denunzieren
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- denunzieren
- Worttrennung
- de·nun·zie·ren
- Präsens
- denunziert
- Präteritum
- denunzierte
- Partizip II
- denunziert
- Hilfsverb
- haben
- Trennbarkeit
- nicht trennbar
- Ergänzungen
- jemanden denunzieren (Akkusativ); bei einer Stelle denunzieren (bei + Dativ)
Das Verb ist regelmäßig und nicht trennbar. Wie andere Verben auf -ieren bildet es das Partizip ohne ge-: hat denunziert. Der Infinitiv mit zu lautet zu denunzieren.
Denunzieren bedeutet, jemanden aus verwerflichen Beweggründen belastend zu melden oder anzuschwärzen. Daneben kann das Verb heißen, eine Person, eine Meinung oder ein Werk öffentlich als etwas Negatives hinzustellen. In beiden Verwendungen geht es um mehr als eine neutrale Mitteilung.
Belastend melden oder öffentlich brandmarken
Bei der ersten Bedeutung wird eine Person etwa gegenüber einer vorgesetzten Stelle belastet. Das Wort bewertet die Mitteilung als Anschwärzen: Der Sprecher unterstellt einen niedrigen Beweggrund, beispielsweise das gezielte Schädigen eines Konkurrenten. Eine sachlich begründete Meldung wird nicht allein dadurch zur Denunziation, dass sie für jemanden nachteilige Folgen hat.
Ob die Angaben wahr oder erfunden sind, ist eine andere Frage als die nach ihrer Verwendung. Eine Denunziation kann falsche Anschuldigungen enthalten; sie kann sich aber auch wahrer Angaben bedienen. In einer sorgfältigen Darstellung sollte deshalb erklärt werden, worin das schädigende Vorgehen besteht. Die Bezeichnung ersetzt weder diese Erklärung noch eine Prüfung der Tatsachen.
In der zweiten Bedeutung steht keine Meldung bei einer zuständigen Stelle im Vordergrund. Wer einen Vorschlag als verantwortungslos denunziert, stellt ihn öffentlich in ein schlechtes Licht. Auch ein Buch oder eine politische Auffassung kann auf diese Weise brandmarkend behandelt werden. Das allgemeinere bezeichnen beschreibt dagegen eine Benennung oder Zuschreibung, ohne von sich aus dieselbe Abwertung des Vorgehens auszudrücken.
Welches Verb trifft den Vorgang?
| Alternative | Verwendung | Bedeutungsunterschied |
|---|---|---|
| anschwärzen | Jemanden gegenüber anderen schlechtmachen oder belastend melden. | Alltäglicher und ebenfalls deutlich abwertend. |
| melden, anzeigen | Eine Stelle über einen Sachverhalt informieren. | Der negative Beweggrund gehört nicht notwendig zur Bedeutung. |
| verleumden | Das Ansehen durch unwahre Behauptungen schädigen. | Lenkt den Blick besonders auf die Unwahrheit der Behauptungen. |
| brandmarken | Jemanden oder etwas öffentlich scharf verurteilen. | Passt besonders zur zweiten Bedeutung, nicht zu jeder vertraulichen Meldung. |
Zwei eigene Satzvergleiche
Satzpaar 1: „Der Nachbar meldet den Vorfall bei der Hausverwaltung.“ – „Der Nachbar denunziert die Mieterin bei der Hausverwaltung.“ Die erste Fassung nennt die Weitergabe einer Information. Die zweite verschiebt den Mittelpunkt auf die betroffene Person und bewertet das Vorgehen als Anschwärzen. Dieser Wechsel darf nicht allein daraus abgeleitet werden, dass eine Meldung unerwünscht ist.
Satzpaar 2: „Der Kommentar denunziert den Vorschlag als naiv.“ – „Der Kommentar brandmarkt den Vorschlag als naiv.“ Beide Sätze beschreiben eine abwertende öffentliche Einordnung. Brandmarken hebt die scharfe Verurteilung hervor; denunzieren kann zusätzlich den Vorwurf nahelegen, dass die Darstellung dem Vorschlag nicht gerecht wird. Eine ausführlich begründete Kritik muss damit nicht gemeint sein.
Denunziert, denunzierte, hat denunziert
Das Verb ist regelmäßig und nicht trennbar. Wie andere Verben auf -ieren bildet es das Partizip ohne ge-: hat denunziert. Der Infinitiv mit zu lautet zu denunzieren.
Konjugation von denunzieren
Das Verb ist regelmäßig und nicht trennbar. Wie andere Verben auf -ieren bildet es das Partizip ohne ge-: hat denunziert. Der Infinitiv mit zu lautet zu denunzieren.
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | denunziere | denunzierte | denunziere | denunzierte |
| du | denunzierst | denunziertest | denunzierest | denunziertest |
| er/sie/es | denunziert | denunzierte | denunziere | denunzierte |
| wir | denunzieren | denunzierten | denunzieren | denunzierten |
| ihr | denunziert | denunziertet | denunzieret | denunziertet |
| sie/Sie | denunzieren | denunzierten | denunzieren | denunzierten |
Die betroffene Person oder Sache steht im Akkusativ: jemanden denunzieren, einen Vorschlag denunzieren. Bei nennt mit dem Dativ die angesprochene Stelle: bei der Leitung. Eine abwertende Einordnung kann mit als angeschlossen werden: eine Idee als gefährlich denunzieren.
Den Vorwurf nachvollziehbar machen
In einer Textanalyse ist zu unterscheiden, ob der Erzähler eine Handlung so bewertet oder ob eine Figur lediglich den Vorwurf erhebt. Nenne möglichst die verwendete Information, den Empfänger und erkennbare Folgen. Das Adjektiv denunziatorisch eignet sich für eine Darstellung oder einen Ton; auch dort braucht die Bewertung konkrete Anhaltspunkte. Eine bloße Meinungsverschiedenheit reicht als Erklärung nicht aus.
