nachweisen
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- nachweisen
- Worttrennung
- nach·wei·sen
- Präsens
- er weist nach
- Präteritum
- er wies nach
- Partizip II
- nachgewiesen
- Perfekt
- er hat nachgewiesen
- Hilfsverb
- haben
- Infinitiv
- nachweisen
- Trennbarkeit
- trennbar
Reflexiver Gebrauch: nicht reflexiv
Ergänzungen: etwas nachweisen; jemandem etwas nachweisen; nachweisen, dass etwas der Fall ist
Definition · kurz erklärt
Nachweisen bedeutet, etwas durch Belege, Untersuchungen oder Unterlagen nachvollziehbar festzustellen. Es kann um die Richtigkeit einer Aussage, eine vorhandene Eigenschaft oder eine Handlung gehen. Eine bloße Behauptung ist noch kein Nachweis.
Bedeutungen
Eine Aussage oder einen Befund belegen
Beim Nachweisen werden geeignete Belege oder Untersuchungsergebnisse herangezogen. Welche Aussage sie tragen, hängt von ihrer Art und den Bedingungen ab. Ein Ergebnis darf deshalb nicht weiter ausgelegt werden, als die Belege erlauben.
„Die Untersuchung weist den Stoff in der Probe nach.“
Der Satz bezieht sich auf diese Probe. Er macht ohne weitere Angaben keine Aussage über alle Proben oder über die Wirkung des Stoffes.
Etwas durch Unterlagen bestätigen
Fähigkeiten, Tätigkeiten oder Eigenschaften können durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden. Welche Unterlage benötigt wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Verfahren.
„Sie weist ihre Teilnahme durch eine Bescheinigung nach.“
Die Bescheinigung betrifft die Teilnahme. Sie bestätigt nicht automatisch einen bestimmten Lernerfolg.
Eine Handlung jemandem zuordnen
Jemandem etwas nachweisen bedeutet, anhand von Belegen zu zeigen, dass die betreffende Person etwas getan oder unterlassen hat. Der sprachliche Ausdruck allein ersetzt keine sachliche Prüfung dieser Belege.
„Der Bericht weist dem Mitarbeiter mehrere falsche Angaben nach.“
Der Satz erhebt einen konkreten Anspruch auf Belegbarkeit. Eine Zusammenfassung muss unterscheiden, was belegt und was nur behauptet wird.
nachweisen: Synonyme und andere Wörter
Bei Belegen
belegen · beweisen · bestätigen
Belegen hebt die herangezogenen Nachweise hervor. Beweisen kann einen stärkeren Anspruch auf zwingende Richtigkeit ausdrücken. Bestätigen kann auch eine bloße zustimmende Mitteilung sein und ist deshalb nicht immer gleich stark.
„Die Zahlen belegen einen Anstieg“ benennt eine Grundlage. „Jemand bestätigt den Anstieg“ lässt offen, worauf die Mitteilung beruht.
Bei einem Ergebnis
feststellen · dokumentieren
Feststellen kann auf Beobachtung oder Prüfung beruhen. Dokumentieren bedeutet, etwas festzuhalten; eine Dokumentation ist nicht allein dadurch schon ein Nachweis jeder daraus gezogenen Schlussfolgerung.
„Die Messung stellt eine Veränderung fest“ ist von „Der Bericht dokumentiert die Messung“ zu unterscheiden.
Beispiele und Verwendung
„Die Schülerin weist ihre Deutung an zwei Textstellen nach.“
Die Textstellen müssen die konkrete Deutung tragen. Zwei beliebig ausgewählte Zitate reichen dafür nicht aus.
„Die Angaben lassen sich anhand der Unterlagen nachweisen.“
Die Formulierung verweist auf eine überprüfbare Grundlage. Der Satz sollte bei Bedarf nennen, welche Unterlagen gemeint sind.
Grammatik und Beugung
Das starke Verb lautet weist nach, wies nach, hat nachgewiesen. Im Nebensatz bleibt die Form zusammen: weil sie die Teilnahme nachweist. Der zu-Infinitiv lautet nachzuweisen. In jemandem etwas nachweisen steht die Person im Dativ, der nachgewiesene Sachverhalt im Akkusativ. Die Tabelle zeigt Hauptsatzformen und in der zweiten Person Präteritum die Variante du wiesest nach; auch du wiest nach ist belegt.
| Person | Präsens | Präteritum |
|---|---|---|
| ich | weise nach | wies nach |
| du | weist nach | wiesest nach |
| er/sie/es | weist nach | wies nach |
| wir | weisen nach | wiesen nach |
| ihr | weist nach | wiest nach |
| sie | weisen nach | wiesen nach |
| Person | Perfekt | Plusquamperfekt |
|---|---|---|
| ich | habe nachgewiesen | hatte nachgewiesen |
| du | hast nachgewiesen | hattest nachgewiesen |
| er/sie/es | hat nachgewiesen | hatte nachgewiesen |
| wir | haben nachgewiesen | hatten nachgewiesen |
| ihr | habt nachgewiesen | hattet nachgewiesen |
| sie | haben nachgewiesen | hatten nachgewiesen |
| Person | Futur I | Futur II |
|---|---|---|
| ich | werde nachweisen | werde nachgewiesen haben |
| du | wirst nachweisen | wirst nachgewiesen haben |
| er/sie/es | wird nachweisen | wird nachgewiesen haben |
| wir | werden nachweisen | werden nachgewiesen haben |
| ihr | werdet nachweisen | werdet nachgewiesen haben |
| sie | werden nachweisen | werden nachgewiesen haben |
| Person | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|
| ich | weise nach | wiese nach |
| du | weisest nach | wiesest nach |
| er/sie/es | weise nach | wiese nach |
| wir | weisen nach | wiesen nach |
| ihr | weiset nach | wieset nach |
| sie | weisen nach | wiesen nach |
| Person | Konjunktiv I: Perfekt | Konjunktiv II: Vergangenheit |
|---|---|---|
| ich | habe nachgewiesen | hätte nachgewiesen |
| du | habest nachgewiesen | hättest nachgewiesen |
| er/sie/es | habe nachgewiesen | hätte nachgewiesen |
| wir | haben nachgewiesen | hätten nachgewiesen |
| ihr | habet nachgewiesen | hättet nachgewiesen |
| sie | haben nachgewiesen | hätten nachgewiesen |
| Anrede | Imperativ |
|---|---|
| du | weis nach! / weise nach! |
| ihr | weist nach! |
| Sie | weisen Sie nach! |
