gez.
Form & Grammatik
- Stichwort
- gez.
- Worttrennung
- gez.
- Langform
- gezeichnet
- Kürzelart
- Schreibabkürzung
- Schreibung
- gez.: drei kleine Buchstaben ohne Binnenpunkte, mit Schlusspunkt.
Kurzschreibung und grammatische Form der ausgeschriebenen Wörter unterscheiden.
Gebrauch: Gezeichnet ist Partizip von zeichnen. Im behandelten Namensvermerk steht es endungslos; das Kürzel besitzt dort keine eigene Kasus-/Plural- oder Konjugationsreihe.
Definition · kurz erklärt
gez. steht vor einem Namen für gezeichnet, also in diesem Zusammenhang „unterzeichnet“. Das Kürzel begegnet in Schriftstücken und Wiedergaben, in denen der Name einer zeichnenden Person gedruckt oder getippt erscheint.
Bedeutung
1 Eine zeichnende Person namentlich kennzeichnen
Das Wort gezeichnet gehört hier zum Unterzeichnen eines Schriftstücks. Es bedeutet nicht, dass jemand ein Bild angefertigt hat. Der Zusatz ordnet den folgenden Namen einer zeichnenden beziehungsweise unterzeichnenden Person zu.
„Am Ende der Abschrift steht: gez. Nora Berg.“
Das erfundene Beispiel nennt Nora Berg als zeichnende Person. Auf der Abschrift ist damit keine eigenhändige Unterschrift zu sehen. Auch ob das zugrunde liegende Dokument eine handschriftliche oder eine andere zugelassene Form verwendet hat, lässt sich aus diesem kurzen Vermerk allein nicht vollständig ablesen.
Name und Unterschrift
Unterzeichnen bezeichnet die Handlung. Gezeichnet ist das Partizip von zeichnen, hier im Sinn von „unterzeichnen“. Unterschreiben ist ein verwandtes Verb; gez. ist aber nicht dessen buchstabengetreue Abkürzung.
Ein gedruckter Name und eine eigenhändig geschriebene Unterschrift sind verschiedene Darstellungen. Gez. kann gerade dort stehen, wo die vorliegende Fassung nicht eigenhändig unterzeichnet ist. Ob ein bestimmtes Dokument in seiner Form genügt, hängt vom jeweiligen Dokument und den dafür geltenden Regeln ab; die Worterklärung entscheidet das nicht.
Auch die Absenderadresse erfüllt eine andere Aufgabe. „Nora Berg“ im Briefkopf nennt eine Person oder Absenderin; „gez. Nora Berg“ am Schluss kennzeichnet ihre Rolle beim Zeichnen des Schriftstücks genauer.
Beispiele und Verwendung
„Die gedruckte Mitteilung endet mit gez. und dem Namen der zuständigen Person.“
Das Beispiel beschreibt den sichtbaren Aufbau. Es behauptet nicht, dass jeder Brief diesen Zusatz benötigt. Der Name und gegebenenfalls weitere Funktionsangaben machen die Zuordnung erst konkret.
Bei einer Abschrift sollte der vorhandene Vermerk als solcher erkennbar bleiben. Aus einer bloßen Namensnennung sollte man nicht ohne Grundlage einen Unterschriftsvermerk machen. Umgekehrt ist das Kürzel keine Aussage über die Qualität oder Richtigkeit des übrigen Inhalts.
Grammatik und Schreibung
Man schreibt gez. mit kleinen Buchstaben und einem abschließenden Punkt. Innerhalb der drei Buchstaben stehen weder Punkte noch Leerzeichen. Beim Vorlesen lässt sich die Form als „gezeichnet“ auflösen.
Gezeichnet ist ein Partizip. In der hier behandelten Formel vor einem Namen bleibt es ohne Beugungsendung. Das Kürzel erhält daher weder Genitiv noch Plural; es wird auch nicht wie ein selbstständiges Verb nach Personen konjugiert. Andere Verwendungen des Wortes gezeichnet müssen jeweils aus dem Zusammenhang verstanden werden.
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