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justifizieren

Form & Grammatik

Verb
Stichwort
justifizieren
Worttrennung
jus·ti·fi·zie·ren
Präsens
justifiziert
Präteritum
justifizierte
Partizip II
justifiziert
Perfekt
hat justifiziert
Hilfsverb
haben
Infinitiv
justifizieren
Trennbarkeit
nicht trennbar

Reflexiver Gebrauch: nicht obligatorisch reflexiv

Gebrauch: Schwach. Bildungssprachlich rechtfertigen; selten nach Prüfung anerkennen oder genehmigen.

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Justifizieren bedeutet bildungssprachlich, etwas zu rechtfertigen. Selten kann es außerdem heißen, eine Sache nach einer Prüfung anzuerkennen oder zu genehmigen, etwa die Richtigkeit einer Rechnung. Das Verb ist von justieren zu unterscheiden.

Bedeutungen

Bedeutung 1: Gründe für die Berechtigung anführen

Wer eine Handlung justifiziert, führt Gründe dafür an, dass sie als berechtigt oder vertretbar gelten könne. Das Wort benennt damit mehr als die bloße Beschreibung eines Ablaufs. Es gehört zu einem bildungssprachlichen Stil.

Eine Rechtfertigung kann überzeugen oder scheitern. Schon die Behauptung, etwas sei justifiziert, muss deshalb im Text einer Person oder einer begründeten Bewertung zugeordnet werden. Eine Erklärung dafür, warum jemand so gehandelt hat, macht das Verhalten noch nicht automatisch richtig.

„Die Figur versucht, ihren Vertrauensbruch mit der damaligen Notlage zu justifizieren.“

Versucht kennzeichnet den Rechtfertigungsversuch. Ob die Notlage die Handlung tatsächlich rechtfertigt, bleibt eine Frage der weiteren Beurteilung.

Bedeutung 2: Nach einer Prüfung anerkennen oder genehmigen

In einer seltenen Verwendung heißt justifizieren, die Richtigkeit einer Sache nach Prüfung anzuerkennen oder sie nach Prüfung zu genehmigen. Bei einer Rechnung geht es dann um die geprüften Angaben, nicht um die moralische Rechtfertigung einer Person.

Für einen heutigen Sachtext ist die konkrete Umschreibung häufig verständlicher. Prüfen allein bezeichnet dabei noch nicht das positive Ergebnis. Wer nur von einer Kontrolle spricht, sollte nicht ohne weiteren Beleg eine anschließende Anerkennung behaupten.

„Die zuständige Stelle justifizierte die Rechnung erst nach Prüfung der zusätzlichen Nachweise.“

Der Satz verwendet den seltenen Sinn und nennt die Prüfung ausdrücklich. Welche Stelle zuständig ist und welche Folgen die Anerkennung hat, bleibt vom konkreten Vorgang abhängig.

justifizieren: Synonyme und andere Wörter

Die Berechtigung begründen

rechtfertigen · als berechtigt begründen

Rechtfertigen ist meist die einfachere Entsprechung. Begründen kann auch eine Ursache oder einen Entstehungszusammenhang nennen und ist deshalb nicht in jedem Satz gleichbedeutend.

„Das Vorgehen lässt sich nicht justifizieren“ → „Das Vorgehen lässt sich nicht rechtfertigen.“ Die kritische Aussage bleibt bestehen.

Ein positives Prüfergebnis benennen

nach Prüfung anerkennen · nach Prüfung genehmigen

Diese Ausdrücke passen zum seltenen zweiten Gebrauch. Sie sollten nicht mit einer bloßen Durchsicht oder mit dem technischen Einstellen eines Gerätes verwechselt werden.

„Die Rechnung wurde justifiziert“ lässt sich im entsprechenden Zusammenhang als „Die Rechnung wurde nach Prüfung anerkannt“ erläutern. „Die Rechnung wurde angesehen“ sagt wesentlich weniger.

Beispiele und Verwendung

„Mit diesem Argument lässt sich die Ausnahme nicht justifizieren.“

Der Satz bewertet die Tragfähigkeit eines Arguments. Er bestreitet nicht notwendig, dass es andere Gründe geben könnte.

„Sie habe die Entscheidung ausführlich justifiziert, heißt es im Protokoll.“

Der Konjunktiv I markiert eine wiedergegebene Aussage. Ausführlich beschreibt den Umfang, nicht automatisch die Überzeugungskraft.

„Der Kommentar erläutert, weshalb der Verfasser die Rechnung als justifiziert bezeichnet.“

Im Rechnungszusammenhang kann der seltene Anerkennungssinn gemeint sein. Die Deutung sollte am tatsächlichen Zusammenhang geprüft werden.

