abbüßen
Form & Grammatik
- Stichwort
- abbüßen
- Worttrennung
- ab·bü·ßen
- Präsens
- büßt ab
- Präteritum
- büßte ab
- Partizip II
- abgebüßt
- Perfekt
- hat abgebüßt
- Hilfsverb
- haben
- Infinitiv
- abbüßen; mit zu: abzubüßen
- Trennbarkeit
- Trennbar: büßt ab; Partikel ab im Hauptsatz getrennt.
- Kasus
- Eine Schuld oder Strafe steht im Akkusativ: eine Schuld, eine Strafe abbüßen.
Schuld durch Buße wiedergutmachen: besonders Religion.
Eine Strafe ableisten: besonders Rechtssprache; das Wort allein nennt keine Vollzugsbedingungen.
Definition · kurz erklärt
Abbüßen bedeutet, eine Schuld durch Buße wiedergutzumachen oder eine Strafe abzuleisten. Der erste Gebrauch betrifft besonders religiöse Vorstellungen, der zweite besonders die Rechtssprache. Was damit als ausgeglichen gilt, hängt vom jeweiligen Zusammenhang ab.
Bedeutungen
Eine Schuld durch Buße wiedergutmachen
In religiösen und verwandten wertenden Zusammenhängen kann eine Person ihre Schuld abbüßen. Gemeint ist ein Ausgleich durch Buße. Das ist von der bloßen Behauptung zu unterscheiden, jemand empfinde Reue.
„In der erfundenen Sage glaubt die Hüterin, ihre Schuld erst nach Jahren des Dienstes abgebüßt zu haben.“
Der Satz gibt die Vorstellung der Figur wieder. Er erklärt nicht allgemein, wodurch eine Schuld aufgehoben wird oder wie andere Beteiligte den Ausgleich bewerten.
Eine Strafe ableisten
Besonders in rechtssprachlichen Zusammenhängen bedeutet abbüßen, die verhängte Strafe auf sich zu nehmen und abzuleisten. Eine noch andauernde Handlung ist von einer bereits ganz abgeleisteten Strafe zu unterscheiden.
„Die Erzählung setzt ein, nachdem die Hauptfigur die verhängte Strafe vollständig abgebüßt hat.“
Vollständig nennt den abgeschlossenen Umfang. Über die Art der Strafe, frühere Umstände oder mögliche weitere Folgen enthält der Satz keine Angaben.
abbüßen: Synonyme und andere Wörter
Abbüßen oder sühnen?
sühnen · durch Buße ausgleichen
Sühnen passt zur Vorstellung eines Ausgleichs für eine Schuld. Ungesühnt beschreibt dagegen, dass ein solcher Ausgleich aus der jeweiligen Sicht noch fehlt. Eine bereits ausgesprochene Strafe und das moralische Urteil einer Figur müssen nicht zusammenfallen.
„Sie hält ihre Schuld für abgebüßt“ ist nicht dasselbe wie „alle Beteiligten halten den Ausgleich für ausreichend“. Der zweite Satz führt weitere Urteile ein.
Beim Ableisten einer Strafe
verbüßen · eine Strafe ableisten · absitzen
Verbüßen ist hier eine nahe rechtssprachliche Alternative. Absitzen passt besonders zu einer Haftstrafe und wirkt je nach Zusammenhang umgangssprachlicher. Es erklärt nicht den religiösen Sinn von Buße.
Abbrummen ist bei einer Haft- oder sportlichen Zeitstrafe umgangssprachlich. Es erläutert das Verbringen der Strafzeit, nicht den religiösen Ausgleich einer Schuld.
„Er büßt eine Strafe ab“ kann „er verbüßt eine Strafe“ heißen. Ob es sich um eine Freiheitsstrafe handelt, muss zusätzlich genannt sein.
Beispiele und Verwendung
Angefangen ist nicht vollständig beendet
„Die Romanfigur büßt ihre Strafe noch ab; ihre frühere Gefährtin hat die ihre bereits abgebüßt.“
Noch und bereits ordnen den Verlauf unterschiedlich ein. Die Präsensform allein besagt nicht, dass die ganze Strafe schon abgeleistet ist.
Vorgeschichte und neue Tat trennen
„Die Figur hat eine frühere Strafe abgebüßt; am neuen Vorfall war sie nach der Erzählung nicht beteiligt.“
Das frühere Ableisten beweist keine Beteiligung an einem anderen Geschehen. Ebenso benennt vorbestraft im allgemeinen Wortgebrauch eine Vorgeschichte und nicht einen neuen Tatnachweis.
