Meine Wörter

nachweisen

Form & Grammatik

Verb
Stichwort
nachweisen
Worttrennung
nach·wei·sen
Präsens
er weist nach
Präteritum
er wies nach
Partizip II
nachgewiesen
Perfekt
er hat nachgewiesen
Hilfsverb
haben
Infinitiv
nachweisen
Trennbarkeit
trennbar

Reflexiver Gebrauch: nicht reflexiv

Ergänzungen: etwas nachweisen; jemandem etwas nachweisen; nachweisen, dass etwas der Fall ist

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Nachweisen bedeutet, etwas durch Belege, Untersuchungen oder Unterlagen nachvollziehbar festzustellen. Es kann um die Richtigkeit einer Aussage, eine vorhandene Eigenschaft oder eine Handlung gehen. Eine bloße Behauptung ist noch kein Nachweis.

Bedeutungen

Eine Aussage oder einen Befund belegen

Beim Nachweisen werden geeignete Belege oder Untersuchungsergebnisse herangezogen. Welche Aussage sie tragen, hängt von ihrer Art und den Bedingungen ab. Ein Ergebnis darf deshalb nicht weiter ausgelegt werden, als die Belege erlauben.

„Die Untersuchung weist den Stoff in der Probe nach.“

Der Satz bezieht sich auf diese Probe. Er macht ohne weitere Angaben keine Aussage über alle Proben oder über die Wirkung des Stoffes.

Etwas durch Unterlagen bestätigen

Fähigkeiten, Tätigkeiten oder Eigenschaften können durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden. Welche Unterlage benötigt wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Verfahren.

„Sie weist ihre Teilnahme durch eine Bescheinigung nach.“

Die Bescheinigung betrifft die Teilnahme. Sie bestätigt nicht automatisch einen bestimmten Lernerfolg.

Eine Handlung jemandem zuordnen

Jemandem etwas nachweisen bedeutet, anhand von Belegen zu zeigen, dass die betreffende Person etwas getan oder unterlassen hat. Der sprachliche Ausdruck allein ersetzt keine sachliche Prüfung dieser Belege.

„Der Bericht weist dem Mitarbeiter mehrere falsche Angaben nach.“

Der Satz erhebt einen konkreten Anspruch auf Belegbarkeit. Eine Zusammenfassung muss unterscheiden, was belegt und was nur behauptet wird.

nachweisen: Synonyme und andere Wörter

Bei Belegen

belegen · beweisen · bestätigen

Belegen hebt die herangezogenen Nachweise hervor. Beweisen kann einen stärkeren Anspruch auf zwingende Richtigkeit ausdrücken. Bestätigen kann auch eine bloße zustimmende Mitteilung sein und ist deshalb nicht immer gleich stark.

„Die Zahlen belegen einen Anstieg“ benennt eine Grundlage. „Jemand bestätigt den Anstieg“ lässt offen, worauf die Mitteilung beruht.

Bei einem Ergebnis

feststellen · dokumentieren

Feststellen kann auf Beobachtung oder Prüfung beruhen. Dokumentieren bedeutet, etwas festzuhalten; eine Dokumentation ist nicht allein dadurch schon ein Nachweis jeder daraus gezogenen Schlussfolgerung.

„Die Messung stellt eine Veränderung fest“ ist von „Der Bericht dokumentiert die Messung“ zu unterscheiden.

Beispiele und Verwendung

„Die Schülerin weist ihre Deutung an zwei Textstellen nach.“

Die Textstellen müssen die konkrete Deutung tragen. Zwei beliebig ausgewählte Zitate reichen dafür nicht aus.

„Die Angaben lassen sich anhand der Unterlagen nachweisen.“

Die Formulierung verweist auf eine überprüfbare Grundlage. Der Satz sollte bei Bedarf nennen, welche Unterlagen gemeint sind.

Grammatik und Beugung

Das starke Verb lautet weist nach, wies nach, hat nachgewiesen. Im Nebensatz bleibt die Form zusammen: weil sie die Teilnahme nachweist. Der zu-Infinitiv lautet nachzuweisen. In jemandem etwas nachweisen steht die Person im Dativ, der nachgewiesene Sachverhalt im Akkusativ. Die Tabelle zeigt Hauptsatzformen und in der zweiten Person Präteritum die Variante du wiesest nach; auch du wiest nach ist belegt.

nachweisen: Indikativ: Präsens und Präteritum
PersonPräsensPräteritum
ichweise nachwies nach
duweist nachwiesest nach
er/sie/esweist nachwies nach
wirweisen nachwiesen nach
ihrweist nachwiest nach
sieweisen nachwiesen nach
nachweisen: Indikativ: Perfekt und Plusquamperfekt
PersonPerfektPlusquamperfekt
ichhabe nachgewiesenhatte nachgewiesen
duhast nachgewiesenhattest nachgewiesen
er/sie/eshat nachgewiesenhatte nachgewiesen
wirhaben nachgewiesenhatten nachgewiesen
ihrhabt nachgewiesenhattet nachgewiesen
siehaben nachgewiesenhatten nachgewiesen
nachweisen: Indikativ: Futur I und Futur II
PersonFutur IFutur II
ichwerde nachweisenwerde nachgewiesen haben
duwirst nachweisenwirst nachgewiesen haben
er/sie/eswird nachweisenwird nachgewiesen haben
wirwerden nachweisenwerden nachgewiesen haben
ihrwerdet nachweisenwerdet nachgewiesen haben
siewerden nachweisenwerden nachgewiesen haben
nachweisen: Konjunktiv: einfache Formen
PersonKonjunktiv IKonjunktiv II
ichweise nachwiese nach
duweisest nachwiesest nach
er/sie/esweise nachwiese nach
wirweisen nachwiesen nach
ihrweiset nachwieset nach
sieweisen nachwiesen nach
nachweisen: Konjunktiv: Vergangenheit
PersonKonjunktiv I: PerfektKonjunktiv II: Vergangenheit
ichhabe nachgewiesenhätte nachgewiesen
duhabest nachgewiesenhättest nachgewiesen
er/sie/eshabe nachgewiesenhätte nachgewiesen
wirhaben nachgewiesenhätten nachgewiesen
ihrhabet nachgewiesenhättet nachgewiesen
siehaben nachgewiesenhätten nachgewiesen
nachweisen: Imperativ
AnredeImperativ
duweis nach! / weise nach!
ihrweist nach!
Sieweisen Sie nach!