niederschlagen
Form & Grammatik
- Stichwort
- niederschlagen
- Worttrennung
- nie·der·schla·gen
- Präsens
- schlägt nieder; reflexiv: schlägt sich nieder
- Präteritum
- schlug nieder
- Partizip II
- niedergeschlagen
- Hilfsverb
- haben
- Trennbarkeit
- trennbar
Verfahren/Forderung: Rechts- und Verwaltungssprache; die genaue Rechtsfolge folgt nicht aus dem Wort allein.
Beruhigen oder besänftigen: veraltet. Verdacht entkräften: rechtssprachlich und selten.
Chemie: einen gelösten Stoff als Niederschlag ausscheiden.
Reflexiver Gebrauch: auch reflexiv: sich auf einer Fläche oder in einem Ergebnis niederschlagen
Ergänzungen: jemanden oder etwas niederschlagen; den Blick niederschlagen; sich auf etwas oder in etwas niederschlagen
Definition · kurz erklärt
Niederschlagen kann bedeuten, jemanden zu Boden zu schlagen, etwas nach unten zu drücken oder eine Entwicklung zu unterbinden. Man kann außerdem den Blick niederschlagen. Sich niederschlagen heißt, sich auf einer Fläche abzulagern oder in einem Ergebnis sichtbar zu werden; weitere Bedeutungen gehören zur Rechts- und Fachsprache.
Bedeutungen
Zu Boden bringen oder nach unten drücken
Ein Schlag bringt jemanden oder etwas zu Boden. Bei anderen Gegenständen kann ein wirkender Druck eine Bewegung nach unten verursachen. Was genau geschieht, müssen Ursache und Gegenstand des Satzes zeigen.
„Im Hörspiel schlägt der Einbrecher die Wache nieder, bevor sie den Alarm erreicht.“
Die Wache wird durch den Angriff zu Boden gebracht. Eine bestimmte Verletzung oder ein tödlicher Ausgang wird nicht automatisch behauptet.
Eine unerwünschte Entwicklung unterbinden
Niederschlagen kann das Beenden oder Unterdrücken einer Entwicklung bezeichnen. Je nach Zusammenhang kann Gewalt dazugehören. Auch das Unterbinden einer Meinungsäußerung kann so kritisch beschrieben werden.
„Der Vorsitzende versucht in der Erzählung, jede offene Kritik an seiner Entscheidung sofort niederzuschlagen.“
Die Äußerungen sollen unterbunden werden. Ob dies gelingt und welches Mittel eingesetzt wird, muss die Erzählung zusätzlich zeigen.
Rechts- und Verwaltungssprache
Bei einem Verfahren kann niederschlagen das Nichtweiterbehandeln oder Einstellen bezeichnen. Bei einer Forderung kann es bedeuten, ihre Einziehung nicht weiterzuverfolgen; das ist nicht ohne Weiteres mit dem Erlassen der Forderung gleichzusetzen. Selten kann rechtssprachlich auch das Entkräften eines Verdachts gemeint sein.
„Im fiktiven Verwaltungsvermerk steht, die Forderung werde niedergeschlagen und ihre Einziehung nicht weiter betrieben.“
Der Satz beschreibt den genannten Verwaltungsvorgang. Ob der Anspruch selbst bestehen bleibt und welche Regeln gelten, ist gesondert am jeweiligen Zusammenhang zu prüfen.
Den Blick senken
Den Blick oder die Augen niederzuschlagen heißt, sie nach unten zu richten. Die Bewegung kann in einer Erzählung zu Scham oder Ausweichen passen. Sie beweist für sich allein kein bestimmtes Gefühl.
„Als ihm die versteckte Notiz gezeigt wird, schlägt der Erzähler im Verhör die Augen nieder.“
Die Blickbewegung ist beobachtbar. Ob er sich schämt, nachdenkt oder einen Blickkontakt vermeiden will, lässt der Satz offen.
