Wer einen Bescheid vom Amt erhält, wird vermutlich wissen, dass es sich bei diesem um ein Nomen, also ein Hauptwort, handelt. Das erkennen wir unter anderem daran, dass das Wort von einem Artikel begleitet wird, einen Gegenstand meint und sich deklinieren lässt (die Bescheide, des Bescheids usw.). Wenn dann aber einem Freund Bescheid gesagt wird, dass dieses Schreiben eingetroffen ist, gibt es oft Unsicherheiten über die Schreibweise. Aber warum ist das so?
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Adjektive und Nomen
Das Problem ist vermutlich, dass oft unklar ist, um welche Wortart es sich beim jeweiligen Wort handelt. Es gibt nämlich viele Adjektive, die ebenfalls mit Verben verbunden werden, aber eben auch als Nomen existent sind. Adjektive werden allerdings kleingeschrieben, weshalb mitunter angenommen wird, dass diese Kleinschreibung als Regel für solche Verbindungen gilt. Schauen wir auf ein Beispiel:
Das musst du nicht Adjektiv + Verb.
Im obigen Beispielsatz taucht das Wort ernst auf. Hierbei handelt es sich um ein Adjektiv, das mit dem Verb nehmen verbunden wird. Dass es sich hier um ein Adjektiv handelt, sehen wir, weil es sich durch das Wort wie erfragen lässt und daran, dass es sich steigern lässt (vgl. Komparativ, Superlativ). Darüber hinaus gibt es aber auch das Nomen der Ernst. Dieses wird natürlich großgeschrieben.
Im obigen Beispielsatz wird das Wort nicht mehr als Adjektiv, sondern als Nomen gebraucht. Das erkennen wir daran, dass es einen Artikel hat (der) und deklinierbar ist. Es passt sich also der jeweiligen Anwendung an, steht in einem der vier Fälle und hat ein grammatisches Geschlecht (der Ernst). Ein ähnliches Beispiel:
Du willst immer Recht haben.
Diese beiden Sätze sind auf den ersten Blick verwirrend. Das Problem ist nämlich, dass das Wort Recht in der Kombination mit einem Verb nicht nur als Nomen, sondern auch als Adjektiv gebraucht werden kann. Bis 1996 war zwar nur die Kleinschreibung korrekt, doch seither sind beide Formen anzutreffen und gelten auch als richtig. Allerdings ist die Schreibweise recht geben laut Duden vorzuziehen.
Das Wort kann als Nomen gelten, weil es in der Verbindung mit dem Verb haben meist Substantive sind, die gemeint sind. Etwa bei Angst haben oder Zeit haben. Dagegen spricht aber, dass sich diese nicht mit allerhand Adverbien erweitern lassen, wie sehr oder vollkommen. Das funktioniert beim recht haben allerdings tadellos, weshalb es durchaus auch als Adjektiv funktioniert.
Du hast sehr Spaß! (richtig: viel Spaß)
Und jetzt haben wir den Salat: Es gibt viele Adjektive, die mit Verben verbunden werden, allerdings in einer ähnlichen Schreibung auch als Nomen vorkommen. Und es gibt ein Wort, das in der Kombination mit dem Verb haben gleichzeitig die Eigenschaften eines Nomens und eines Adjektivs vereint, weshalb es groß- oder kleingeschrieben werden kann. Und all das ist vor allem eines: ziemlich verwirrend.
Frage: Ist Bescheid ein Nomen oder ein Adjektiv?
Es gibt also gute Gründe, warum in Bezug auf das Wort Bescheid falsche Analogien gebildet werden. Verhält es sich etwa wie bei den Adjektiven ernst und recht oder nicht? Die Probe können wir selbst machen, indem wir versuchen, die Wortart zu bestimmen.
Das Adjektiv in einem Satz wird nämlich mit dem Wort wie erfragt. Dafür schauen wir erneut auf einen Beispielsatz, wodurch die Besonderheiten von Adjektiven ersichtlich werden sollten.
Frage: Wie gibt Jonas mir die Birnen?
Antwort: zügig.
Im Beispielsatz lässt sich das Adjektiv also durch eine W-Frage erfragen. Die Antwort ist das Wort zügig, das somit ein Adjektiv sein muss. Darüber hinaus lassen sich Adjektive steigern, folglich müssten zügig, zügiger und am zügigsten korrekte Formen sein. Und ja: auch das stimmt. Versuchen wir das Ganze mit dem Bescheid:
Frage: Wie gibt mir Jonas Bescheid?
Antwort: ordentlich.
Auch hier fällt auf, dass das Wort Bescheid kein Adjektiv sein kann. Einerseits lässt es sich nicht mit wie erfragen und andererseits lässt es sich nicht steigern, da bescheid, bescheider oder der Superlativ am bescheidesten grammatisch nicht funktionieren. Das Wort Bescheid lässt sich allerdings mit wen oder was erfragen.
Frage: Wen oder was gibt mir Jonas ordentlich?
Antwort: Bescheid.
Es gilt, dass sich das (Akkusativ-)Objekt eines Satzes mit wen oder was erfragen lässt (vgl. Satzglieder). Darüber hinaus gilt, dass das Objekt immer ein Nomen oder ein Pronomen sein muss.
Dass wir es nicht mit einem Pronomen zu tun haben, erkennen wir sofort. Pronomen sind beispielsweise ihn, es oder Ähnliches. Somit muss es sich beim Bescheid um ein Nomen handeln, das in jedem deutschen Satz großgeschrieben wird. Ganz einfach, oder?