Grammatik und Beugung
Die schwachen Formen lauten büßt ab – büßte ab – hat abgebüßt. Die Worttrennung ist ab·bü·ßen. Im Präsens heißt es du büßt ab, ohne zusätzliches s vor t; im Konjunktiv I dagegen du büßest ab.
Das Verb ist trennbar: Sie büßt die Strafe ab, aber weil sie die Strafe abbüßt. Der zu-Infinitiv lautet abzubüßen. Die Schuld oder Strafe steht im Akkusativ. Für beide erklärten Verwendungen bildet das aktive Verb das Perfekt mit haben.
Das Partizip abgebüßt kann vor einem Nomen eine Endung erhalten: eine abgebüßte Strafe. Die Konjugation beschreibt die sprachlichen Formen; der religiöse Ausgleich und das Ableisten einer Strafe bleiben unterschiedliche Bedeutungszusammenhänge.
| Person | Präsens | Präteritum | Perfekt |
|---|---|---|---|
| ich | ich büße ab | ich büßte ab | ich habe abgebüßt |
| du | du büßt ab | du büßtest ab | du hast abgebüßt |
| er/sie/es | er/sie/es büßt ab | er/sie/es büßte ab | er/sie/es hat abgebüßt |
| wir | wir büßen ab | wir büßten ab | wir haben abgebüßt |
| ihr | ihr büßt ab | ihr büßtet ab | ihr habt abgebüßt |
| sie | sie büßen ab | sie büßten ab | sie haben abgebüßt |
| Person | Plusquamperfekt | Futur I | Futur II |
|---|---|---|---|
| ich | ich hatte abgebüßt | ich werde abbüßen | ich werde abgebüßt haben |
| du | du hattest abgebüßt | du wirst abbüßen | du wirst abgebüßt haben |
| er/sie/es | er/sie/es hatte abgebüßt | er/sie/es wird abbüßen | er/sie/es wird abgebüßt haben |
| wir | wir hatten abgebüßt | wir werden abbüßen | wir werden abgebüßt haben |
| ihr | ihr hattet abgebüßt | ihr werdet abbüßen | ihr werdet abgebüßt haben |
| sie | sie hatten abgebüßt | sie werden abbüßen | sie werden abgebüßt haben |
| Person | Präsens | Perfekt | Futur I | Futur II |
|---|---|---|---|---|
| ich | ich büße ab | ich habe abgebüßt | ich werde abbüßen | ich werde abgebüßt haben |
| du | du büßest ab | du habest abgebüßt | du werdest abbüßen | du werdest abgebüßt haben |
| er/sie/es | er/sie/es büße ab | er/sie/es habe abgebüßt | er/sie/es werde abbüßen | er/sie/es werde abgebüßt haben |
| wir | wir büßen ab | wir haben abgebüßt | wir werden abbüßen | wir werden abgebüßt haben |
| ihr | ihr büßet ab | ihr habet abgebüßt | ihr werdet abbüßen | ihr werdet abgebüßt haben |
| sie | sie büßen ab | sie haben abgebüßt | sie werden abbüßen | sie werden abgebüßt haben |
| Person | Präteritum | Plusquamperfekt | Futur I | Futur II |
|---|---|---|---|---|
| ich | ich büßte ab | ich hätte abgebüßt | ich würde abbüßen | ich würde abgebüßt haben |
| du | du büßtest ab | du hättest abgebüßt | du würdest abbüßen | du würdest abgebüßt haben |
| er/sie/es | er/sie/es büßte ab | er/sie/es hätte abgebüßt | er/sie/es würde abbüßen | er/sie/es würde abgebüßt haben |
| wir | wir büßten ab | wir hätten abgebüßt | wir würden abbüßen | wir würden abgebüßt haben |
| ihr | ihr büßtet ab | ihr hättet abgebüßt | ihr würdet abbüßen | ihr würdet abgebüßt haben |
| sie | sie büßten ab | sie hätten abgebüßt | sie würden abbüßen | sie würden abgebüßt haben |
| Anrede | Wortform |
|---|---|
| du | büß ab! / büße ab! |
| ihr | büßt ab! |
| Sie | büßen Sie ab! |
| Formtyp | Wortform |
|---|---|
| Infinitiv | abbüßen |
| Infinitiv Perfekt | abgebüßt haben |
| zu-Infinitiv | abzubüßen |
| zu-Infinitiv Perfekt | abgebüßt zu haben |
| Partizip I | abbüßend |
| Partizip II | abgebüßt |
