Priesterin
Form & Grammatik
Substantiv- Stichwort
- Priesterin
- Worttrennung
- Pries·te·rin
- Artikel
- die
- Geschlecht
- Femininum
- Genitiv
- der Priesterin
- Plural
- die Priesterinnen
Gebrauch: Religiöse Amtsträgerin nach ritueller Weihe; konkrete Handlungen/Vollmachten gehören zum jeweiligen religiösen Zusammenhang.
Definition · kurz erklärt
Eine Priesterin ist Trägerin eines religiösen Amtes. In der jeweiligen Religion tritt sie als Mittlerin zwischen dem Göttlichen und den Menschen auf und ist nach einer rituellen Weihe zu bestimmten kultischen Handlungen berechtigt. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Religion ab.
Bedeutungen
Ein religiöses Amt ausüben
Die Bezeichnung betrifft eine religiöse Rolle und die dazugehörigen Handlungen. Welche Vollmachten einer Priesterin zugeschrieben werden, ist Teil der betreffenden Glaubensvorstellungen. Nicht jede religiöse Teilnehmerin oder jede Person, die einen Tempel besucht, trägt dieses Amt.
„Im erfundenen Tempelkult wird Eda nach ihrer Weihe als Priesterin eingesetzt; beim Saatfest spricht sie die vorgesehene Segensformel über den bereitgestellten Körben.“
Die ausdrücklich genannte Weihe, das Amt und die zugeordnete Handlung erklären die Rolle. Das Sprachbeispiel behauptet keine tatsächliche Wirkung der Segensformel außerhalb dieser Glaubensvorstellungen.
Synonyme: andere Wörter für Priesterin
Amt und allgemeine Tätigkeit unterscheiden
Trägerin eines religiösen Amtes · Geistliche · kultisch handelnde Amtsträgerin
Geistliche kann eine allgemeinere religiöse Amtsbezeichnung sein. Pfarrerin bezeichnet eine bestimmte weitere Rolle und passt nicht als beliebiger Ersatz für Priesterin in jeder Religion. Sakral beschreibt einen heiligen oder kultischen Bezug; es ist keine Personenbezeichnung.
„Eda nimmt am Saatfest teil“ nennt eine Teilnahme. „Eda leitet nach ihrer Weihe als Priesterin die vorgesehene Handlung“ beschreibt darüber hinaus das Amt und seine Ausübung.
Eine religiöse Beteiligung und ein bestimmtes religiöses Amt sind unterschiedliche Angaben.
Beispiele und Verwendung
Einen literarischen Kult als solchen kennzeichnen
„Die Erzählung beschreibt die Priesterin des erfundenen Tempels; ein Kommentar erläutert anschließend die für diese Geschichte entworfenen Rituale.“
Die Darstellung bleibt als literarische Erfindung erkennbar. Sie belegt keine entsprechende Praxis einer tatsächlich bestehenden Religion.
Die Aufgabe konkret nennen
„Die Priesterin spricht beim Fest die Segensformel, während andere Beteiligte die Körbe aufstellen.“
Der Satz verteilt bestimmte Handlungen innerhalb der Szene. Er behauptet keine für alle Religionen identische Ordnung.
Grammatik und Beugung
Es heißt die Priesterin. Der Genitiv Singular lautet der Priesterin, der Plural die Priesterinnen.
Im Dativ Plural steht den Priesterinnen. Nach dem vorhandenen Pluralausgang wird kein weiteres n angehängt.
Priester ist die verwandte maskuline Personenbezeichnung. Sie ist keine andere Fallform von Priesterin; die Tabelle führt ausschließlich die Formen des femininen Hauptlemmas.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Priesterin | die Priesterinnen |
| Genitiv | der Priesterin | der Priesterinnen |
| Dativ | der Priesterin | den Priesterinnen |
| Akkusativ | die Priesterin | die Priesterinnen |
Schreibweise und Worttrennung
Die Worttrennung lautet Pries·te·rin. Das ie bleibt in Priesterin und Priesterinnen erhalten. Das Nomen wird großgeschrieben.