Veraltet: beruhigen oder besänftigen
In älterer Sprache kann niederschlagen das Dämpfen oder Beruhigen bezeichnen. Dieser Gebrauch darf nicht ohne Prüfung als körperlicher Angriff verstanden werden. Für heutige sachliche Texte ist die genaue Tätigkeit meist klarer zu benennen.
„Im erfundenen historischen Dialog soll die beschwichtigende Nachricht den Zorn des Hausherrn niederschlagen.“
Gemeint ist das Dämpfen seines Zorns. Die ältere Wortwahl gehört zum nachgebildeten Sprachrahmen des Dialogs.
Sich auf einer Fläche absetzen
Mit sich kann niederschlagen das Entstehen eines Niederschlags auf einer Fläche bezeichnen, etwa beim Absetzen von Feuchtigkeit. Das Pronomen gehört zu dieser Konstruktion; ein absichtlich handelnder Mensch ist nicht erforderlich.
„Die aus dem warmen Gewächshaus entweichende Feuchtigkeit schlägt sich auf der kühleren Metallabdeckung nieder.“
Die Aussage beschreibt das Absetzen der Feuchtigkeit. Sie enthält keine genaue Messung der Temperatur oder Feuchtigkeitsmenge.
In einem Ergebnis erkennbar werden
Sich in etwas niederschlagen kann bedeuten, dort eine Wirkung oder einen Ausdruck zu finden. Die Wirkung wird als Ergebnis beschrieben, ohne dass das Wort allein bereits ihre genaue Ursache beweist.
„Die zusätzlichen gemeinsamen Proben schlugen sich in einem sichereren Zusammenspiel des Quartetts nieder.“
Die Aussage verbindet die Proben mit einer Verbesserung im Zusammenspiel. Welche einzelne Übung wie viel dazu beitrug, wird nicht angegeben.
Chemie: einen Niederschlag hervorrufen
In der Chemie kann niederschlagen das Ausscheiden eines gelösten Stoffes als Niederschlag bezeichnen. Das ist eine fachliche Verwendung und kein bildlicher Schlag gegen einen Gegenstand.
„Der erfundene Laborbericht beschreibt, dass eine gelöste Substanz niedergeschlagen wird und sich als feine Flocken abscheidet.“
Die Flocken kennzeichnen hier die beschriebene Ausscheidung. Der Satz gibt kein konkretes Verfahren und keine Stoffkombination vor.
Synonyme: andere Wörter für niederschlagen
Bei einem Angriff
zu Boden schlagen · niederwerfen · niederschmettern
Niederschmettern hebt die Heftigkeit hervor und hat zusätzlich einen ausgeprägten Gebrauch für seelisches Erschüttern. Niederwerfen kann einen anderen körperlichen Ablauf bezeichnen. Nicht jeder Sturz ist durch einen Schlag verursacht.
„Er wurde niedergeschlagen“ ist genauer auf eine Einwirkung bezogen als „Er fiel zu Boden“.
Die zweite Fassung lässt die Ursache offen. Der Unterschied ist für eine Inhaltswiedergabe wesentlich.
Bei Blick, Wirkung und Fachsprache
senken · sich absetzen · sich auswirken · unterbinden
Senken passt zum Blick, sich absetzen zum Niederschlag und sich auswirken zur erkennbaren Folge. Unterbinden passt zu einer unterdrückten Entwicklung. Rechtssprachliche Fachbedeutungen lassen sich nicht mit einem einzigen dieser Wörter erschöpfend ersetzen.
„Die Erfahrung schlägt sich im Ergebnis nieder.“ → „Die Erfahrung wirkt sich auf das Ergebnis aus.“
Die Umschreibung bewahrt den Wirkungsbezug. Ein körperlicher Angriff wäre ein Bedeutungswechsel.
