Genitiv-S

Bei der Bildung des Genitivs, einem Kasus der Grammatik, wird bei Nomen, deren Geschlecht (Genus) männlich oder neutral ist, die Endung -s oder -es angehängt. Diese Endungen werden als Genitiv-S bezeichnet. Bei der korrekten Bildung werden allerdings häufig Fehler gemacht. Das liegt vor allem darin begründet, dass es in einigen Fällen geregelt ist, ob -s oder -es angehängt wird, aber bei bestimmten Worten beide Schreibweisen möglich sind. Nachfolgend eine Erklärung.


Erläuterung zum Genitiv-S

Im Genitiv enden maskuline sowie neutrale Substantive auf -s oder es, wobei feminine Nomen von dieser Anpassung nicht betroffen sind. Weiterhin gibt es einige Ausnahmen, bei denen der Genitiv mittels -n oder -en gebildet wird. Dabei gilt, dass Nomen, die auf einen Zischlaut enden (-s, -ss, -ß, -tz, -x, -z), im Genitiv auf -es enden. Nomen auf -nis, verdoppeln dabei das s (der Hass → des Hasses; das Ergebnis → des Ergebnisses).

Außerdem gilt, dass maskuline und neutrale Nomen, die auf -el, -em, -en, -er enden, stets mit der Endung -s angepasst werden, was außerdem für solche Substantive gilt, die auf eine Verkleinerungsform wie -chen oder -lein enden (der Beutel → des Beutels, das Mädchen → des Mädchens).

Dabei ist außerdem zu beachten, dass ein Substantiv, das nur aus einer Silbe besteht ein optinales Genitiv-S hat. Möglich sind hierbei die Endungen -s sowie -es (der Tages →, des Tag(e)s, das Haar → des Haar(e)s). Endet das Substantiv auf mehrere Konsonanten, dann gilt das Gleiche (das Geschenk → des Geschenkes).

Ist ein Nomen allerdings maskulin und endet im Nominativ auf -e oder -ent, entfällt das Genitiv-S. Endet es auf -en, wird -n angehängt, endet es jedoch auf -ent, ergänzt man hier ein -en (der Junge → des Jungen, der Absolvent → des Absolventen). Nachfolgend eine Übersicht der genannten Fälle:

Übersicht der Regeln

Nomen … -s -s / -es -es -n -en Beispiele
… ist maskulin / neutral (auf -el, -em, -en, -er) der Bruder – des Bruders
Ausnahmen
… hat nur eine Silbe das Haar – des Haar(e)s
… endet auf mehrere Konsonanten das Geschenk – des Geschenk(e)s
… endet auf Zischlaut (-s, -ss, -ß, -tz, -x, -z) der Platz – des Platzes
… endet auf -nis (s wird verdoppelt) das Ergebnis – des Ergebnisses
… ist maskulin, endet im Nominativ auf -e der Junge – des Jungen
… ist maskulin, endet im Nominativ auf -ent der Absolvent – des Absolventen
Hinweis: Weiterhin gibt es bevorzugte Schreibweisen, die zumeist gebräuchlich sind. Beispielsweise wird bei zweisilbigen Nomen, die eine unbetonte Endsilbe haben, oft die Endung -s verwendet (das Mitleid → des Mitleids). Das Gleiche gilt für Substantive, die auf einen Vokal oder auf einen Vokal + h enden (→ der Klee → des Klees, das Stroh → des Strohs). Diese Hinweise sind allerdings keine Regeln!

Eigennamen: Apostroph und Genitiv-S

Der Genitiv wird im Deutschen genutzt, um die Zugehörigkeit, Herkunft oder auch Teilhabe anzuzeigen und steht außerdem nach bestimmten Verben und Präpositionen. Schwierigkeiten bereitet das Genitiv-S aber vor allem in Bezug auf Eigennamen, wobei sehr häufig fehlerhaft apostrophiert wird.

Wird in einem Satz angegeben, dass etwas einer Person oder einer Sache gehört, wird in beinahe allen Fällen die einfache Form des Genitiv-S gewählt. Das bedeutet, dass an den Eigennamen lediglich die Endung -s angefügt wird. Ein Apostroph wird nur in einigen Ausnahmefällen verwendet.


Wem gehört das Auto? Das ist Heikes Auto.

Im obigen Beispiel wird an den Vornamen Heike das Genitiv-S gehängt. Es folgt dabei unmittelbar auf den Namen und wird in der einfachen Form, also nicht -es, verwendet. Eine Apostrophierung ist allerdings dann notwendig, wenn der jeweilige Name auf einen Zischlaut endet (-s, -ss, -ß, -tz, -x, -z). Hierbei wird nämlich kein zusätzliches s angehängt, sondern ein Apostroph gesetzt.


Wem gehört das Auto? Das ist Thomas Auto.

Im obigen Beispiel zeigt der Apostroph an, dass etwas ausgelassen wurde, was grundsätzlich die Aufgabe des Apostrophs ist. Allerdings gibt es eine Ausnahme, die den Apostroph zwischen dem Genitiv-S und dem letzten Buchstaben des Eigennamens erlaubt: nämlich die, dass ohne Apostroph nicht ersichtlich wäre, wie der Eigentümer denn tatsächlich heißt. Die Grundform wird so verdeutlicht. Schauen wir auf ein Beispiel.


Ich kaufe Pflanzen in Andrea’s Blumenladen.

Im obigen Beispiel zeigt der Apostroph an, dass die Eigentümerin Andrea heißt und es sich eben nich um Andreas handelt, der den Blumenladen betreibt („Andreas Blumenladen“). Demzufolge kann das Genitiv-S durch ein Apostroph von einem Eigennamen getrennt werden, wenn verdeutlicht werden soll, wie die tatsächliche Grundform lautet. Das gilt allerdings ausschließlich für Personennamen!

Kurzübersicht: Das Wichtigste zum Genitiv-S im Überblick


  • Als Genitiv-S wird die angehängte Endung von Nomen, die im Genitiv stehen, bezeichnet. Hier sind die Endungen -s sowie -es gebräuchlich. Bei einigen Wörtern ist lediglich eine Variante zulässig, andere verweisen auf den optionalen Gebrauch. In bestimmten Ausnahmefällen werden allerdings auch -n und -en angehängt.
  • Bei Eigennamen wird in der Regel ein s angehängt. Endet der Name allerdings selbst auf einen Zischlaut, entfällt das s, was durch einen Apostroph gekennzeichnet wird. Das Setzen eines Apostrophs zwischen Genitiv-S und dem Eigennamen ist nur dann zulässig, wenn die Grundform verdeutlicht werden soll und nur bei Personennamen.