genehmigen
Form & Grammatik
- Stichwort
- genehmigen
- Worttrennung
- ge·neh·mi·gen
- Präsens
- genehmigt
- Präteritum
- genehmigte
- Partizip II
- genehmigt
- Hilfsverb
- haben
- Reflexiver Gebrauch
- sich etwas genehmigen: Dativpronomen + Akkusativobjekt
- Trennbarkeit
- nicht trennbar
- Ergänzungen
- etwas genehmigen (Akkusativ)
genehmigen: Genehmigen bedeutet, eine Handlung, ein Vorhaben oder einen Antrag ausdrücklich zu erlauben oder ihm zuzustimmen. Häufig handelt dabei eine zuständige Stelle. Das Wort sagt noch nicht, ob sämtliche weiteren Voraussetzungen für die Durchführung erfüllt sind.
Bedeutung und Gebrauch
Ein genehmigter Urlaub ist erlaubt, ein genehmigter Entwurf erhält Zustimmung. Wofür die Entscheidung genau gilt, muss aus dem Zusammenhang hervorgehen. Im Bürgerlichen Recht hat „Genehmigung“ zudem eine besondere zeitliche Bedeutung: die nachträgliche Zustimmung. Diese Fachbedeutung darf nicht ohne Weiteres auf jede Alltagssituation übertragen werden. Ganz anders funktioniert die scherzhafte Wendung „sich etwas genehmigen“: Wer sich einen Kaffee genehmigt, gönnt ihn sich und stellt normalerweise keinen Antrag.
Synonyme im Gebrauch
| Alternative | Wann sie passt – und was sich ändert |
|---|---|
| erlauben | Ist der allgemeine Ausdruck. Er muss keine förmliche Prüfung oder zuständige Verwaltungsstelle voraussetzen. |
| bewilligen | Passt besonders zu beantragten Leistungen, Mitteln oder Rechten. Ob das Wort rechtlich austauschbar ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. |
| zustimmen | Benannt wird ein Einverständnis. Eine Zustimmung allein kann weniger bedeuten als eine förmliche Genehmigung durch die zuständige Stelle. |
Beispiele im Vergleich
Eine Entscheidung wiedergeben
„Die Leitung genehmigte den Ausflug.“ – „Die Leitung erlaubte den Ausflug.“
Die zweite Fassung ist alltagsnäher. Sie bewahrt den Kern der Erlaubnis, lässt jedoch offen, ob eine förmliche Entscheidung getroffen wurde. Für ein offizielles Schreiben kann dieser Unterschied wichtig sein.
Den scherzhaften Gebrauch erkennen
„Nach der Arbeit genehmigte sie sich ein Eis.“ – „Nach der Arbeit gönnte sie sich ein Eis.“
Hier passt „gönnen“ deutlich besser als „bewilligen“. Die Formulierung überträgt die Sprache einer Erlaubnis auf eine kleine eigene Entscheidung und kann dadurch locker oder scherzhaft wirken.
Grammatik und Verwendung
Das Verb verlangt gewöhnlich ein Akkusativobjekt: „einen Antrag genehmigen“. Die Formen sind „genehmigte“ und „hat genehmigt“. Beim reflexiven Gebrauch steht zusätzlich die Person: „Ich genehmige mir eine Pause“. In sachlichen Berichten sollten Entscheidungsstelle, Gegenstand und Bedingungen der Erlaubnis benannt werden. Eine sprachliche Umschreibung ersetzt nicht die genaue Bezeichnung einer förmlichen Entscheidung.
Konjugation von genehmigenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | genehmige | genehmigte | genehmige | genehmigte |
| du | genehmigst | genehmigtest | genehmigest | genehmigtest |
| er/sie/es | genehmigt | genehmigte | genehmige | genehmigte |
| wir | genehmigen | genehmigten | genehmigen | genehmigten |
| ihr | genehmigt | genehmigtet | genehmiget | genehmigtet |
| sie/Sie | genehmigen | genehmigten | genehmigen | genehmigten |
