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Parlamentarier

Form & Grammatik

Substantiv
Stichwort
Parlamentarier
Worttrennung
Par·la·men·ta·ri·er
Artikel
der
Geschlecht
Maskulinum
Genitiv
des Parlamentariers
Plural
die Parlamentarier

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Ein Parlamentarier ist ein Mitglied eines Parlaments. Die Bezeichnung nennt die parlamentarische Rolle, nicht automatisch eine bestimmte Partei, politische Haltung oder Funktion innerhalb der Regierung.

Bedeutungen

Bedeutung 1: Einem Parlament angehören

Parlamentarier bezeichnet eine Person in einem Parlament. Die konkrete Kammer, Wahlperiode oder Fraktion muss zusätzlich genannt werden. Aus der Mitgliedschaft folgt nicht, dass die Person zugleich ein Regierungsamt ausübt.

„Der Parlamentarier stellte in der Sitzung eine Frage.“

Die Handlung wird beschrieben. Eine bestimmte politische Meinung oder Parteizugehörigkeit wird noch nicht genannt.

Parlamentarier: Synonyme und andere Wörter

Die parlamentarische Rolle benennen

Abgeordneter · Parlamentsmitglied

Parlamentsmitglied ist die direkte sachliche Umschreibung. Abgeordneter passt zur entsprechenden gewählten Vertretungsfunktion. Die genaue institutionelle Bezeichnung sollte im konkreten Bericht erhalten bleiben.

„Mehrere Parlamentarier nahmen teil.“ → „Mehrere Mitglieder des Parlaments nahmen teil.“

Andere Ämter unterscheiden

Minister · Parlamentär

Minister bezeichnet ein Regierungsamt. Parlamentär bedeutet Unterhändler, besonders zwischen Gegenseiten. Keines der beiden Wörter ist ein allgemeiner Ersatz für Parlamentarier.

„Er ist Parlamentarier“ bedeutet nicht automatisch „Er ist Minister“.

Beispiele und Verwendung

Ein Gremium konkret nennen

„Die Parlamentarier berieten über den Entwurf.“

Welches Parlament gemeint ist, sollte vorher oder danach erklärt werden. Sonst bleibt der Bericht ungenau.

Eine Person beschreiben

„Die Parlamentarierin begründete ihre Ablehnung mit den Kosten.“

Der Satz nennt einen konkreten Grund. Er vermeidet eine pauschale Zuschreibung wie grundsätzlich ablehnend.

Grammatik und Beugung

Es heißt der Parlamentarier, Genitiv des Parlamentariers. Der Plural lautet die Parlamentarier, im Dativ den Parlamentariern.

Parlamentarierin ist die weibliche Personenbezeichnung und gehört nicht als Fallform in diese Tabelle. Die Trennung lautet Par·la·men·ta·ri·er. Parlamentär ist trotz ähnlicher Schreibung ein anderes Wort mit anderer Bedeutung.

Parlamentarier: Beugung nach Fällen
FallSingularPlural
Nominativder Parlamentarierdie Parlamentarier
Genitivdes Parlamentariersder Parlamentarier
Dativdem Parlamentarierden Parlamentariern
Akkusativden Parlamentarierdie Parlamentarier

Worttrennung: Par·la·men·ta·ri·er. Als Substantiv wird Parlamentarier großgeschrieben.