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rauben

Form & Grammatik

Verb
Stichwort
rauben
Worttrennung
rau·ben
Präsens
raubt
Präteritum
raubte
Partizip II
geraubt
Perfekt
hat geraubt
Hilfsverb
haben
Infinitiv
rauben; mit zu: zu rauben
Trennbarkeit
nicht trennbar

Reflexiver Gebrauch: nicht fest reflexiv; jemandem etwas rauben hat Dativ und Akkusativ

Gebrauch: Widerrechtliche gewaltsame Aneignung, Beuteforttragen und gehobenes Um-etwas-Bringen unterscheiden. Einen Kuss rauben ist eine gehobene, oft scherzhafte Formulierung für einen Kuss gegen den Willen der betroffenen Person.

Ergänzungen: jemandem etwas rauben (Dativ + Akkusativ); etwas oder jemanden rauben (Akkusativ); ohne genanntes Objekt bei verbundenen Tätigkeiten möglich

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Rauben bedeutet, fremdes Eigentum widerrechtlich mit Gewalt oder unter deren Androhung an sich zu bringen. Bei einem Tier kann es das Forttragen einer Beute bezeichnen. Gehoben kann außerdem etwas einem Menschen die Ruhe, den Schlaf oder eine andere wichtige Möglichkeit nehmen.

Bedeutungen

Bedeutung 1: Etwas widerrechtlich an sich bringen

Im Grundsinn wird fremdes Eigentum unter Anwendung oder Androhung von Gewalt in den eigenen Besitz gebracht. Eine Dativperson kann nennen, wem etwas genommen wird. Bei einem Menschen als Objekt kann rauben auch entführen bedeuten. Die Worterklärung ersetzt keine rechtliche Beurteilung eines Einzelfalls.

„Im erfundenen Kriminalstück raubt die bewaffnete Figur den Reisenden ihre Wertsachen.“

Die Reisenden sind die Betroffenen im Dativ, ihre Wertsachen das Akkusativobjekt. Der Erzählzusammenhang macht den Zwang deutlich.

Bedeutung 2: Als Beute forttragen

Bei einem Tier kann rauben das Forttragen eines Beutetiers bezeichnen. Eine menschliche Eigentumsordnung ist dann nicht derselbe sprachliche Bezugspunkt wie beim Rauben von Wertsachen. Der Zusammenhang betrifft die Jagd oder das Beuteverhalten.

„In der Naturerzählung raubte der Greifvogel ein junges Kaninchen und trug es davon.“

Der Vogel trägt seine Beute fort. Das Beispiel ist keine Aussage über ein menschliches Strafverfahren.

Bedeutung 3: Jemanden um etwas bringen

Gehoben kann ein Geschehen jemandem etwas nehmen, etwa Ruhe, Schlaf oder Atem. Die betroffene Person steht im Dativ. Eine Sache kann also rauben, ohne wie ein Mensch mit Absicht zu handeln.

„Das unablässige Klappern raubte ihr in dieser Nacht den Schlaf.“

Das Klappern hindert sie am Schlafen. Der Satz beschreibt eine Wirkung und keine handelnde Diebin.

rauben: Synonyme und andere Wörter

Rauben oder stehlen

stehlen · entwenden · wegnehmen

Stehlen und entwenden benennen unerlaubtes Wegnehmen, ohne dieselbe Gewaltkomponente ausdrücklich vorauszusetzen. Rauben kann deshalb einen stärkeren oder anderen Vorgang bezeichnen. Wegnehmen allein lässt sogar die Berechtigung offen.

„Die Figur raubt den Reisenden ihre Wertsachen.“ → „Die Figur nimmt den Reisenden ihre Wertsachen weg.“

Die zweite Fassung benennt die Wegnahme, sagt aber weniger ausdrücklich, dass sie widerrechtlich und unter Zwang geschieht.

Beim gehobenen Verlust

nehmen · um etwas bringen

Nehmen ist eine nahe allgemeinere Umschreibung. Jemanden um etwas bringen hat einen anderen Satzbau: Die betroffene Person wird Akkusativobjekt. Die veränderte Konstruktion muss mitgelesen werden.

„Das Klappern raubt ihr den Schlaf.“ → „Das Klappern bringt sie um den Schlaf.“

Ihr ist im ersten Satz Dativ, sie im zweiten Akkusativ. Die schlafstörende Wirkung bleibt hier nahe.

Beispiele und Verwendung

Sachliches Subjekt erkennen

„Die unerwartete Entwicklung raubte ihm jede Hoffnung auf einen ruhigen Abend.“

Die Entwicklung ist das Subjekt, ihm Dativ und jede Hoffnung Akkusativ. Eine bewusste Absicht wird der Entwicklung nicht zugeschrieben.

