Rechtsanwalt
Form & Grammatik
Substantiv- Stichwort
- Rechtsanwalt
- Worttrennung
- Rechts·an·walt
- Artikel
- der
- Geschlecht
- Maskulinum
- Genitiv
- des Rechtsanwaltes / des Rechtsanwalts
- Plural
- die Rechtsanwälte
Definition · kurz erklärt
Ein Rechtsanwalt ist ein zur anwaltlichen Tätigkeit zugelassener Jurist, der rechtlich berät und Interessen von Mandanten vertritt. Das Wort ist eine Berufsbezeichnung, keine allgemeine Bezeichnung für jede rechtskundige Person.
Bedeutungen
Bedeutung 1: Anwaltlich beraten und vertreten
Die Berufsbezeichnung verbindet eine entsprechende Zulassung mit rechtlicher Beratung und Vertretung. Die Tätigkeit kann außergerichtlich oder in einem gerichtlichen Verfahren stattfinden. Aus der Bezeichnung allein folgt keine Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet.
„Der Rechtsanwalt erläuterte seinem Mandanten die nächsten Schritte.“
Der Satz beschreibt Beratung. Er garantiert weder einen bestimmten Ausgang noch eine Vertretung vor Gericht in genau diesem Fall.
Rechtsanwalt: Synonyme und andere Wörter
Die Berufsrolle benennen
Anwalt · anwaltlicher Vertreter
Anwalt ist im passenden Zusammenhang die kurze Bezeichnung. Anwaltlicher Vertreter betont die Vertretungsrolle und ist nicht für jede bloße Auskunft gleich treffend.
„Sie sprach mit ihrem Rechtsanwalt.“ → „Sie sprach mit ihrem Anwalt.“
Andere juristische Rollen unterscheiden
Jurist · Richter · Staatsanwalt
Jurist ist weiter; Richter und Staatsanwalt bezeichnen andere Aufgaben. Die Wörter sind deshalb keine beliebigen Synonyme für Rechtsanwalt.
Eine Person mit juristischer Ausbildung muss nicht schon als Rechtsanwalt zugelassen sein.
Beispiele und Verwendung
Die Aufgabe konkret beschreiben
„Der Rechtsanwalt prüfte den Entwurf und besprach offene Fragen.“
Die konkrete Handlung ist klarer als eine pauschale Behauptung, er werde alles regeln.
Eine Spezialisierung nicht erfinden
„Der Text nennt zusätzlich das tatsächliche Arbeitsgebiet.“
Die bloße Berufsbezeichnung belegt nicht jede fachliche Spezialisierung.
Grammatik und Beugung
Es heißt der Rechtsanwalt, Genitiv des Rechtsanwalts oder des Rechtsanwaltes. Der Plural lautet die Rechtsanwälte, im Dativ den Rechtsanwälten.
Rechtsanwältin ist die weibliche Berufsbezeichnung, keine Kasusform. Der Umlaut gehört zur vollständigen Pluralform. Die Tabelle enthält auch die belegte Dativvariante dem Rechtsanwalte; gewöhnlich heißt es dem Rechtsanwalt.
| Fall | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Rechtsanwalt | die Rechtsanwälte |
| Genitiv | des Rechtsanwaltes / des Rechtsanwalts | der Rechtsanwälte |
| Dativ | dem Rechtsanwalt / dem Rechtsanwalte | den Rechtsanwälten |
| Akkusativ | den Rechtsanwalt | die Rechtsanwälte |
Worttrennung: Rechts·an·walt. Als Substantiv wird Rechtsanwalt großgeschrieben.
