Parlamentarier
Form & Grammatik
Substantiv- Stichwort
- Parlamentarier
- Worttrennung
- Par·la·men·ta·ri·er
- Artikel
- der
- Geschlecht
- Maskulinum
- Genitiv
- des Parlamentariers
- Plural
- die Parlamentarier
Definition · kurz erklärt
Ein Parlamentarier ist ein Mitglied eines Parlaments. Die Bezeichnung nennt die parlamentarische Rolle, nicht automatisch eine bestimmte Partei, politische Haltung oder Funktion innerhalb der Regierung.
Bedeutungen
Bedeutung 1: Einem Parlament angehören
Parlamentarier bezeichnet eine Person in einem Parlament. Die konkrete Kammer, Wahlperiode oder Fraktion muss zusätzlich genannt werden. Aus der Mitgliedschaft folgt nicht, dass die Person zugleich ein Regierungsamt ausübt.
„Der Parlamentarier stellte in der Sitzung eine Frage.“
Die Handlung wird beschrieben. Eine bestimmte politische Meinung oder Parteizugehörigkeit wird noch nicht genannt.
Parlamentarier: Synonyme und andere Wörter
Die parlamentarische Rolle benennen
Abgeordneter · Parlamentsmitglied
Parlamentsmitglied ist die direkte sachliche Umschreibung. Abgeordneter passt zur entsprechenden gewählten Vertretungsfunktion. Die genaue institutionelle Bezeichnung sollte im konkreten Bericht erhalten bleiben.
„Mehrere Parlamentarier nahmen teil.“ → „Mehrere Mitglieder des Parlaments nahmen teil.“
Andere Ämter unterscheiden
Minister · Parlamentär
Minister bezeichnet ein Regierungsamt. Parlamentär bedeutet Unterhändler, besonders zwischen Gegenseiten. Keines der beiden Wörter ist ein allgemeiner Ersatz für Parlamentarier.
„Er ist Parlamentarier“ bedeutet nicht automatisch „Er ist Minister“.
Beispiele und Verwendung
Ein Gremium konkret nennen
„Die Parlamentarier berieten über den Entwurf.“
Welches Parlament gemeint ist, sollte vorher oder danach erklärt werden. Sonst bleibt der Bericht ungenau.
Eine Person beschreiben
„Die Parlamentarierin begründete ihre Ablehnung mit den Kosten.“
Der Satz nennt einen konkreten Grund. Er vermeidet eine pauschale Zuschreibung wie grundsätzlich ablehnend.
Grammatik und Beugung
Es heißt der Parlamentarier, Genitiv des Parlamentariers. Der Plural lautet die Parlamentarier, im Dativ den Parlamentariern.
Parlamentarierin ist die weibliche Personenbezeichnung und gehört nicht als Fallform in diese Tabelle. Die Trennung lautet Par·la·men·ta·ri·er. Parlamentär ist trotz ähnlicher Schreibung ein anderes Wort mit anderer Bedeutung.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Parlamentarier | die Parlamentarier |
| Genitiv | des Parlamentariers | der Parlamentarier |
| Dativ | dem Parlamentarier | den Parlamentariern |
| Akkusativ | den Parlamentarier | die Parlamentarier |
Worttrennung: Par·la·men·ta·ri·er. Als Substantiv wird Parlamentarier großgeschrieben.
