Nachrede
Form & Grammatik
Substantiv- Stichwort
- Nachrede
- Worttrennung
- Nach·re·de
- Artikel
- die
- Geschlecht
- Femininum
- Genitiv
- der Nachrede
- Plural
- die Nachreden
Gebrauch: Meist abträgliche Rede über eine abwesende Person. Die Bedeutung Nachwort oder Schlussrede ist veraltend; üble Nachrede hat zusätzlich eine eigene rechtssprachliche Bedeutung.
Definition · kurz erklärt
Nachrede bezeichnet meist abträgliche Äußerungen über eine Person, die nicht anwesend ist. In älteren Texten kann das Wort auch ein Nachwort oder eine abschließende Rede meinen.
Bedeutungen
Bedeutung 1: Abträglich über jemanden sprechen
Bei dieser Bedeutung steht nicht die Wiedergabe einer Rede im Vordergrund, sondern das Reden über einen abwesenden Menschen. Die Äußerungen können dessen Ansehen schaden. Besonders geläufig ist die Verbindung üble Nachrede.
Nicht jede Kritik an einer abwesenden Person sollte pauschal so bezeichnet werden. Eine nachvollziehbare Beschreibung unterscheidet konkrete Feststellungen, Bewertungen und unbelegte Behauptungen. Wer jemanden diffamiert, setzt ihn herab; die genaue sprachliche und rechtliche Einordnung hängt vom jeweiligen Fall ab.
„Die Figur widersprach der Nachrede über ihre abwesende Freundin und verlangte, die einzelnen Vorwürfe zu prüfen.“
Gemeint sind abträgliche Äußerungen über die Freundin. Der Satz entscheidet noch nicht, welche einzelne Behauptung zutrifft.
Bedeutung 2: Eine abschließende Rede oder ein Nachwort
In älterem Sprachgebrauch kann Nachrede einen abschließenden Textteil meinen. Ein Epilog oder Nachwort kann beispielsweise das zuvor Dargestellte kommentieren. Diese Bedeutung ist veraltend und hat nichts mit einer herabsetzenden Äußerung über eine Person zu tun.
Der Textzusammenhang hilft: „In der Nachrede erklärt die Verfasserin ihre Arbeitsweise“ verweist auf einen Schlussabschnitt. „Er verbreitete üble Nachrede“ beschreibt dagegen abträgliches Reden über jemanden.
„In der Nachrede erläutert der Herausgeber, wie die Briefe für die Ausgabe ausgewählt wurden.“
Der Bezug auf eine Ausgabe zeigt die ältere Bedeutung eines Nachworts. Eine herabsetzende Personenrede ist nicht gemeint.
Nachrede: Synonyme und andere Wörter
Abträgliche Äußerungen benennen
abfällige Rede · Gerede über jemanden
Abfällige Rede macht die negative Bewertung deutlich. Gerede ist allgemeiner und kann auch unbestätigte oder belanglose Äußerungen meinen. Rechtssprachliche Begriffe wie Verleumdung sind keine beliebig austauschbaren Stilvarianten.
„Sie wehrte sich gegen die Nachrede über ihren Kollegen.“ → „Sie wehrte sich gegen das abfällige Gerede über ihren Kollegen.“ Die zweite Fassung beschreibt die sprachliche Wirkung, ohne einen bestimmten Straftatbestand zu behaupten.
Einen Schlussabschnitt bezeichnen
Nachwort · Schlusswort · Epilog
Nachwort passt zu einem ergänzenden Text nach einem Werk. Schlusswort kann auch eine mündliche Äußerung am Ende einer Veranstaltung sein. Epilog ist besonders in literarischen und dramatischen Zusammenhängen gebräuchlich.
„Die Ausgabe enthält eine Nachrede der Herausgeberin.“ → „Die Ausgabe enthält ein Nachwort der Herausgeberin.“ Die zweite Formulierung ist heute leichter verständlich, wenn ein erläuternder Schlussteil gemeint ist.
Beispiele und Verwendung
„Die Figur widerspricht der Nachrede und bittet darum, die betroffene Person selbst anzuhören.“
Die Formulierung zeigt abträgliches Reden über eine abwesende Person. Sie ersetzt noch keine Prüfung der einzelnen Aussagen.
„In einer kurzen Nachrede schildert der Autor, wie der Text entstanden ist.“
Der Bezug auf das Werk macht die ältere Bedeutung Nachwort deutlich. Eine abwertende Aussage ist nicht gemeint.
„Die beiden historischen Ausgaben unterscheiden sich auch in ihren Nachreden.“
Der Plural meint hier mehrere Schlussabschnitte. Die Zeit- und Textangabe hilft, die weniger geläufige Bedeutung zu verstehen.
Grammatik und Beugung
Es heißt die Nachrede, Genitiv der Nachrede, Plural die Nachreden. Der Dativ Plural lautet den Nachreden.
Die Worttrennung lautet Nach·re·de. In üble Nachrede wird das Substantiv groß-, das Adjektiv kleingeschrieben. In gegen die Nachrede steht der Akkusativ.
Die Verbindung über jemanden Nachrede führen gehört zur abträglichen Personenrede. Ein Nachwort zu einem Buch gehört dagegen zur literarischen Bedeutung. Die jeweilige Ergänzung macht den Bezug oft leichter erkennbar.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Nachrede | die Nachreden |
| Genitiv | der Nachrede | der Nachreden |
| Dativ | der Nachrede | den Nachreden |
| Akkusativ | die Nachrede | die Nachreden |
Redewendungen und feste Verbindungen
Was bedeutet üble Nachrede?
Im allgemeinen Sprachgebrauch meint die Verbindung abträgliche Äußerungen über jemanden. „Die Erzählerin zeigt, wie üble Nachrede das Verhältnis zwischen den Figuren belastet.“ Das Beispiel beschreibt die Wirkung innerhalb eines Textes.
Im deutschen Strafrecht bezeichnet üble Nachrede einen Straftatbestand mit eigenen Voraussetzungen. Dabei geht es um Tatsachenbehauptungen, die zur Herabwürdigung geeignet und nicht erweislich wahr sind. Das ist nicht dasselbe wie die pauschale Aussage, jede negative Bemerkung oder ausschließlich jede nachweislich falsche Behauptung sei üble Nachrede.
