konkludent

Bedeutung

Das fachsprachliche Adjektiv konkludent bedeutet folgerichtig oder auch sich zwingend ergebend. Das Wort wird in dieser Bedeutung meist in der Philosophie und Rhetorik gebraucht.

Darüber hinaus wird das Wort in der Rechtssprache gebraucht. Dabei ist es bedeutungsgleich, wird aber zumeist im Wortpaar konkludentes Handeln verwendet und bedeutet hier, dass sich der Wille einer Person aus ihrem Verhalten ableitet. Dies kann eine Schlussfolgerung von Außenstehenden bewirken.

Das Wort bringt also immer zum Audruck, dass eine Handlung oder Erwartung folgerichtig oder erwartbar ist. Handlungen, die konkludent sind, würden bei einem Gegenüber als stillschweigende Willenerklärung verstanden werden und somit eine Schlussfolgerung zulassen, die rechtsverbindlich sein kann.


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In der Philosophie gilt etwas als konkludent, wenn es sich logisch aus vorherigen Annahmen ableiten lässt. Synonym sind unter anderem schlüssig, folgerichtig und logisch überzeugend.

Die Annahmen, dass alle Menschen sterben müssen und dass der bekannte Dichter Heinrich Heine ein Mensch war, lassen den logischen Schluss zu, dass Heine unweigerlich sterben musste. Das ergibt sich zwingend und ist somit konkludent.

Eine konkludente Schlussfolgerung muss allerdings nicht wahr sein, da die vorherigen Annahmen falsch sein können. Wäre die Annahme etwa, dass kein Mensch sterben muss und das Heine ein Mensch war, wäre es konkludent, dass Heine noch heute leben würde. Die Tatsache, dass Heine am 17. Februar 1856 in Paris gestorben ist, zeigt auf, dass eine der Annahmen unwahr war. Konkludent war unsere Schlussfolgerung dennoch.

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Wird etwas in der Rechtssprache, also im juristischen Sinn, als konkludent beschrieben, ist meist von konkludenten Handlungen die Rede. Handlungen sind dann konkludent, wenn sie als eine stillschweigende Willenserklärung vom Gegenüber gedeutet werden können und damit rechtlich verbindlich sind.

Wesentlich ist, dass äußerst viele Willenserklärungen im Alltag wortlos und demnach durch Mimik, Gestik oder auch größere Bewegungen abgegeben werden, wie etwa das Heben eines leeren Glases in der Kneipe oder das Deponieren des Einkaufs auf das Warentransportband an der Kasse und Gleiches gilt auch für das Einsteigen in öffentliche Verkehrsmittel.

Bei diesen Szenarien leitet sich der Wille des Handelnden aus seinem Verhalten ab. So möchte der Gast, der dem Kellner das leere Glas zeigt, nachgeschenkt bekommen und derjenige, der seine Waren auf das Band vor der Kasse legt, will diese kaufen. Außerdem kann angenommen werden, dass derjenige, der ein öffentliches Verkehrsmittel betritt, dieses benutzen möchte und auch bereit ist, für den Transport zu bezahlen.

Kurzum: konkludentes Handeln liegt im Rechtsverkehr dann vor, wenn der Wille einer Person durch nonverbales Verhalten zum Ausdruck gebracht wird und der Empfänger somit auf einen Rechtsbindungswillen schließen kann, wodurch ein Vertrag auch ohne eine ausdrückliche Willenserklärung zustande kommen kann und somit rechtlich verbindlich ist.


Das Adjektiv konkludent leitet sich vom lateinischen Verb concludere ab, das abschließen, einschließen, logisch folgern oder auch zusammenfassen bedeutet. Von diesem leitet sich außerdem das Nomen Konklusion ab, das Schlussfolgerung, im Sinne einer weltanschaulichen Schlußziehung, bedeutet.

Der Begriff lässt sich im Deutschen seit dem beginnenden 19. Jahrhundert belegen, wobei es schon zu dieser Zeit vor allem in der Rechtssprache gebraucht wurde (vgl. Literaturepochen).

Heutzutage ist der Gebrauch vor allem in juristischen Texten belegbar, wobei vor allem das Wortpaar konkludentes Handeln in vielen Schriften zu finden ist. Die Verbreitung in sonstigen Texten ist schwierig zu beurteilen, da es wenige Belege gibt.

1. Wolfgang Pfeifer: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. dtv, München 1997
2. Quelle: Ngram Viewer

Beispiele

Die wesentlichen Aussagen des Vortrags waren konkludent, so dass die Schüler, ohne weitere Erklärungen, ihre Notizen vervollständigten.
Das Gericht entschied, dass Greta schwarzgefahren war, auch wenn sie beim Einsteigen lautstark verkündete, dass sie keinen Vertrag mit der Bahn eingehen werde. Das Einsteigen, so das Gericht, muss eindeutig als konkludentes Handeln verstanden werden, und das Nichteinhalten der Transportbedingungen wäre somit als treuwidrig und widersprüchlich einzustufen.
Wer sich "ausdrücklich oder konkludent" von geltenden Rechtsvorschriften verabschiede, [...] zerstöre auch das "Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgeht".
spiegel.de, "'Reichsbürger' müssen Waffen abgeben"
Hannahs Geschichte war konkludent und auch wenn sie sehr unwahrscheinlich klang, mussten wir ihr Glauben schenken.

Grammatik

Starke Deklination
Maskulin Feminin Neutral Plural
Nominativ konkludenter konkludentes konkludente konkludente
Genitiv konkludenten konkludenten konkludenter konkludenter
Dativ konkludentem konkludentem konkludenter konkludenten
Akkusativ konkludenten konkludentes konkludente konkludente
Schwache Deklination
Maskulin Feminin Neutral Plural
Nominativ der
konkludente
das
konkludente
die
konkludente
die
konkludenten
Genitiv des
konkludenten
des
konkludenten
der
konkludenten
der
konkludenten
Dativ dem
konkludenten
dem
konkludenten
der
konkludenten
den
konkludenten
Akkusativ den
konkludenten
das
konkludente
die
konkludente
die
konkludenten
Gemischte Deklination
Maskulin Feminin Neutral Plural
Nominativ ein
konkludenter
ein
konkludentes
eine
konkludente
keine
konkludenten
Genitiv eines
konkludenten
eines
konkludenten
einer
konkludenten
keiner
konkludenten
Dativ einem
konkludenten
einem
konkludenten
einer
konkludenten
keinen
konkludenten
Akkusativ einen
konkludenten
ein
konkludentes
eine
konkludente
keine
konkludenten

Synonyme

    • folgerichtig
    • schlüssig
    • sich zwingend ergebend