zwei Satzvergleiche

Eigenes Beispiel: „Die Gruppe charterte für den Ausflug ein Schiff.“ – „Die Gruppe mietete für den Ausflug ein Schiff an.“ Beide Sätze können dieselbe Nutzungsvereinbarung bezeichnen. Über deren Einzelheiten sagen sie noch wenig aus.

Eigenes Beispiel: „Für den Auftritt charterten sie einen Pianisten.“ – „Für den Auftritt engagierten sie einen Pianisten.“ Die zweite Fassung ist sachlicher und vermeidet die scherzhafte Übertragung aus dem Bereich der Transportmittel.

Konjugation und Satzbau

Chartern ist ein regelmäßiges Verb: ich chartere, du charterst, sie chartert; wir chartern. Die Vergangenheit lautet charterte, das Perfekt hat gechartert. Der Infinitiv mit zu ist zu chartern.

Konjugation von charternPräsens, Präteritum und Konjunktiv
chartern: eine übliche Formenreihe; finite Formen ohne Satzergänzungen
PersonPräsensPräteritumKonjunktiv IKonjunktiv II
ichcharterechartertecharterecharterte
ducharterstchartertestcharterstchartertest
er/sie/eschartertchartertecharterecharterte
wircharternchartertencharterncharterten
ihrchartertchartertetchartertchartertet
sie/Siecharternchartertencharterncharterten

Das Objekt steht im Akkusativ: ein Boot chartern. Bei einer Person ist die Formulierung umgangssprachlich. Die Herkunft aus dem Englischen macht das Verb zu einem Anglizismus; seine deutschen Endungen werden trotzdem regulär verwendet.