Vertrag
Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen Beteiligten, durch die Rechte und Pflichten begründet oder geregelt werden. Das Wort kann auch die Urkunde bezeichnen, in der die Vereinbarung festgehalten ist.
Bedeutung und Abgrenzung
Im allgemeinen Sprachgebrauch hat Vertrag zwei eng verbundene Lesarten. „Die Parteien schließen einen Vertrag“ bezeichnet die Vereinbarung. „Der Vertrag liegt in der Schublade“ meint das Dokument. Diese Unterscheidung erklärt, weshalb man einen Vertrag sowohl erfüllen als auch ausdrucken kann.
Die Wortbedeutung allein beantwortet nicht, welche Form eine bestimmte Vereinbarung benötigt oder welche Regelungen wirksam sind. Hier geht es um den sprachlichen Gebrauch: Eine bloße Absicht ist noch nicht dieselbe Aussage wie eine getroffene Vereinbarung.
Grammatik und Schreibweise
| Fall | Singular (Einzahl) | Plural (Mehrzahl) |
|---|---|---|
| Nominativ | der Vertrag | die Verträge |
| Genitiv | des Vertrags / des Vertrages | der Verträge |
| Dativ | dem Vertrag | den Verträgen |
| Akkusativ | den Vertrag | die Verträge |
Vertrag ist maskulin. Der Plural erhält einen Umlaut: Verträge. Im Dativ Plural heißt es den Verträgen. Beide Genitivformen sind korrekt: des Vertrags und des Vertrages.
Man kann einen Vertrag schließen, abschließen, unterzeichnen, erfüllen, verlängern oder kündigen. Diese Verben beschreiben unterschiedliche Handlungen. Unterzeichnen bezeichnet das Setzen einer Unterschrift; erfüllen bezieht sich auf das Vereinbarte. Sie sind daher keine beliebig austauschbaren Synonyme.
Verwendung: Beispiele mit Erklärung
Die folgenden Beispiele sind eigens für diese Erklärung formuliert.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt zwölf Monate.
„Des Vertrags“ ist ein korrekter Genitiv Singular. „Des Vertrages“ wäre hier ebenfalls möglich.
Bitte senden Sie mir eine Kopie des unterzeichneten Vertrags.
Gemeint ist das Dokument. Das Wort Kopie macht diese Lesart besonders deutlich.
Die beiden Betriebe schließen mehrere Verträge über gemeinsame Projekte.
Die Mehrzahl Verträge wird durch den Umlaut und die Endung -e gebildet.
Ähnliche Wörter richtig unterscheiden
Eine Vereinbarung ist der allgemeinere Ausdruck für etwas gemeinsam Festgelegtes. Eine Abmachung klingt häufig weniger förmlich. Ein Angebot unterbreitet zunächst einen Vorschlag; es ist sprachlich nicht mit einem bereits geschlossenen Vertrag gleichzusetzen.
Ein Entwurf ist eine vorläufige Fassung. Wer einen Vertragsentwurf zur Prüfung verschickt, sollte ihn so nennen. „Anbei der Vertrag“ lässt die Frage offen, ob eine endgültige oder erst vorgeschlagene Fassung gemeint ist.
