Eines Mannes Rede ist keine Rede, man soll sie billig hören beede
Form & Grammatik
- Grundform
- Eines Mannes Rede ist keine Rede, man soll sie billig hören beede.
- Eintragstyp
- Sprichwort
- Thema
- Menschen, Sprache und Zusammenleben
- Form
- Historischer Reimspruch mit „Rede“ und „beede“.
- Gebrauch
- Historisch überliefert; heutige Häufigkeit nicht bestimmt
Definition · kurz erklärt
Ein Streit sollte nicht allein nach der Darstellung einer Seite beurteilt werden.
Bedeutung
In einem Streit beide Seiten anhören
Die Darstellung nur einer Person reicht im Spruch nicht für ein faires Urteil. „Billig“ bedeutet angemessen oder gerechterweise, „beede“ ist die ältere Reimform von beide. Der Rat gilt dem Einholen der jeweils relevanten Sichtweisen.
„Wir kennen bisher nur seine Schilderung. Eines Mannes Rede ist keine Rede, man soll sie billig hören beede.“
Die zweite Darstellung soll gehört werden, bevor die Situation beurteilt wird. Das macht beide Berichte nicht automatisch gleich zuverlässig.
Mehrere Seiten anzuhören bedeutet nicht, belegte Tatsachen und unbelegte Behauptungen gleichzusetzen. Die Aussagen müssen weiterhin geprüft werden.
Ähnliche Sprichwörter und ihre Unterschiede
Ein Augenzeuge gilt mehr denn zehn Ohrenzeugen
Der Augenzeuge betrifft die Nähe eines Berichts zum Geschehen. Die beiden Reden betreffen die Zahl und Unterschiedlichkeit der angehörten Perspektiven.
Eine zweite Meinung erweitert den Blick; sie ist nicht allein deshalb eine unmittelbare Beobachtung.
Beispiele und Verwendung
Ein Gespräch fair vorbereiten
„Jede beteiligte Person beschreibt zuerst, was sie selbst erlebt hat.“
Die Trennung von eigener Beobachtung und Weitererzähltem erleichtert die anschließende Bewertung.
Form und Varianten
„Eines Mannes“ ist ein vorangestellter Genitiv. „Beede“ steht hier für beide; die ältere Wortstellung ist für den Reim erhalten. „Man“ wird nach dem trennenden Komma kleingeschrieben.
