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rügen

Form & Grammatik

Verb
Stichwort
rügen
Worttrennung
rü·gen
Präsens
er rügt
Präteritum
er rügte
Partizip II
gerügt
Hilfsverb
haben

Ergänzungen: jemanden oder etwas rügen: Akkusativ

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Rügen bedeutet, eine Person ausdrücklich zurechtzuweisen oder ein Verhalten mit Nachdruck zu kritisieren. Man kann außerdem einen Mangel rügen, also ihn tadelnd feststellen und beanstanden. Das Wort klingt meist förmlicher als eine beiläufige Kritik.

Bedeutungen

Bedeutung 1: Eine Person zurechtweisen

Wer jemanden rügt, bringt entschieden zum Ausdruck, dass dessen Verhalten missbilligt wird. Das kann mündlich oder schriftlich geschehen. Welche weiteren Folgen die Rüge hat, ist damit noch nicht festgelegt.

Die Vorsitzende rügte den Teilnehmer wegen seiner wiederholten Unterbrechungen.

Die Unterbrechungen sind der Anlass. Der Satz erklärt nicht die ganze Person für schlecht und nennt keine zusätzliche Strafe.

Bedeutung 2: Ein Verhalten nachdrücklich kritisieren

Rügen kann unmittelbar eine Handlung oder ein Verhalten zum Gegenstand haben. Dann wird nicht die Person als Ganzes, sondern etwas an ihrem Vorgehen missbilligt.

Der Bericht rügt die unklare Verteilung der Zuständigkeiten.

Beanstandet wird die Organisation. Der Satz sagt noch nicht, wer sie ändern muss.

Bedeutung 3: Einen Mangel beanstanden

Wer Mängel rügt, stellt diese kritisch fest und erhebt dagegen einen Einwand. Das bloße Entdecken eines Fehlers ist davon zu unterscheiden: Die Kritik wird zum Ausdruck gebracht.

Die Kundin rügte die beschädigte Verpackung und den fehlenden Inhalt.

Die Kritikpunkte werden konkret benannt. Ob und wie sie behoben wurden, bleibt offen.

Synonyme: andere Wörter für rügen

Bei Personen und Verhalten

tadeln · zurechtweisen · kritisieren

Tadeln und zurechtweisen betonen die Missbilligung. Kritisieren ist weiter und kann auch eine sachliche oder fachliche Beurteilung meinen. Rügen wirkt meist entschieden und förmlich.

„Die Leitung rügt sein Verhalten“ klingt nach ausdrücklichem Tadel; „Sie bespricht sein Verhalten“ kann dagegen ergebnisoffen sein.

Bei Fehlern und Mängeln

beanstanden · bemängeln

Beanstanden ist bei einem konkret benannten Mangel nahe. Beheben würde bereits eine Korrektur behaupten. Das geschieht nicht automatisch durch die Rüge.

„Sie rügt den Fehler“ lässt offen, ob der Fehler anschließend korrigiert wird.

Beispiele und Verwendung

Den Anlass genau nennen

Die Lehrerin rügt nur die fehlende Begründung, nicht die vertretene Meinung.

Die Einschränkung verhindert, dass die Kritik als pauschale Ablehnung der Position gelesen wird.

Nomen und Verb unterscheiden

Sie rügt den Verstoß und hält die Rüge schriftlich fest.

Rügt ist eine Verbform. Die Rüge bezeichnet als Nomen den ausgesprochenen Tadel und wird großgeschrieben.

Grammatik und Beugung

Die schwachen Hauptformen lauten rügt – rügte – hat gerügt. Die Worttrennung ist rü·gen. Das Perfekt verwendet haben.

Die gerügte Person oder Sache steht im Akkusativ: jemanden, einen Mangel oder ein Verhalten rügen. Der Anlass kann mit wegen ergänzt werden.

Rügen als Verb wird im Satzinneren kleingeschrieben. Der geografische Eigenname Rügen für die Insel ist davon zu unterscheiden. Die gleiche Buchstabenfolge bedeutet nicht dieselbe Wortart oder Bedeutung.

rügen: Präsens, Präteritum, Perfekt
PersonPräsensPräteritumPerfekt
ichich rügeich rügteich habe gerügt
dudu rügstdu rügtestdu hast gerügt
er/sie/eser/sie/es rügter/sie/es rügteer/sie/es hat gerügt
wirwir rügenwir rügtenwir haben gerügt
ihrihr rügtihr rügtetihr habt gerügt
siesie rügensie rügtensie haben gerügt
rügen: Plusquamperfekt, Futur I, Futur II
PersonPlusquamperfektFutur IFutur II
ichich hatte gerügtich werde rügenich werde gerügt haben
dudu hattest gerügtdu wirst rügendu wirst gerügt haben
er/sie/eser/sie/es hatte gerügter/sie/es wird rügener/sie/es wird gerügt haben
wirwir hatten gerügtwir werden rügenwir werden gerügt haben
ihrihr hattet gerügtihr werdet rügenihr werdet gerügt haben
siesie hatten gerügtsie werden rügensie werden gerügt haben
rügen: Konjunktiv I, Konjunktiv II
PersonKonjunktiv IKonjunktiv II
ichich rügeich rügte
dudu rügestdu rügtest
er/sie/eser/sie/es rügeer/sie/es rügte
wirwir rügenwir rügten
ihrihr rügetihr rügtet
siesie rügensie rügten
rügen: Aufforderungsformen
AnredeForm
durüge!
ihrrügt!
Sierügen Sie!