aufkündigen
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- aufkündigen
- Worttrennung
- auf·kün·di·gen
- Präsens
- kündigt auf
- Präteritum
- kündigte auf
- Partizip II
- aufgekündigt
- Hilfsverb
- haben
- Trennbarkeit
- trennbar
- Ergänzungen
- etwas aufkündigen (Akkusativ); jemandem die Freundschaft aufkündigen (Dativ + Akkusativ)
Aufkündigen bedeutet ausdrücklich erklären, dass eine Vereinbarung, Bindung oder Beziehung nicht fortgesetzt werden soll. Das Wort wird etwa für Zusammenarbeit, Unterstützung oder Freundschaft gebraucht. Es betont die erklärte Abkehr, nicht bloß eine vorübergehende Unterbrechung.
Eine Bindung ausdrücklich beenden
Wer eine Zusammenarbeit aufkündigt, teilt mit, dass er daran nicht weiter festhalten will. Die Formulierung stellt einen bewussten Schritt dar. Sie ist stärker als eine Pause oder ein bloßes Nachlassen der bisherigen Aktivität.
Bei Freundschaft oder Loyalität klingt aufkündigen oft bestimmt und einschneidend. Damit muss kein schriftlicher Vertrag gemeint sein. Der Ausdruck überträgt die Vorstellung einer ausdrücklich beendeten Bindung auf persönliche oder politische Beziehungen.
Bei Vereinbarungen benennt aufkündigen sprachlich eine Beendigungserklärung. Aus der Wortwahl allein folgt nicht, dass jede gewünschte Beendigung sofort wirksam wird. Zeitpunkte, Bedingungen oder andere Folgen müssen im jeweiligen Zusammenhang geklärt werden. Das Verb ersetzt keine solchen Angaben.
Passende Synonyme und ihre Grenzen
| Alternative | Passender Gebrauch | Bedeutungsunterschied |
|---|---|---|
| kündigen | Eine bestehende Vereinbarung aufkündigen | Häufig neutraler; die konkrete rechtliche oder organisatorische Wirkung hängt vom Zusammenhang ab. |
| für beendet erklären | Eine Zusammenarbeit ausdrücklich aufkündigen | Macht den Erklärungscharakter deutlich, ohne ein bestimmtes Verfahren zu behaupten. |
| sich lossagen | Sich von einer bisherigen Bindung abwenden | Stärker auf die eigene Abkehr bezogen; der Satzbau wechselt zu von + Dativ. |
| nicht fortsetzen wollen | Eine bisherige Zusammenarbeit aufkündigen | Erklärt die Absicht vorsichtiger; die ausdrückliche Erklärung muss im Kontext hinzukommen. |
Die folgenden Sätze sind eigene Sprachbeispiele.
Beispielpaar 1: Eine Zusammenarbeit beenden
Ausgangssatz: Die Gruppe kündigt die gemeinsame Planung nach dem erneuten Alleingang auf.
Alternative: Die Gruppe erklärt nach dem erneuten Alleingang, dass sie die gemeinsame Planung nicht fortsetzen will.
Die Umschreibung macht die Erklärung ausdrücklich. Beide Fassungen nennen einen Anlass, aber noch nicht sämtliche Folgen. Welche bereits begonnenen Arbeiten davon betroffen sind, müsste zusätzlich erklärt werden.
Beispielpaar 2: Eine persönliche Bindung lösen
Ausgangssatz: In der erfundenen Geschichte kündigt Mira ihrem langjährigen Begleiter die Freundschaft auf.
Alternative: In der erfundenen Geschichte erklärt Mira die Freundschaft mit ihrem langjährigen Begleiter für beendet.
Beide Fassungen wirken entschieden. Sie unterscheiden sich von einem kurzfristigen Streit oder einer Gesprächspause. Ob später eine Versöhnung folgt, bleibt eine Frage der weiteren Handlung.
Kündigt auf, kündigte auf, hat aufgekündigt
Aufkündigen ist ein schwaches, trennbares Verb. Der Umlaut ü gehört zum Stamm und bleibt in den Zeitformen erhalten. Das Beendete steht im Akkusativ.
Konjugation von aufkündigen
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | kündige auf | kündigte auf | kündige auf | kündigte auf |
| du | kündigst auf | kündigtest auf | kündigest auf | kündigtest auf |
| er/sie/es | kündigt auf | kündigte auf | kündige auf | kündigte auf |
| wir | kündigen auf | kündigten auf | kündigen auf | kündigten auf |
| ihr | kündigt auf | kündigtet auf | kündiget auf | kündigtet auf |
| sie/Sie | kündigen auf | kündigten auf | kündigen auf | kündigten auf |
Das Perfekt lautet hat aufgekündigt. Eine betroffene Person kann im Dativ stehen: jemandem die Freundschaft aufkündigen. In „Sie kündigt die Zusammenarbeit auf“ fehlt diese zusätzliche Personenangabe, ohne dass der Satz unvollständig wäre.
Aufzukündigen und aufgekündigt
Der zu-Infinitiv lautet aufzukündigen. Im Partizip steht ge zwischen auf und kündigt: aufgekündigt. Im Hauptsatz heißt es „Sie kündigt die Bindung auf“, im Nebensatz „weil sie die Bindung aufkündigt“.
Den Gegenstand der Abkehr nennen
„Sie kündigt alles auf“ bleibt ungenau. Eine klare Formulierung nennt, ob eine bestimmte Zusammenarbeit, Unterstützung oder persönliche Bindung gemeint ist. Das verhindert, dass eine begrenzte Entscheidung wie ein vollständiger Bruch mit allen Beteiligten erscheint.
Aufgeben kann ein bloßes Nichtweiterverfolgen bezeichnen. Aufheben rückt dagegen die Geltung einer Regel oder Vereinbarung in den Vordergrund. Die Wörter sind je nach Gegenstand verschieden einzusetzen. Weitere Verben stehen im Verbenwörterbuch.
