heiraten
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- heiraten
- Worttrennung
- hei·ra·ten
- Präsens
- heiratet
- Präteritum
- heiratete
- Partizip II
- geheiratet
- Hilfsverb
- haben
- Trennbarkeit
- nicht trennbar
- Ergänzungen
- jemanden heiraten (Akkusativ); auch ohne Objekt
heiraten: bedeutet, eine Ehe einzugehen. Das Verb kann allgemein die Eheschließung oder ausdrücklich die Person nennen, mit der jemand die Ehe schließt.
Bedeutung und Gebrauch
„Die beiden heiraten im Sommer“ nennt einen geplanten gemeinsamen Schritt. In „Mara heiratet Alex“ steht die andere Person direkt als Ergänzung. Aus dem Verb folgt weder, wie die Feier aussieht, noch welche Gefühle die Beteiligten haben. Eine Eheschließung kann in Erzählungen aus Liebe, wegen sozialer Erwartungen oder aus anderen Gründen geplant werden; diese Motive müssen im Text belegt sein. Auch die Verbindung nach Frankreich heiraten kommt vor. Sie beschreibt, dass jemand durch die Heirat dort seinen Lebensort findet, nicht allein eine Hochzeitsreise.
Synonyme im Gebrauch
| Alternative | Wann sie passt – und was sich ändert |
|---|---|
| eine Ehe schließen | Ist eine sachliche Umschreibung, die den formellen Vorgang hervorhebt. |
| sich das Jawort geben | Ist bildhafter und festlicher; sie passt besonders zur Darstellung einer Hochzeit. |
| eine Familie gründen | Ist weiter und nicht bedeutungsgleich: Familien können in unterschiedlichen Lebensformen entstehen, und eine Eheschließung sagt nichts über Kinder aus. |
Beispiele im Vergleich
Eheschließung
„Die beiden heiraten im Mai.“ → „Die beiden schließen im Mai die Ehe.“
Die sachliche Kernaussage bleibt erhalten. Die zweite Fassung klingt förmlicher. Keine der beiden Angaben bestimmt schon den Umfang der Feier.
Beziehung
„Sie heiratet ihren langjährigen Partner.“ → „Sie gründet mit ihrem langjährigen Partner eine Familie.“
Die zweite Aussage ist nicht notwendig dieselbe. Sie verändert den Schwerpunkt und kann weitere Vorstellungen über das gemeinsame Leben auslösen.
Grammatik und Verwendung
Die Formen sind heiratet, heiratete, hat geheiratet. Eine genannte Person steht direkt im Akkusativ: jemanden heiraten. „Mit jemandem verheiratet sein“ beschreibt dagegen den bestehenden Zustand. „Heiraten“ und „verheiratet sein“ sollten deshalb zeitlich auseinandergehalten werden. In einer Inhaltsangabe kann gerade der Unterschied zwischen einem Antrag, einer geplanten Hochzeit und einer tatsächlich geschlossenen Ehe entscheidend sein. Das Verb allein erlaubt außerdem keine Bewertung, ob die Beteiligten ein glückliches Zusammenleben führen.
Konjugation von heiratenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | heirate | heiratete | heirate | heiratete |
| du | heiratest | heiratetest | heiratest | heiratetest |
| er/sie/es | heiratet | heiratete | heirate | heiratete |
| wir | heiraten | heirateten | heiraten | heirateten |
| ihr | heiratet | heiratetet | heiratet | heiratetet |
| sie/Sie | heiraten | heirateten | heiraten | heirateten |