Nicht jedes Nehmen ist Rauben

„Sie nimmt die Requisiten aus der Kiste.“

Dieser Satz sagt nichts über fehlende Erlaubnis oder Gewalt. Ihn ohne weitere Belege zu Sie raubt die Requisiten zu verstärken würde die Aussage verändern.

Grammatik und Beugung

Rauben wird schwach gebeugt: raubt, raubte, hat geraubt. Es ist nicht trennbar; der zu-Infinitiv lautet zu rauben.

Das Geraubte steht im Akkusativ, die Person, der etwas geraubt wird, kann im Dativ stehen. Ein festes Reflexivpronomen gehört nicht dazu.

Ohne ausdrücklich genanntes Objekt kann rauben bei verbundenen Tätigkeiten vorkommen, etwa rauben und plündern. Der Kontext trägt dann die ausgelassene Sache.

Ein sachliches Subjekt ist beim gehobenen Um-etwas-Bringen möglich. Die Dativperson und das Akkusativobjekt bleiben dabei als Rollen unterscheidbar.

Indikativ – Präsens
Person Form
ich raube
du raubst
er/sie/es raubt
wir rauben
ihr raubt
sie rauben
Indikativ – Präteritum
Person Form
ich raubte
du raubtest
er/sie/es raubte
wir raubten
ihr raubtet
sie raubten
Indikativ – Perfekt
Person Form
ich habe geraubt
du hast geraubt
er/sie/es hat geraubt
wir haben geraubt
ihr habt geraubt
sie haben geraubt
Indikativ – Plusquamperfekt
Person Form
ich hatte geraubt
du hattest geraubt
er/sie/es hatte geraubt
wir hatten geraubt
ihr hattet geraubt
sie hatten geraubt
Indikativ – Futur I
Person Form
ich werde rauben
du wirst rauben
er/sie/es wird rauben
wir werden rauben
ihr werdet rauben
sie werden rauben
Indikativ – Futur II
Person Form
ich werde geraubt haben
du wirst geraubt haben
er/sie/es wird geraubt haben
wir werden geraubt haben
ihr werdet geraubt haben
sie werden geraubt haben
Konjunktiv I – Präsens
Person Form
ich raube
du raubest
er/sie/es raube
wir rauben
ihr raubet
sie rauben
Konjunktiv I – Perfekt
Person Form
ich habe geraubt
du habest geraubt
er/sie/es habe geraubt
wir haben geraubt
ihr habet geraubt
sie haben geraubt
Konjunktiv I – Futur I
Person Form
ich werde rauben
du werdest rauben
er/sie/es werde rauben
wir werden rauben
ihr werdet rauben
sie werden rauben
Konjunktiv I – Futur II
Person Form
ich werde geraubt haben
du werdest geraubt haben
er/sie/es werde geraubt haben
wir werden geraubt haben
ihr werdet geraubt haben
sie werden geraubt haben
Konjunktiv II – Präteritum
Person Form
ich raubte
du raubtest
er/sie/es raubte
wir raubten
ihr raubtet
sie raubten
Konjunktiv II – Plusquamperfekt
Person Form
ich hätte geraubt
du hättest geraubt
er/sie/es hätte geraubt
wir hätten geraubt
ihr hättet geraubt
sie hätten geraubt
Konjunktiv II – Futur I
Person Form
ich würde rauben
du würdest rauben
er/sie/es würde rauben
wir würden rauben
ihr würdet rauben
sie würden rauben
Konjunktiv II – Futur II
Person Form
ich würde geraubt haben
du würdest geraubt haben
er/sie/es würde geraubt haben
wir würden geraubt haben
ihr würdet geraubt haben
sie würden geraubt haben
Imperativ
Person Form
2. Person Singular [du] raub, raube!
2. Person Plural [ihr] raubt!
Infinite Formen
Form Schreibung
Infinitiv mit zu zu rauben
Partizip I raubend
Partizip II geraubt

Feste Verbindungen

Jemandem den Schlaf rauben

Bewirken, dass jemand nicht oder kaum schlafen kann.

„Die Sorge vor dem ersten Auftritt raubte ihr in dieser Nacht den Schlaf.“

Feste Verbindung; beschreibt eine Wirkung auf den Schlaf. Art und Dauer einer gesundheitlichen Störung sind damit nicht bestimmt.

Jemandem einen Kuss rauben

Jemanden gegen dessen Willen küssen.

„Der ältere Roman nennt den unerbetenen Kuss im bewusst erfundenen Beispiel einen geraubten Kuss.“

Gehoben und oft scherzhaft formuliert. Die scherzhafte Bezeichnung setzt die Zustimmung der betroffenen Person nicht voraus.