äußern
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- äußern
- Worttrennung
- äu·ßern
- Präsens
- äußert
- Präteritum
- äußerte
- Partizip II
- geäußert
- Hilfsverb
- haben
äußern: Äußern bedeutet, einen Gedanken, ein Gefühl oder einen Wunsch zum Ausdruck zu bringen. Reflexiv kann es heißen, zu etwas Stellung zu nehmen oder in einer bestimmten Weise erkennbar zu werden.
Was bedeutet äußern?
Wer einen Wunsch äußert, macht ihn für andere wahrnehmbar, meist durch Worte. Das kann mündlich oder schriftlich geschehen. „Die Teilnehmerin äußert Bedenken“ bedeutet nicht, dass sie bereits alles ablehnt. Zunächst bringt sie Einwände oder Zweifel zur Sprache.
Die reflexive Form hat unterschiedliche Verwendungen. „Sie äußert sich zum Entwurf“ meint, dass sie dazu etwas sagt oder schreibt. „Ihre Freude äußert sich in einem breiten Lächeln“ beschreibt dagegen, wie ein Gefühl sichtbar wird. Die Freude spricht hier nicht selbst; ihr Ausdruck wird benannt.
- Etwas äußern: einen Inhalt nach außen vermitteln.
- Sich zu etwas äußern: einen Beitrag oder eine Stellungnahme abgeben.
- Sich in etwas äußern: in einer Erscheinung erkennbar werden.
Synonyme und Bedeutungsunterschiede
| Alternative | Wann passend? | Was verändert sich? |
|---|---|---|
| sagen, aussprechen | Einen Gedanken sprachlich mitteilen | Aussprechen kann betonen, dass etwas bisher Unausgesprochenes nun offen gesagt wird. |
| zum Ausdruck bringen | Gedanken oder Gefühle wahrnehmbar machen | Kann auch Gesten, Bilder oder Verhalten einschließen. |
| Stellung nehmen | Sich zu einem Thema äußern | Hebt die eigene Position hervor; eine Äußerung kann auch nur eine Rückfrage sein. |
| sich zeigen | Ein Gefühl wird an etwas erkennbar | Passt zur Erscheinungsbedeutung, nicht als Ersatz für jede sprachliche Stellungnahme. |
Zwei Satzvergleiche
Eigener Beispielsatz: „Die Rednerin äußert Zweifel an der Rechnung.“
Zum Vergleich: „Die Rednerin widerlegt die Rechnung.“
Zweifel zu äußern bringt einen Vorbehalt zum Ausdruck. Widerlegen behauptet dagegen, dass die Fehlerhaftigkeit gezeigt wird. Aus einem Einwand darf durch einen Verbaustausch kein bereits erbrachter Nachweis werden.
Eigener Beispielsatz: „Seine Erleichterung äußert sich in einem Lachen.“
Zum Vergleich: „Seine Erleichterung zeigt sich in einem Lachen.“
Hier sind die Formulierungen sehr nahe. „Er äußert seine Erleichterung in einem Gespräch“ würde den Schwerpunkt dagegen auf einen kommunizierten Inhalt legen. Achte deshalb auf das Subjekt und auf die reflexive Form.
Äußerungen angemessen wiedergeben
Erfundene Beispielsituation: Eine Figur fragt, ob der geplante Weg nachts beleuchtet sei. Eine vorsichtige Analyse lautet: „Mit ihrer Frage äußert sie Sicherheitsbedenken.“ Der Satz „Sie lehnt den gesamten Ausflug ab“ würde mehr behaupten, als diese Frage hergibt. Eine Rückfrage, eine Bewertung und eine endgültige Entscheidung sind verschiedene Arten von Beiträgen.
Wenn ein Text „Sie äußert sich dazu nicht“ sagt, ist damit weder Zustimmung noch Ablehnung bewiesen. Schweigen kann unterschiedliche Gründe haben. Beschreibe daher zunächst die beobachtbare Zurückhaltung und kennzeichne weiter gehende Erklärungen als Deutung. Das Nomen Äußerung bezeichnet einen entsprechenden sprachlichen Beitrag oder Ausdruck.
Schreibweise und Konjugation
Äußern ist ein regelmäßiges Verb: äußert – äußerte – hat geäußert. In Deutschland und Österreich schreibt man ß; in der Schweiz wird „äussern“ geschrieben. „Du äußerst einen Wunsch“ ist eine Verbform. Das gleich geschriebene äußerst in „äußerst hilfreich“ ist dagegen ein verstärkendes Adverb.
Konjugation von äußern
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | äußere | äußerte | äußere | äußerte |
| du | äußerst | äußertest | äußerst | äußertest |
| er/sie/es | äußert | äußerte | äußere | äußerte |
| wir | äußern | äußerten | äußern | äußerten |
| ihr | äußert | äußertet | äußert | äußertet |
| sie/Sie | äußern | äußerten | äußern | äußerten |
Häufige Anschlüsse sind „einen Wunsch äußern“ mit Akkusativ, „sich zu dem Vorschlag äußern“ mit Dativ und „sich über den Vorschlag äußern“ mit Akkusativ. Der Infinitiv mit zu lautet „sich zu äußern“; das zu gehört hier zur Verbform und ist nicht die Präposition vor einem Thema.
