Der Begriff der Fallhöhe ist unmittelbar mit der Ständeklausel, einem dramenpoetischen Prinzip, verbunden. Die Ständeklausel besagt, dass in einer Tragödie nur Könige, Fürsten sowie Figuren mit einem hohen gesellschaftlichen Rang dargestellt werden sollten, wohingegen das einfache Bürgertum in Komödien gezeigt werden sollte. Begründet wurde dies damit, dass nur Figuren, die über einen sehr hohen Status verfügen, die entsprechende Fallhöhe haben, um beim Scheitern als tragisch wahrgenommen zu werden. Das bedeutet aber auch, dass das Leben der Bürgerlichen zu wenig Bedeutung hat, um eine Fallhöhe zu erreichen, die in der Tragödie zur Geltung käme.
Prinzip der Fallhöhe
Das grundsätzliche Prinzip dieser Ständeklausel findet sich bereits bei Aristoteles, der angibt, dass die Tragödie vor allem das Leben der guten und schönen Menschen zeigen sollte, wobei die Angelegenheiten der schlechten sowie hässlichen Menschen der Komödie vorbehalten sein sollten. Aristoteles Aussage ist allerdings recht allgemein gehalten und wurde erst ab dem 16. Jahrhundert vermehrt sozial interpretiert und unmittelbar auf die Stände bezogen. Den Begriff der Fallhöhe prägte dann 1746 Charles Batteux.
Charles Batteux, ein Kritiker, betitelte das Prinzip erstmalig in der Abhandlung Les Beaux-Arts réduits à un même principe und beschreibt hierbei die Notwendigkeit der Fallhöhe des tragischen Protagonisten. Das Werk war erfolgreich und wurde von vielen Gelehrten, wie beispielsweise Arthur Schopenhauer, aufgegriffen. Schopenhauer beschreibt in Die Welt als Wille und Vorstellung (1819/1844), dass die Ausweglosigkeit und das Scheitern des tragischen Helden nur sinngemäß verdeutlicht werden kann, wenn ebendieser Held einen fürstlichen Rang hätte, wohingegen das Schicksal der Bürgerlichen dafür nicht geeignet scheint, da diese nur Probleme hätten, die lösbar seien.
Es geht letzten Endes also darum, dass nur der Fall eines Helden, der eine hohe Position innehat und moralisch gefestigt scheint, den gewünschten Effekt auf das Publikum haben kann, wobei die Tiefe seines Falls entscheidend für die Publikumswirkung ist. Im Zuge der Moderniserung des Dramas und dem Wegfall der Ständeklausel, verschwand das Prinzip der Fallhöhe allerdings, weshalb nun auch Figuren mit einem niederen Stand in tragischen Konflikten gezeigt werden, da ihre Probleme mit der Zeit denen des Adels ähnelten. Die Fallhöhe ist in diesem Sinn im modernen Drama kaum zu finden.