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judizieren

Form & Grammatik

Verb
Stichwort
judizieren
Worttrennung
ju·di·zie·ren
Präsens
er / sie judiziert
Präteritum
er / sie judizierte
Partizip II
judiziert
Perfekt
hat judiziert
Hilfsverb
haben
Infinitiv
judizieren
Trennbarkeit
nicht trennbar

Reflexiver Gebrauch: nicht reflexiv

Gebrauch: Schwaches Verb der Rechtssprache; gerichtlich entscheiden, nicht bloß privat einschätzen.

Ergänzungen: über eine Sache judizieren (Akkusativ); judizieren, dass …

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Judizieren bedeutet, als Gericht oder Richter beziehungsweise Richterin Recht zu sprechen und gerichtlich zu entscheiden. Das Verb gehört zur Rechtssprache.

Bedeutungen

Mit judizieren wird eine richterliche Tätigkeit bezeichnet. Das Wort passt deshalb in eine Darstellung darüber, wie ein Gericht eine Frage entschieden hat oder über eine Sache urteilt. Es ist kein besonders gelehrtes Ersatzwort für jede private Meinungsäußerung.

Auch die in einer Entscheidung vertretene Rechtsauffassung kann im Mittelpunkt stehen: „Das Gericht hat judiziert, dass …“ leitet dann den Inhalt der gerichtlichen Aussage ein. Ob eine Entscheidung noch gilt, auf andere Fälle übertragbar ist oder eine bestimmte Rechtsfolge hat, sagt das Verb für sich genommen nicht.

judizieren: Synonyme und andere Wörter

Eine gerichtliche Entscheidung treffen

Recht sprechen · gerichtlich entscheiden · urteilen

Recht sprechen stellt die richterliche Aufgabe heraus. Gerichtlich entscheiden ist in allgemein verständlichen Texten oft die klarste Umschreibung. Urteilen kann ebenfalls passen, bezeichnet außerhalb dieses Zusammenhangs aber auch eine persönliche Einschätzung.

„Das Gericht judizierte über den Streit.“ → „Das Gericht entschied über den Streit.“ Der zweite Satz ist leichter zugänglich, ohne eine andere Tätigkeit zu behaupten.

Nicht jede Bewertung ist Rechtsprechung

beurteilen · einschätzen

Beurteilen und einschätzen sind weitere Wörter. Eine Lehrerin kann einen Aufsatz beurteilen, ohne zu judizieren. Umgekehrt wäre eine bloße Einschätzung zu schwach, wenn gerade eine verbindliche gerichtliche Entscheidung beschrieben werden soll.

„Sie beurteilte die Argumentation kritisch“ schildert eine Bewertung. „Sie judizierte über die Sache“ würde eine richterliche Rolle voraussetzen und damit etwas anderes behaupten.

Verwendung und Beispiele

„In der Besprechung wird erläutert, wie das Gericht über diese Frage judiziert hat.“

Die Formulierung kündigt die Darstellung einer gerichtlichen Entscheidung an. In einem Text für ein breites Publikum lässt sich „judiziert hat“ durch „entschieden hat“ ersetzen. Die Begründung des Gerichts müsste anschließend gesondert wiedergegeben werden.

„Der Autor schreibt, das Gericht habe in einem ähnlichen Fall anders judiziert.“

„Habe judiziert“ kennzeichnet hier die indirekte Wiedergabe der Aussage. Der Satz behauptet noch nicht, dass die Fälle rechtlich gleich liegen. Für einen sachlichen Vergleich müssen die Unterschiede der Fälle mitgenannt werden.

Grammatik

Judizieren ist ein schwaches, nicht trennbares Verb. Die Formen lauten judiziert – judizierte – hat judiziert. Das Partizip II steht ohne ge-. „Gejudiziert“ ist hier nicht die Form des standardsprachlichen Verbs.

Möglich sind über eine Sache judizieren und judizieren, dass …. In der ersten Verbindung steht nach „über“ ein Akkusativ: „über den Streit“. Das Verb ist in diesen Verwendungen nicht reflexiv. Die unten gezeigten Aufforderungsformen sind grammatisch möglich, aber im üblichen Bericht über Rechtsprechung kaum erforderlich.

judizieren: Präsens, Präteritum und Perfekt
PersonPräsensPräteritumPerfekt
ichich judiziereich judizierteich habe judiziert
dudu judizierstdu judiziertestdu hast judiziert
er / sie / eser/sie/es judizierter/sie/es judizierteer/sie/es hat judiziert
wirwir judizierenwir judiziertenwir haben judiziert
ihrihr judiziertihr judiziertetihr habt judiziert
siesie judizierensie judiziertensie haben judiziert
judizieren: Plusquamperfekt und Zukunft
PersonPlusquamperfektFutur IFutur II
ichich hatte judiziertich werde judizierenich werde judiziert haben
dudu hattest judiziertdu wirst judizierendu wirst judiziert haben
er / sie / eser/sie/es hatte judizierter/sie/es wird judizierener/sie/es wird judiziert haben
wirwir hatten judiziertwir werden judizierenwir werden judiziert haben
ihrihr hattet judiziertihr werdet judizierenihr werdet judiziert haben
siesie hatten judiziertsie werden judizierensie werden judiziert haben
judizieren: Konjunktiv I und II
PersonKonjunktiv IKonjunktiv II
ichich judiziereich judizierte
dudu judizierestdu judiziertest
er / sie / eser/sie/es judiziereer/sie/es judizierte
wirwir judizierenwir judizierten
ihrihr judizieretihr judiziertet
siesie judizierensie judizierten
judizieren: Imperativ und nicht finite Formen
FormWortform
Imperativ dujudizier! / judiziere!
Imperativ ihrjudiziert!
Infinitiv mit zuzu judizieren
Partizip Ijudizierend
Partizip IIjudiziert

Verwandte Wörter

Zur gleichen Wortfamilie gehört Judikatur, das die Rechtsprechung bezeichnet. Judikat ist ein veraltetes Wort für einen richterlichen Entscheid. Die Bezeichnungen sind deshalb nicht beliebig austauschbar: Das Verb benennt die Tätigkeit, die Substantive können die Rechtsprechung oder eine einzelne Entscheidung bezeichnen. Das zugrunde liegende lateinische Wort verbindet Recht und Sprechen.