freien
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- freien
- Worttrennung
- frei·en
- Präsens
- freit
- Präteritum
- freite
- Partizip II
- gefreit
- Hilfsverb
- haben
- Trennbarkeit
- nicht trennbar
- Ergänzungen
- jemanden freien (Akkusativ); um jemanden freien (um + Akkusativ)
Veraltet: jemanden freien heißt heiraten; um jemanden freien heißt um eine Heirat werben.
Freien ist ein heute veraltetes Verb für heiraten oder um eine Heirat werben. Ob eine Ehe geschlossen oder zunächst darum geworben wird, zeigt besonders die Satzkonstruktion.
Heirat und Werbung auseinanderhalten
„Er freite die Tochter“ kann in einem älteren Text heißen, dass er sie heiratete. „Er freite um die Tochter“ beschreibt dagegen das Werben um die Heirat. Das kleine Wort um verändert somit die Aussage über das Stadium der Beziehung.
Das Verb begegnet häufig in historischen Darstellungen, Märchen oder bewusst altertümlicher Sprache. Es ist nicht mit der Form freien des Adjektivs frei gleichzusetzen, etwa in „an freien Tagen“. Dort bestimmt das Wort ein Nomen näher; hier bezeichnet es eine Handlung.
Die Beziehung genau benennen
| Alternative | Geeigneter Fall | Unterschied |
|---|---|---|
| heiraten | eine Ehe eingehen | Ist die heutige, unauffällige Formulierung. |
| um eine Heirat werben | eine Ehe anstreben | Behauptet noch keinen Erfolg. |
| umwerben | Interesse und Zuneigung zeigen | Kann auch ohne festes Heiratsziel vorkommen. |
„Im Märchen freite der Prinz die Müllerstochter.“
„Im Märchen heiratete der Prinz die Müllerstochter.“
Wenn die Eheschließung gemeint ist, erklärt die zweite Fassung den alten Wortgebrauch. Sie entfernt allerdings den altertümlichen Ton, der zur Erzählweise gehören kann.
„Der Kaufmann freite um die Witwe.“
„Der Kaufmann warb um eine Heirat mit der Witwe.“
Beide Sätze nennen ein Ziel. „Der Kaufmann heiratete die Witwe“ wäre weitergehend, denn aus dem Werben allein folgt noch nicht, dass die Ehe zustande kam.
Formen und die Ergänzung mit um
Das Verb wird schwach gebeugt: freit, freite, hat gefreit. In der Bedeutung heiraten kann die betreffende Person im Akkusativ stehen. In der werbenden Bedeutung steht um mit Akkusativ. Bei der Interpretation älterer Sätze ist diese Ergänzung besonders wichtig.
Veraltet: jemanden freien heißt heiraten; um jemanden freien heißt um eine Heirat werben.
Konjugation von freienPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | freie | freite | freie | freite |
| du | freist | freitest | freiest | freitest |
| er/sie/es | freit | freite | freie | freite |
| wir | freien | freiten | freien | freiten |
| ihr | freit | freitet | freiet | freitet |
| sie/Sie | freien | freiten | freien | freiten |
Historische Sprache erklären
Eine heutige Inhaltsangabe darf den Ausdruck verständlich umschreiben. Untersucht der Text dagegen gerade den historischen Ton, sollte die Originalform erhalten und ihre Bedeutung kurz erläutert werden. So bleiben Handlung und Sprachstil unterscheidbar. Eine altertümliche Form ist nicht allein deshalb ein Hinweis auf ein scherzhaftes oder abwertendes Sprechen.
