Meine Wörter

unterschreiben

Form & Grammatik

Verb
Stichwort
unterschreiben
Worttrennung
un·ter·schrei·ben
Präsens
er/sie/es unterschreibt
Präteritum
er/sie/es unterschrieb
Partizip II
unterschrieben
Perfekt
hat unterschrieben
Hilfsverb
haben
Trennbarkeit
Nicht trennbar; zu unterschreiben.

Unterschrift und übertragene Zustimmung unterscheiden. Was mit einer konkreten Unterschrift erklärt wird, ergibt sich aus dem Schriftstück und dem Zusammenhang.

Ergänzungen: etwas unterschreiben: Akkusativobjekt; auch ohne genanntes Objekt: Bitte unterschreiben.

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Unterschreiben heißt, den eigenen Namen als Unterschrift unter ein Schriftstück zu setzen und damit je nach Zusammenhang etwas zu bestätigen. Übertragen kann es umgangssprachlich bedeuten, einer Aussage oder einem Vorgehen zuzustimmen.

Bedeutungen

Eine Unterschrift setzen

Die Person setzt ihren Namen als Unterschrift unter ein Schriftstück. Das Verb kann den Schreibvorgang selbst bezeichnen; was damit erklärt wird, hängt von der Art des Dokuments ab. Name und Datumsangabe sind dabei verschiedene Angaben.

Am Ende des Briefes unterschreibt sie mit ihrem vollen Namen.

Der Satz beschreibt ihre Unterzeichnung. Er sagt nicht, ob der Brief bereits abgeschickt wurde.

Mit der Unterschrift etwas erklären

Eine Unterschrift kann den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen oder ein Einverständnis ausdrücken. Entscheidend ist der konkrete Inhalt: Die Bestätigung eines Empfangs ist keine pauschale Zustimmung zu jeder anderen Aussage auf einem Blatt.

Der Mitarbeiter unterschreibt die Bestätigung, dass er den Schlüssel erhalten hat.

Das Beispiel benennt genau den bestätigten Empfang. Eine andere Erklärung darf nicht einfach hinzugefügt werden.

Umgangssprachlich: etwas gutheißen

In einer Äußerung wie Das kann ich unterschreiben ist nicht zwingend ein Stift oder ein Dokument gemeint. Die Person signalisiert Zustimmung zu einer Aussage, Einschätzung oder Vorgehensweise.

Im Gespräch sagt sie: »Dass die Termine früher bekannt gegeben werden sollten, kann ich unterschreiben.«

Sie stimmt diesem Vorschlag zu. Im Beispiel wird keine tatsächliche Unterschrift gesetzt.

Synonyme: andere Wörter für unterschreiben

Beim Schriftstück

unterzeichnen · seinen Namen daruntersetzen · signieren

Unterzeichnen ist die gewöhnliche sachliche Entsprechung. Signieren passt auch zu einem Kunstwerk. Ein Vertrag kann die Vereinbarung oder deren Dokument bezeichnen; unterschreiben betrifft in der konkreten Verwendung das Schriftstück.

„Sie unterschreibt den Brief“ → „Sie unterzeichnet den Brief“.

Bei Zustimmung

zustimmen · gutheißen · bestätigen

Bestätigen kann auch nur den Empfang einer Nachricht betreffen. Zustimmung zu ihrem Inhalt ist damit nicht in jedem Fall gemeint.

„Diese Einschätzung kann ich unterschreiben“ → „Dieser Einschätzung stimme ich zu“.

Beispiele und Verwendung

Vorgänge auseinanderhalten

Er hat den Entwurf unterschrieben, aber noch nicht an die Empfängerin geschickt.

Unterzeichnen und Versenden sind getrennte Handlungen.

Den gemeinten Inhalt nennen

Die Gruppe unterschreibt eine gemeinsame Erklärung über die Verwendung des Raums.

Welche Aussagen unterstützt werden, steht in der Erklärung. Die bloße Verbform gibt deren Einzelheiten nicht wieder.

Grammatik und Beugung

Das starke Verb bildet unterschreibt – unterschrieb – hat unterschrieben. Der Konjunktiv II lautet unterschriebe. Die Worttrennung lautet un·ter·schrei·ben. Das Wort bleibt im Hauptsatz zusammen und das Partizip erhält kein ge-.

Das Schriftstück oder die übertragene Aussage kann als Akkusativobjekt stehen. Ohne genanntes Objekt kann der Zusammenhang genügen: Bitte unterschreiben Sie hier. Die Tabellen zeigen die aktiven Formen. Ein unterschriebener Brief enthält dagegen eine attributive Partizipform.

Indikativ: Gegenwart und Vergangenheit

unterschreiben: Indikativ: Gegenwart und Vergangenheit
PersonPräsensPräteritumPerfekt
ichich unterschreibeich unterschriebich habe unterschrieben
dudu unterschreibstdu unterschriebstdu hast unterschrieben
er/sie/eser/sie/es unterschreibter/sie/es unterschrieber/sie/es hat unterschrieben
wirwir unterschreibenwir unterschriebenwir haben unterschrieben
ihrihr unterschreibtihr unterschriebtihr habt unterschrieben
siesie unterschreibensie unterschriebensie haben unterschrieben

Indikativ: Vorvergangenheit und Zukunft

unterschreiben: Indikativ: Vorvergangenheit und Zukunft
PersonPlusquamperfektFutur IFutur II
ichich hatte unterschriebenich werde unterschreibenich werde unterschrieben haben
dudu hattest unterschriebendu wirst unterschreibendu wirst unterschrieben haben
er/sie/eser/sie/es hatte unterschriebener/sie/es wird unterschreibener/sie/es wird unterschrieben haben
wirwir hatten unterschriebenwir werden unterschreibenwir werden unterschrieben haben
ihrihr hattet unterschriebenihr werdet unterschreibenihr werdet unterschrieben haben
siesie hatten unterschriebensie werden unterschreibensie werden unterschrieben haben

Konjunktiv: Formen und würde-Verbindung

unterschreiben: Konjunktiv: Formen und würde-Verbindung
PersonKonjunktiv IKonjunktiv IIwürde-Verbindung
ichich unterschreibeich unterschriebeich würde unterschreiben
dudu unterschreibestdu unterschriebestdu würdest unterschreiben
er/sie/eser/sie/es unterschreibeer/sie/es unterschriebeer/sie/es würde unterschreiben
wirwir unterschreibenwir unterschriebenwir würden unterschreiben
ihrihr unterschreibetihr unterschriebetihr würdet unterschreiben
siesie unterschreibensie unterschriebensie würden unterschreiben

Aufforderungen

unterschreiben: Aufforderungen
AnredeImperativ
duunterschreib! / unterschreibe!
ihrunterschreibt!
Sieunterschreiben Sie!

Redewendungen und feste Verbindungen

Etwas blind unterschreiben

Blind bedeutet in dieser Verbindung, ein Schriftstück zu unterschreiben, ohne es vorher zu lesen. Der Ausdruck betrifft die fehlende inhaltliche Prüfung und nicht das Sehvermögen der Person.

„Er wollte die vorbereitete Erklärung nicht blind unterschreiben und las zunächst den ganzen Absatz.“ Das Beispiel beschreibt den Zusammenhang der Wortverbindung. Es behauptet keine bestimmte rechtliche Wirkung der Unterschrift.