hervorrufen
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- hervorrufen
- Worttrennung
- her·vor·ru·fen
- Präsens
- ruft hervor
- Präteritum
- rief hervor
- Partizip II
- hervorgerufen
- Hilfsverb
- haben
- Trennbarkeit
- trennbar
- Ergänzungen
- etwas hervorrufen (Akkusativ); bei jemandem etwas hervorrufen
Hervorrufen bedeutet, eine Wirkung oder Reaktion zu bewirken. Eine Bemerkung kann Gelächter, eine Veränderung Fragen und eine Darstellung Mitgefühl hervorrufen. Das Verb benennt einen ursächlichen Zusammenhang, erklärt aber noch nicht dessen genauen Ablauf.
Wirkung ist nicht automatisch Absicht
„Die Ankündigung rief Unruhe hervor“ beschreibt eine Reaktion auf die Ankündigung. Es wird nicht gesagt, dass die sprechende Person die Unruhe beabsichtigt hat. Wirkung und Absicht sind verschiedene Fragen. Wer eine Absicht behauptet, braucht zusätzliche Anhaltspunkte.
Auch die Stärke der Folge bleibt offen. Eine kurze Nachfrage und ein heftiger Protest können beide durch eine Mitteilung hervorgerufen werden. Adjektive, konkrete Handlungen oder die Anzahl der Beteiligten machen verständlicher, was tatsächlich geschieht.
In einer Textanalyse ist die Formulierung besonders nützlich, wenn sie begründet wird: Welche sprachliche Beobachtung führt im gegebenen Zusammenhang zu welcher möglichen Wirkung? Ein Stilmittel ruft nicht in jedem Text dieselbe Reaktion hervor. Für eine nachvollziehbare Deutung sollten Inhalt, Perspektive und vorausgehende Informationen berücksichtigt werden.
Bewirken, auslösen oder verursachen?
| Ausdruck | Bedeutung und Grenze |
|---|---|
| bewirken | Eine nahe und allgemeine Alternative für einen hervorgebrachten Effekt. |
| auslösen | Betont häufig den Beginn einer Reaktion; deren weitere Entwicklung kann zusätzliche Ursachen haben. |
| verursachen | Klingt sachlicher und passt besonders zu Folgen oder Problemen, ohne Absicht vorauszusetzen. |
| erregen | Passt zu Aufmerksamkeit oder bestimmten Gefühlen, aber nicht zu jedem beliebigen Ergebnis. |
| nahelegen | Ist vorsichtiger: Es bezeichnet keine bereits sicher eingetretene Wirkung. |
„Die überraschende Pause ruft in dieser Szene Spannung hervor.“ – „Die überraschende Pause erzeugt in dieser Szene Spannung.“
Die Alternative erzeugen liegt nahe. In dieser Szene begrenzt die Aussage sinnvoll. Die Analyse sollte erklären, welche erwartete Information ausbleibt und warum das Warten hier Spannung fördern kann.
„Die Nachricht rief einen Streit hervor.“ – „Die Nachricht sollte einen Streit hervorrufen.“
Der zweite Satz behauptet einen Zweck. Der erste berichtet eine Wirkung, ohne diesen Zweck zu nennen. Aus dem eingetretenen Streit allein lässt sich die Absicht der überbringenden Person nicht sicher erschließen.
Ruft hervor, hat hervorgerufen
Die Formen lauten ruft hervor, rief hervor und hat hervorgerufen. Das Verb ist trennbar. Die Wirkung steht im Akkusativ; eine Ergänzung mit bei kann die betroffene Person nennen: bei den Zuhörenden Fragen hervorrufen.
Konjugation von hervorrufenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | rufe hervor | rief hervor | rufe hervor | riefe hervor |
| du | rufst hervor | riefst hervor | rufest hervor | riefest hervor |
| er/sie/es | ruft hervor | rief hervor | rufe hervor | riefe hervor |
| wir | rufen hervor | riefen hervor | rufen hervor | riefen hervor |
| ihr | ruft hervor | rieft hervor | rufet hervor | riefet hervor |
| sie/Sie | rufen hervor | riefen hervor | rufen hervor | riefen hervor |
Im Passiv kann die Wirkung zum Subjekt werden: Die Reaktion wurde durch die Nachricht hervorgerufen. Der Satzbau verändert den Blickwinkel, nicht automatisch die Sicherheit der behaupteten Ursache. Diese muss weiterhin aus dem Zusammenhang nachvollziehbar sein.
