Ausnahmen bestätigen die Regel
Form & Grammatik
- Grundform
- Ausnahmen bestätigen die Regel.
- Eintragstyp
- Sprichwort
- Thema
- Entscheidungen, Glück und Folgen
- Form
- Aussagesatz im Plural mit „Ausnahmen“ als Subjekt.
Definition · kurz erklärt
Einzelne Abweichungen müssen eine praktische Faustregel nicht unbrauchbar machen. So wird das Sprichwort heute häufig verwendet; als strenge logische Aussage ist es jedoch problematisch.
Bedeutung
Eine Faustregel trotz einzelner Abweichung beibehalten
Im Alltag bezeichnet Regel oft eine häufige Erfahrung. Eine ausdrücklich benannte Ausnahme kann außerdem nahelegen, dass außerhalb ihres Bereichs etwas anderes gilt. Das ist etwas anderes als der Beweis eines ausnahmslosen Satzes.
„Normalerweise ist der Laden montags geschlossen; heute öffnet er zum Stadtfest. Ausnahmen bestätigen die Regel.“
Die Sonderöffnung hebt den gewöhnlichen Wochenplan nicht auf. Das Beispiel behauptet gerade keine ausnahmslose Schließung an jedem Montag.
Ein echtes Gegenbeispiel widerlegt einen streng allgemeinen Satz. Wer behauptet, etwas gelte immer, kann den Widerspruch nicht mit diesem Spruch beseitigen.
Ähnliche Sprichwörter und ihre Unterschiede
Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer
Die einzelne Schwalbe warnt vor einer zu weitreichenden Verallgemeinerung. Der Ausnahme-Spruch kann dagegen zum Festhalten an einer bereits bestehenden Faustregel dienen.
Ein besonderer Öffnungstag ist kein neuer Wochenplan; ein einziger Erfolg beweist noch keinen dauerhaften Trend.
Beispiele und Verwendung
Eine ausdrücklich begrenzte Sonderregel nennen
„Nur heute ist der Eintritt frei; sonst kostet er Geld. Ausnahmen bestätigen die Regel.“
Entscheidend ist die erkennbare Begrenzung der Ausnahme. Aus einer beliebigen Abweichung folgt nicht automatisch eine bestimmte allgemeine Regel.
Form und Varianten
Bestätigen steht in der dritten Person Plural. Die Regel ist das Akkusativobjekt. Der grammatische Bau ist einfach; die Schwierigkeit liegt im mehrdeutigen Gebrauch von Regel und bestätigen.
Herkunft
Eine historische juristische Argumentation erschließt aus einer genannten Ausnahme einen sonst geltenden Bereich. Der bekannte Bezug auf Cicero belegt nicht, dass die oft zitierte lateinische Kurzformel dort wortgleich steht.