Beispiele und Verwendung
Partizip und Eigenschaft unterscheiden
„Die Figur wurde niedergeschlagen; später wirkt sie niedergeschlagen, obwohl sie wieder aufgestanden ist.“
Im ersten Teil bezeichnet die Form einen körperlichen Vorgang im Passiv. Im zweiten kann das gleich geschriebene Eigenschaftswort niedergeschlagen eine bedrückte Stimmung beschreiben.
Das Reflexivpronomen erhalten
„Die Änderung schlägt sich im Schlussbild nieder; die Verfasserin schlägt den Blick nieder.“
Im ersten Satz gehört sich zur Wirkungsbedeutung. Im zweiten ist den Blick das Objekt einer anderen Konstruktion.
Grammatik und Beugung
Die starken Formen lauten schlägt nieder – schlug nieder – hat niedergeschlagen. Der Konjunktiv II lautet schlüge nieder. Das Verb ist trennbar: sie schlägt den Blick nieder, aber weil sie den Blick niederschlägt. Der zu-Infinitiv heißt niederzuschlagen. Die Tabellen zeigen die nichtreflexiven Aktivformen. Bei die Feuchtigkeit schlägt sich nieder und die Änderung schlägt sich im Ergebnis nieder gehört sich zur jeweiligen reflexiven Bedeutung. Der Zustand sie ist niedergeschlagen ist vom aktiven Perfekt mit haben zu unterscheiden. Die Konjunktiv-II-Tabelle wählt die belegten Formen schlügest und schlüget.
Die Worttrennung lautet nie·der·schla·gen.
| Person | Präsens | Präteritum |
|---|---|---|
| ich | ich schlage nieder | ich schlug nieder |
| du | du schlägst nieder | du schlugst nieder |
| er/sie/es | er/sie/es schlägt nieder | er/sie/es schlug nieder |
| wir | wir schlagen nieder | wir schlugen nieder |
| ihr | ihr schlagt nieder | ihr schlugt nieder |
| sie | sie schlagen nieder | sie schlugen nieder |
| Person | Perfekt | Plusquamperfekt |
|---|---|---|
| ich | ich habe niedergeschlagen | ich hatte niedergeschlagen |
| du | du hast niedergeschlagen | du hattest niedergeschlagen |
| er/sie/es | er/sie/es hat niedergeschlagen | er/sie/es hatte niedergeschlagen |
| wir | wir haben niedergeschlagen | wir hatten niedergeschlagen |
| ihr | ihr habt niedergeschlagen | ihr hattet niedergeschlagen |
| sie | sie haben niedergeschlagen | sie hatten niedergeschlagen |
| Person | Futur I | Futur II |
|---|---|---|
| ich | ich werde niederschlagen | ich werde niedergeschlagen haben |
| du | du wirst niederschlagen | du wirst niedergeschlagen haben |
| er/sie/es | er/sie/es wird niederschlagen | er/sie/es wird niedergeschlagen haben |
| wir | wir werden niederschlagen | wir werden niedergeschlagen haben |
| ihr | ihr werdet niederschlagen | ihr werdet niedergeschlagen haben |
| sie | sie werden niederschlagen | sie werden niedergeschlagen haben |
| Person | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|
| ich | ich schlage nieder | ich schlüge nieder |
| du | du schlagest nieder | du schlügest nieder |
| er/sie/es | er/sie/es schlage nieder | er/sie/es schlüge nieder |
| wir | wir schlagen nieder | wir schlügen nieder |
| ihr | ihr schlaget nieder | ihr schlüget nieder |
| sie | sie schlagen nieder | sie schlügen nieder |
| Form | Vollständige Wortform |
|---|---|
| du | schlag nieder! |
| ihr | schlagt nieder! |
| Sie | schlagen Sie nieder! |
| Form | Vollständige Wortform |
|---|---|
| Infinitiv | niederschlagen |
| Infinitiv Perfekt | niedergeschlagen haben |
| zu-Infinitiv | niederzuschlagen |
| zu-Infinitiv Perfekt | niedergeschlagen zu haben |
| Partizip I | niederschlagend |
| Partizip II | niedergeschlagen |
