Als Festschrift wird ganz allgemein eine Publikation bezeichnet, die zu einem festlichen Anlass zusammengestellt wird. Im Speziellen meint der Begriff aber vor allem eine Gelegenheitsschrift, die zu einem bestimmten Ereignis – wie etwa Jubiläum oder Geburtstag – einem betagten Gelehrten als Festgabe überreicht wird. Eine solche Festschrift enthält Aufsätze von Freunden, Kollegen und Schülern, die sich bestenfalls mit speziellen Fragestellungen und Problemen des Fachgebiets des Gewürdigten befassen und ihm gewidmet sind. Ferner bietet die Festschrift eine Würdigung von Lebenswerk und wissenschaftlicher Arbeit sowie ein möglichst komplettes Schriftenverzeichnis des Gelehrten, weshalb die Festschrift eine wichtige Quelle der Wissenschaftsgeschichte ist.
Inhaltsverzeichnis
Ursprung & Begriff
Die erste bekannte Festschrift wird auf das Jahr 1640 datiert und erschien in Leipzig. Diese Schrift erschien anlässlich des 200. Jubiläums der Erfindung des Buchdrucks, die seit der Renaissance eine Art Medienrevolution auslöste, und enthielt zahlreiche Beiträge von deutschen Dichtern. Herausgegeben wurde die Festschrift vom Kirchenlieddichter und Buchdrucker Gregor Ritzsch unter dem Titel Jubilaeum Typographorum oder zweyhundertjähriges Buchdrucker-Jubelfest (→ Volltext der Festschrift im DTA).
Außerhalb der wissenschaftlichen Kreise wird der Begriff aber auch für Publikationen genutzt, die zu einem bestimmten Ereignis oder Jubiläum erscheinen, wie etwa zum Firmen- oder Vereinsjubiläum. Inhaltlich gibt es hierbei kaum Einschränkungen, wobei sie sich an ein breiteres Publikum richten und nicht nur einen wissenschaftlichen Lesekreis ansprechen. Solche allgemeinen Festschriften haben mit wissenschaftlichen Festschriften also nur gemein, dass sie zu einem Ereignis / Jubiläum erscheinen.
Wann / Für wen erscheinen Festschriften?
Ursprünglich war es Brauch, zum 50jährigen Doktorjubiläum eine Fetschrift zur Würdigung eines Gelehrten zu publizieren. Ebendieser Brauch geriet allerdings vermehrt in Vergessenheit und das Erscheinen solcher Schriften ist eher an den Geburtstag des Gewürdigten geknüpft.
Selten ist das Verfassen vor dem 60. Geburtstag und die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer gibt als Empfehlung an, Festschriften erst ab dem 70. Geburtstag zu veröffentlichen. Diese Empfehlung ist aber keine feste Richtlinie und hat sich dementsprechend auch nicht einheitlich durchgesetzt, weshalb es durchaus üblich ist, willkürliche – aber zumeist runde – Lebensdaten zur Veröffentlichung auszuwählen.
Eine Schrift, welche erst nach dem Tod des Gelehrten erscheint und ansonsten ein ähnliches Konzept verfolgt, wird gemeinhin nicht als Fest-, sondern als Gedenk- oder Gedächtnisschrift bezeichnet. Darüber hinaus finden sich Beispiele – wenn auch selten – bei denen die Festschrift lediglich Aufsätze und Auszüge aus Abhandlungen des Gelehrten selbst enthält.
Wie bereits im obigen Beispiel aus dem Jahr 1640 angedeutet, können aber nicht nur Personen durch eine solche Schrift gewürdigt werden. Es ist nämlich ebenso üblich, Festschriften für Institutionen, besondere Ereignisse oder öffentliche Einrichtungen zu veröffentlichen. Beispielsweise wurde zum 225jährigen Jubiläum des Verlags C.H. Beck eine Festschrift publiziert sowie anlässlich des 50jährigen Bestehens des Bundesgerichtshofs eine Schrift veröffentlicht, die sogar recht umfangreich ausfiel und ganze vier Bände umfasst (→ Inhaltsverzeichnis der „Festschrift aus Anlaß des fünfzigjährigen Bestehens“).
- Als Festschrift wird allgemein eine Publikation bezeichnet, die zu einem festlichen Anlass zusammengestellt wird. Im Speziellen meint der Begriff eine Gelegenheitsschrift, die zu einem bestimmten Ereignis einem Gelehrten als Festgabe überreicht wird. Ferner kann die Schrift aber auch zu Jubiläen erscheinen, die nicht an eine Person gebunden sind.
- Dadurch wird die wissenschaftliche Arbeit des Gelehrten gewürdigt, wobei die einzelnen Beiträge von den Schülern, Kollegen oder auch Freunden des Gewürdigten um dessen Forschungsschwerpunkt kreisen. Darüber hinaus ist es nicht üblich, eine solche Schrift vor dem 60. Geburtstag des jeweiligen Gelehrten zu publizieren. Früher galt das 50jährige Doktorjubiläum als guter Zeitpunkt und Anlass für eine solche Veröffentlichung.