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Embargo

Form & Grammatik

Substantiv
Stichwort
Embargo
Worttrennung
Em·bar·go
Artikel
das Embargo
Geschlecht
Neutrum
Genitiv
des Embargos
Plural
die Embargos

Das Substantiv ist neutral. Der Plural wird mit -s gebildet. Übliche Verbindungen sind „ein Embargo verhängen“, „ein Embargo aufheben“ und „gegen ein Embargo verstoßen“. Die betroffenen Waren können mit gegen oder für näher bestimmt werden.

Formen und Verwendung im Detail

Embargo bezeichnet vor allem eine staatlich verhängte Beschränkung oder Sperre bestimmter Handelsbeziehungen. Es kann einzelne Waren betreffen und muss nicht jeden Austausch mit einem Land unterbinden.

Bedeutung und wichtige Unterschiede

Ein Waffenembargo betrifft Waffenlieferungen, ein umfassenderes Handelsembargo einen größeren Bereich. Der Begriff allein nennt weder die genaue Reichweite noch alle Ausnahmen. In einem Bericht sollten deshalb Gegenstand und betroffene Beziehungen erklärt werden.

Embargo und Boykott sind nicht deckungsgleich. Ein Boykott kann auch von privaten Personen oder Organisationen ausgehen. Das Embargo bezeichnet im üblichen politischen Gebrauch eine hoheitlich verhängte Maßnahme. Sanktion ist ein weiter gefasster Oberbegriff.

Synonyme im Gebrauch

AlternativeWann sie passtWas sich verändert
HandelssperreHandelsbeziehungen werden gesperrtIst eine verständliche Umschreibung, aber je nach Umfang zu allgemein.
AusfuhrverbotLieferungen aus einem Gebiet sind betroffenIst enger und betrifft die Richtung der Ausfuhr.
EinfuhrverbotLieferungen in ein Gebiet sind betroffenBeschreibt die Gegenrichtung und ist daher nicht beliebig austauschbar.
Sanktionpolitische DruckmaßnahmeIst weiter gefasst und kann andere Maßnahmen einschließen.

Zwei eigene Beispiele im Vergleich

Die Reichweite nennen

Ausgangssatz: Der Bericht behandelt ein Embargo für bestimmte technische Güter.

Alternative: Der Bericht behandelt eine Handelssperre für bestimmte technische Güter.

Die Umschreibung ist verständlich, solange der Umfang klar bleibt. „Der gesamte Handel wurde verboten“ wäre eine zusätzliche Behauptung, die der Ausgangssatz nicht enthält.

Ein engerer Begriff

Ausgangssatz: Die Maßnahme untersagt die Ausfuhr der genannten Waren.

Alternative: Für die genannten Waren gilt ein Ausfuhrverbot.

Hier lässt sich die konkrete Richtung präzise benennen. Ein allgemeines Embargo kann weitere Bereiche betreffen; die genauere Bezeichnung vermeidet deshalb unnötige Unklarheit.

Schreibweise und Grammatik

FormWortform
Nominativdas Embargo
Genitivdes Embargos
Pluraldie Embargos
Dativ Pluralden Embargos

Das Substantiv ist neutral. Der Plural wird mit -s gebildet. Übliche Verbindungen sind „ein Embargo verhängen“, „ein Embargo aufheben“ und „gegen ein Embargo verstoßen“. Die betroffenen Waren können mit gegen oder für näher bestimmt werden.

Das Substantiv ist neutral. Der Plural wird mit -s gebildet. Übliche Verbindungen sind „ein Embargo verhängen“, „ein Embargo aufheben“ und „gegen ein Embargo verstoßen“. Die betroffenen Waren können mit gegen oder für näher bestimmt werden.

Deklination von EmbargoDie vier Fälle
Embargo: Formen in den vier Fällen
FallSingularPlural
Nominativdas Embargodie Embargos
Genitivdes Embargosder Embargos
Dativdem Embargoden Embargos
Akkusativdas Embargodie Embargos

Das Wort treffend verwenden

Erkläre in Nachrichtentexten, wer die Maßnahme verhängt, welche Güter betroffen sind und seit wann sie gilt. Diese Angaben sind für das Verständnis wichtiger als eine bloße Gleichsetzung mit Boykott. Der Wortartikel erklärt den Begriff allgemein; aus der Bezeichnung allein lassen sich die konkreten Regeln einer einzelnen Maßnahme nicht ableiten.