Jagdvergehen
Form & Grammatik
Substantiv- Stichwort
- Jagdvergehen
- Worttrennung
- Jagd·ver·ge·hen
- Artikel
- das
- Geschlecht
- Neutrum
- Genitiv
- des Jagdvergehens
- Plural
- die Jagdvergehen
Bezeichnet einen Verstoß; ein Vorwurf ist von einer nachgewiesenen Tat zu unterscheiden. Dativ Plural: den Jagdvergehen.
Ein Jagdvergehen ist ein Vergehen gegen eine jagdgesetzliche Bestimmung. Das Nomen beschreibt somit eine als Verstoß eingeordnete Handlung und nicht einfach jede Ausübung der Jagd.
Ein Verstoß wird benannt
In einer Erzählung kann einer Figur ein Jagdvergehen vorgeworfen werden. Für das Verständnis muss erkennbar sein, was sie getan haben soll und wer den Vorwurf erhebt. Die Bezeichnung allein liefert diese Einzelheiten noch nicht.
Auch eine konkrete Sanktion steckt nicht bereits im Wort. Ein älterer Text kann andere Verhältnisse schildern als ein heutiger Bericht. Die sprachliche Erklärung des Begriffs darf deshalb nicht als Entscheidung über einen tatsächlichen aktuellen Fall gelesen werden. Hier geht es um die Bedeutung und die Perspektive einer Aussage.
Jagdfrevel, Wilderei und Jagdunfall
Jagdfrevel ist eine nahe Bezeichnung für denselben allgemeinen Verstoßbezug. Wilderei passt, wenn gerade dieser besondere Vorgang gemeint ist. Jagd lässt die Bewertung als Verstoß weg. Jagdunfall beschreibt ein unerwünschtes Ereignis und enthält nicht automatisch dieselbe Einordnung.
„Die Quelle berichtet von einem angeblichen Jagdvergehen.“ → „Die Quelle berichtet von einem angeblichen Verstoß gegen eine Jagdbestimmung.“
Die zweite Fassung erklärt den allgemeinen Sinn. Das Wort angeblich hält fest, dass ein Vorwurf wiedergegeben wird. Lässt man es weg, verändert sich der Status der Aussage.
„Die Figur kehrt von der Jagd zurück.“ → „Die Figur kehrt von einem Jagdvergehen zurück.“
Der zweite Satz fügt einen Verstoßbezug hinzu und klingt zudem anders aufgebaut. Eine Jagdhandlung allein trägt diese zusätzliche Bewertung nicht. Die Wörter sind deshalb keine neutralen Ersatzformen füreinander.
Das Jagdvergehen, die Jagdvergehen
Deklination von JagdvergehenDie vier Fälle
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Jagdvergehen | die Jagdvergehen |
| Genitiv | des Jagdvergehens | der Jagdvergehen |
| Dativ | dem Jagdvergehen | den Jagdvergehen |
| Akkusativ | das Jagdvergehen | die Jagdvergehen |
Das Nomen ist sächlich. Der Genitiv lautet des Jagdvergehens, der Plural die Jagdvergehen. Einzahl und Mehrzahl sehen ohne Artikel gleich aus. Die Worttrennung lautet Jagd·ver·ge·hen.
Bei einer Zusammenfassung hilft es, Handlung und Bewertung getrennt zu benennen. „Die Figur betritt den Bereich; der Gegenspieler beschuldigt sie anschließend eines Jagdvergehens“ zeigt, was geschieht und wer die Einordnung vornimmt. Das ist genauer als die ungeprüfte Übernahme eines Vorwurfs.
