exekutieren
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- exekutieren
- Worttrennung
- exe·ku·tie·ren
- Präsens
- exekutiert
- Präteritum
- exekutierte
- Partizip II
- exekutiert
- Hilfsverb
- haben
Exekutieren kann hinrichten bedeuten. In einem anderen, bildungssprachlichen Gebrauch heißt es, etwas auszuführen oder zu vollziehen. Diese Bedeutungen liegen weit auseinander. Deshalb ist der Zusammenhang bei diesem Verb besonders wichtig.
Bedeutungen unterscheiden
Bezieht sich exekutieren auf eine Person, ist in vielen Texten deren Hinrichtung gemeint. Das Verb benennt die Handlung, erklärt aber nicht von selbst, ob ein rechtmäßiges Verfahren vorausging. Die Wortwahl darf deshalb nicht als Beleg für die Rechtmäßigkeit eines berichteten Vorgangs verstanden werden.
Bei einem Plan, einem Beschluss oder einem Ritual kann exekutieren dagegen dessen Durchführung bezeichnen. Der Ausdruck wirkt dann häufig förmlich oder betont mechanisch. Daneben gibt es einen österreichischen amtssprachlichen Gebrauch im Zusammenhang mit Pfändung. In älteren Rechtstexten kann auch ein allgemeineres Bestrafen nach einem Urteil gemeint sein. Solche regionalen und historischen Lesarten müssen gesondert erkannt werden.
Synonyme im Gebrauch
Hinrichten macht die Bedeutung einer Tötung im Vollstreckungszusammenhang deutlicher. Töten ist breiter und enthält diesen Zusammenhang nicht. Vollziehen passt zu einem formal vorgesehenen Akt. Ausführen ist für Pläne oder Anweisungen meist unauffälliger. Pfänden kommt nur für die entsprechende regionale Bedeutung infrage. Eine ungeprüfte Ersetzung kann hier den Inhalt eines Textes vollständig verändern.
„Die Erzählung berichtet, dass der Gefangene exekutiert wurde.“
„Die Erzählung berichtet, dass der Gefangene hingerichtet wurde.“
In diesem ausdrücklich erfundenen Textbeispiel ist hinrichten der klarere Ausdruck. Keine der beiden Formulierungen beweist, dass die Handlung rechtmäßig war. Das wäre anhand weiterer Angaben des Textes zu untersuchen.
„Die Verwaltung exekutiert den Beschluss ohne weitere Diskussion.“
„Die Verwaltung führt den Beschluss ohne weitere Diskussion aus.“
Ausführen beschreibt die Umsetzung neutraler. Exekutieren kann das starre Befolgen einer Vorgabe hervorheben. Der Beschluss ist hier der Gegenstand; eine Tötung wird nicht bezeichnet.
Grammatik und Formen
Exekutieren ist ein regelmäßiges Verb: exekutieren – exekutierte – hat exekutiert. Das Partizip lautet ohne ge- exekutiert. Im Präsens stehen beispielsweise ich exekutiere, du exekutierst, sie exekutiert. Das betroffene Objekt steht im Akkusativ. Im Passiv wird es zum Subjekt: Der Beschluss wird exekutiert.
Konjugation von exekutierenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | exekutiere | exekutierte | exekutiere | exekutierte |
| du | exekutierst | exekutiertest | exekutierest | exekutiertest |
| er/sie/es | exekutiert | exekutierte | exekutiere | exekutierte |
| wir | exekutieren | exekutierten | exekutieren | exekutierten |
| ihr | exekutiert | exekutiertet | exekutieret | exekutiertet |
| sie/Sie | exekutieren | exekutierten | exekutieren | exekutierten |
Bewusst und verständlich formulieren
Wer eine alltägliche Aufgabe beschreibt, braucht dieses stark geprägte Verb meist nicht. Ausführen oder umsetzen ist verständlicher. Bei der Analyse historischer Texte sollte man dagegen die originale Wortwahl ernst nehmen und ihre damalige oder regionale Bedeutung prüfen, bevor man den Satz paraphrasiert. Eine pauschale Zuordnung zu hinrichten wäre dafür zu eng.
