judizieren
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- judizieren
- Worttrennung
- ju·di·zie·ren
- Präsens
- er / sie judiziert
- Präteritum
- er / sie judizierte
- Partizip II
- judiziert
- Perfekt
- hat judiziert
- Hilfsverb
- haben
- Infinitiv
- judizieren
- Trennbarkeit
- nicht trennbar
Reflexiver Gebrauch: nicht reflexiv
Gebrauch: Schwaches Verb der Rechtssprache; gerichtlich entscheiden, nicht bloß privat einschätzen.
Ergänzungen: über eine Sache judizieren (Akkusativ); judizieren, dass …
Definition · kurz erklärt
Judizieren bedeutet, als Gericht oder Richter beziehungsweise Richterin Recht zu sprechen und gerichtlich zu entscheiden. Das Verb gehört zur Rechtssprache.
Bedeutungen
Mit judizieren wird eine richterliche Tätigkeit bezeichnet. Das Wort passt deshalb in eine Darstellung darüber, wie ein Gericht eine Frage entschieden hat oder über eine Sache urteilt. Es ist kein besonders gelehrtes Ersatzwort für jede private Meinungsäußerung.
Auch die in einer Entscheidung vertretene Rechtsauffassung kann im Mittelpunkt stehen: „Das Gericht hat judiziert, dass …“ leitet dann den Inhalt der gerichtlichen Aussage ein. Ob eine Entscheidung noch gilt, auf andere Fälle übertragbar ist oder eine bestimmte Rechtsfolge hat, sagt das Verb für sich genommen nicht.
judizieren: Synonyme und andere Wörter
Eine gerichtliche Entscheidung treffen
Recht sprechen · gerichtlich entscheiden · urteilen
Recht sprechen stellt die richterliche Aufgabe heraus. Gerichtlich entscheiden ist in allgemein verständlichen Texten oft die klarste Umschreibung. Urteilen kann ebenfalls passen, bezeichnet außerhalb dieses Zusammenhangs aber auch eine persönliche Einschätzung.
„Das Gericht judizierte über den Streit.“ → „Das Gericht entschied über den Streit.“ Der zweite Satz ist leichter zugänglich, ohne eine andere Tätigkeit zu behaupten.
Nicht jede Bewertung ist Rechtsprechung
beurteilen · einschätzen
Beurteilen und einschätzen sind weitere Wörter. Eine Lehrerin kann einen Aufsatz beurteilen, ohne zu judizieren. Umgekehrt wäre eine bloße Einschätzung zu schwach, wenn gerade eine verbindliche gerichtliche Entscheidung beschrieben werden soll.
„Sie beurteilte die Argumentation kritisch“ schildert eine Bewertung. „Sie judizierte über die Sache“ würde eine richterliche Rolle voraussetzen und damit etwas anderes behaupten.
Verwendung und Beispiele
„In der Besprechung wird erläutert, wie das Gericht über diese Frage judiziert hat.“
Die Formulierung kündigt die Darstellung einer gerichtlichen Entscheidung an. In einem Text für ein breites Publikum lässt sich „judiziert hat“ durch „entschieden hat“ ersetzen. Die Begründung des Gerichts müsste anschließend gesondert wiedergegeben werden.
„Der Autor schreibt, das Gericht habe in einem ähnlichen Fall anders judiziert.“
„Habe judiziert“ kennzeichnet hier die indirekte Wiedergabe der Aussage. Der Satz behauptet noch nicht, dass die Fälle rechtlich gleich liegen. Für einen sachlichen Vergleich müssen die Unterschiede der Fälle mitgenannt werden.
Grammatik
Judizieren ist ein schwaches, nicht trennbares Verb. Die Formen lauten judiziert – judizierte – hat judiziert. Das Partizip II steht ohne ge-. „Gejudiziert“ ist hier nicht die Form des standardsprachlichen Verbs.
Möglich sind über eine Sache judizieren und judizieren, dass …. In der ersten Verbindung steht nach „über“ ein Akkusativ: „über den Streit“. Das Verb ist in diesen Verwendungen nicht reflexiv. Die unten gezeigten Aufforderungsformen sind grammatisch möglich, aber im üblichen Bericht über Rechtsprechung kaum erforderlich.
| Person | Präsens | Präteritum | Perfekt |
|---|---|---|---|
| ich | ich judiziere | ich judizierte | ich habe judiziert |
| du | du judizierst | du judiziertest | du hast judiziert |
| er / sie / es | er/sie/es judiziert | er/sie/es judizierte | er/sie/es hat judiziert |
| wir | wir judizieren | wir judizierten | wir haben judiziert |
| ihr | ihr judiziert | ihr judiziertet | ihr habt judiziert |
| sie | sie judizieren | sie judizierten | sie haben judiziert |
| Person | Plusquamperfekt | Futur I | Futur II |
|---|---|---|---|
| ich | ich hatte judiziert | ich werde judizieren | ich werde judiziert haben |
| du | du hattest judiziert | du wirst judizieren | du wirst judiziert haben |
| er / sie / es | er/sie/es hatte judiziert | er/sie/es wird judizieren | er/sie/es wird judiziert haben |
| wir | wir hatten judiziert | wir werden judizieren | wir werden judiziert haben |
| ihr | ihr hattet judiziert | ihr werdet judizieren | ihr werdet judiziert haben |
| sie | sie hatten judiziert | sie werden judizieren | sie werden judiziert haben |
| Person | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|
| ich | ich judiziere | ich judizierte |
| du | du judizierest | du judiziertest |
| er / sie / es | er/sie/es judiziere | er/sie/es judizierte |
| wir | wir judizieren | wir judizierten |
| ihr | ihr judizieret | ihr judiziertet |
| sie | sie judizieren | sie judizierten |
| Form | Wortform |
|---|---|
| Imperativ du | judizier! / judiziere! |
| Imperativ ihr | judiziert! |
| Infinitiv mit zu | zu judizieren |
| Partizip I | judizierend |
| Partizip II | judiziert |
Verwandte Wörter
Zur gleichen Wortfamilie gehört Judikatur, das die Rechtsprechung bezeichnet. Judikat ist ein veraltetes Wort für einen richterlichen Entscheid. Die Bezeichnungen sind deshalb nicht beliebig austauschbar: Das Verb benennt die Tätigkeit, die Substantive können die Rechtsprechung oder eine einzelne Entscheidung bezeichnen. Das zugrunde liegende lateinische Wort verbindet Recht und Sprechen.