Grammatik und Beugung

Justifizieren ist ein schwaches, nicht trennbares Verb: justifiziert – justifizierte – hat justifiziert. Das Hilfsverb ist haben. Die Worttrennung lautet jus·ti·fi·zie·ren.

Das Partizip II lautet justifiziert, ohne ge-. Im Präsens kann dieselbe Wortform eine finite Form sein: „Sie justifiziert die Entscheidung.“ Im Perfekt steht sie mit dem Hilfsverb: „Sie hat die Entscheidung justifiziert.“ Der vollständige Satz zeigt, welche Form vorliegt.

Eine Sache kann als Akkusativobjekt stehen: „die Entscheidung justifizieren“. Der Infinitiv mit zu lautet zu justifizieren. Im Konjunktiv I heißt es „sie justifiziere“; der Konjunktiv II „sie justifizierte“ ist in dieser Person mit dem Präteritum formgleich. Der Zusammenhang oder eine würde-Form kann die beabsichtigte Aussage verdeutlichen.

Das zugehörige Substantiv Justifikation bezeichnet die Rechtfertigung beziehungsweise die seltene Anerkennung nach Prüfung.

Justieren bedeutet in einem anderen Zusammenhang, etwas einzustellen oder auszurichten. Die ähnlich klingenden Verben sollten nicht allein wegen ihrer äußeren Ähnlichkeit vertauscht werden.

justifizieren: Indikativ – Präsens und Präteritum
PersonPräsensPräteritum
ichjustifizierejustifizierte
dujustifizierstjustifiziertest
er/sie/esjustifiziertjustifizierte
wirjustifizierenjustifizierten
ihrjustifiziertjustifiziertet
siejustifizierenjustifizierten
justifizieren: Indikativ – Perfekt und Plusquamperfekt
PersonPerfektPlusquamperfekt
ichhabe justifizierthatte justifiziert
duhast justifizierthattest justifiziert
er/sie/eshat justifizierthatte justifiziert
wirhaben justifizierthatten justifiziert
ihrhabt justifizierthattet justifiziert
siehaben justifizierthatten justifiziert
justifizieren: Indikativ – Futur I und Futur II
PersonFutur IFutur II
ichwerde justifizierenwerde justifiziert haben
duwirst justifizierenwirst justifiziert haben
er/sie/eswird justifizierenwird justifiziert haben
wirwerden justifizierenwerden justifiziert haben
ihrwerdet justifizierenwerdet justifiziert haben
siewerden justifizierenwerden justifiziert haben
justifizieren: Konjunktiv I – Präsens und Perfekt
PersonPräsensPerfekt
ichjustifizierehabe justifiziert
dujustifizieresthabest justifiziert
er/sie/esjustifizierehabe justifiziert
wirjustifizierenhaben justifiziert
ihrjustifizierethabet justifiziert
siejustifizierenhaben justifiziert
justifizieren: Konjunktiv I – Futur I und Futur II
PersonFutur IFutur II
ichwerde justifizierenwerde justifiziert haben
duwerdest justifizierenwerdest justifiziert haben
er/sie/eswerde justifizierenwerde justifiziert haben
wirwerden justifizierenwerden justifiziert haben
ihrwerdet justifizierenwerdet justifiziert haben
siewerden justifizierenwerden justifiziert haben
justifizieren: Konjunktiv II – Präteritum und Plusquamperfekt
PersonPräteritumPlusquamperfekt
ichjustifiziertehätte justifiziert
dujustifiziertesthättest justifiziert
er/sie/esjustifiziertehätte justifiziert
wirjustifiziertenhätten justifiziert
ihrjustifiziertethättet justifiziert
siejustifiziertenhätten justifiziert
justifizieren: Konjunktiv II – Futur I und Futur II
PersonFutur IFutur II
ichwürde justifizierenwürde justifiziert haben
duwürdest justifizierenwürdest justifiziert haben
er/sie/eswürde justifizierenwürde justifiziert haben
wirwürden justifizierenwürden justifiziert haben
ihrwürdet justifizierenwürdet justifiziert haben
siewürden justifizierenwürden justifiziert haben
justifizieren: Aufforderungen
PersonForm
2. Person Singular [du]justifizier, justifiziere!
2. Person Plural [ihr]justifiziert!
justifizieren: unbestimmte Formen
FormWortform
Infinitiv mit zuzu justifizieren
Partizip Ijustifizierend
Partizip IIjustifiziert