hergeben
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- hergeben
- Worttrennung
- her·ge·ben
- Präsens
- gibt her
- Präteritum
- gab her
- Partizip II
- hergegeben
- Hilfsverb
- haben
Sich für etwas hergeben bewertet die Mitwirkung meist kritisch
Hergeben bedeutet, etwas aus dem eigenen Besitz zu überlassen, jemandem etwas zu reichen oder eine Leistung beziehungsweise Ausbeute zu liefern. Reflexiv bezeichnet sich für etwas hergeben die Bereitschaft zu einer als zweifelhaft bewerteten Sache. Diese kritische Bedeutung ist von einer gewöhnlichen Übergabe zu unterscheiden.
Besitz, Leistungsfähigkeit und Bereitschaft
„Sie gibt ihr altes Fahrrad her“ kann bedeuten, dass sie darauf verzichtet und es anderen überlässt. Ob sie dafür Geld erhält, ist noch offen. „Gib mir bitte den Stift her“ ist dagegen oft eine Bitte um unmittelbares Reichen; ein dauerhafter Eigentumswechsel muss nicht gemeint sein.
Bei „Das Thema gibt viel her“ geht es um seinen Ertrag für die Beschäftigung damit. Es bietet etwa viele Fragen oder Betrachtungsmöglichkeiten. „Er lief, was seine Beine hergaben“ beschreibt das Ausschöpfen der Leistungsfähigkeit. Sich für eine zweifelhafte Aktion herzugeben enthält schließlich eine Bewertung der Mitwirkung. In älterem oder verhüllendem Gebrauch kann jemanden hergeben auch einen Verlust, etwa im Krieg, umschreiben.
Überlassen, reichen oder liefern
| Ausdruck | Bedeutung und Grenze |
|---|---|
| überlassen | Passt zum Verzicht auf Besitz oder Nutzung. Die Dauer und Bedingungen müssen oft ergänzt werden. |
| reichen | Passt zur unmittelbaren Übergabe an die sprechende Person. |
| erbringen | Passt bei Leistungen und Ergebnissen; für einen gereichten Stift ungeeignet. |
| bieten | Passt zum Ertrag eines Themas oder zu vorhandenen Möglichkeiten. |
| sich zur Verfügung stellen | Neutraler als sich hergeben, weil die abwertende Sicht auf die Sache zurücktritt. |
„Der Verein gab den Raum für die Probe her.“ – „Der Verein überließ der Gruppe den Raum für die Probe.“
Die zweite Fassung benennt die Empfänger genauer. Beide können eine zeitlich begrenzte Nutzung meinen. Ein Verkauf oder dauerhafter Besitzwechsel ist damit nicht automatisch behauptet.
„Für diese Täuschung gebe ich mich nicht her.“ – „Für diese Täuschung stelle ich mich nicht zur Verfügung.“
Beide verweigern die Mitwirkung. Die erste Fassung enthält stärker die Wertung, dass die Sache unter der eigenen Würde oder grundsätzlich zweifelhaft sei. Die zweite klingt sachlicher.
Gibt her, gab her
Das starke Verb bildet gibt her, gab her und hat hergegeben. Die Teile stehen im Hauptsatz getrennt. Bei der kritischen Mitwirkung heißt es ich gebe mich dafür her, mit angepasstem Reflexivpronomen.
Sich für etwas hergeben bewertet die Mitwirkung meist kritisch
Konjugation von hergebenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | gebe her | gab her | gebe her | gäbe her |
| du | gibst her | gabst her | gebest her | gäbest her / gäbst her |
| er/sie/es | gibt her | gab her | gebe her | gäbe her |
| wir | geben her | gaben her | geben her | gäben her |
| ihr | gebt her | gabt her | gebet her | gäbet her / gäbt her |
| sie/Sie | geben her | gaben her | geben her | gäben her |
Das allgemeinere abgeben passt zu vielen Übergaben, erhält aber nicht jede Bedeutung von hergeben. „Das Thema gibt viel her“ besagt nicht, dass es etwas abgibt wie ein warmer Körper Wärme. Für klare Texte sollte der gemeinte Ertrag konkret werden: viele Perspektiven, anschauliche Beispiele oder genügend Material für eine Untersuchung.
