freigeben
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- freigeben
- Worttrennung
- frei·ge·ben
- Präsens
- gibt frei
- Präteritum
- gab frei
- Partizip II
- freigegeben
- Hilfsverb
- haben
- Trennbarkeit
- trennbar
Freigeben bedeutet, etwas zur Nutzung, Weitergabe oder Durchführung zuzulassen. Es kann auch heißen, eine Sperre oder Bindung aufzuheben beziehungsweise jemanden aus einer Verpflichtung zu entlassen.
Eine Beschränkung aufheben
Eine freigegebene Datei darf im vorgesehenen Rahmen genutzt werden; eine freigegebene Strecke kann wieder befahren werden. Welche Erlaubnis genau besteht, hängt vom Gegenstand und den ausdrücklich genannten Bedingungen ab. Freigabe bedeutet deshalb nicht grundsätzlich, dass alles beliebig verwendet werden darf.
Bei Menschen kann freigeben beschreiben, dass jemand nicht länger festgehalten oder für eine bestimmte Zeit von Arbeit befreit wird. Eine Beziehung „freizugeben“ hat dagegen einen anderen, übertragenen Klang. Für sachliche Mitteilungen sollte die konkrete Bindung benannt werden.
Genehmigen, öffnen oder veröffentlichen?
| Alternative | Schwerpunkt | Unterschied |
|---|---|---|
| genehmigen | eine Tätigkeit erlauben | Betont die Entscheidung einer zuständigen Stelle. |
| zugänglich machen | einen Zugang ermöglichen | Sagt noch nicht, welche weiteren Nutzungsrechte bestehen. |
| veröffentlichen | etwas öffentlich bekannt machen | Eine interne Freigabe muss keine Veröffentlichung sein. |
„Die Redaktion gibt den Text für den Druck frei.“
„Die Redaktion genehmigt den Text für den Druck.“
In diesem Arbeitsablauf passen beide Sätze. Die Freigabe markiert besonders den nächsten erlaubten Schritt. Sie bedeutet noch nicht, dass der Text bereits gedruckt ist.
„Mira gibt den Ordner für ihre Arbeitsgruppe frei.“
„Mira veröffentlicht den Ordner.“
Die Alternative erweitert möglicherweise den Empfängerkreis. Ein Ordner kann nur für wenige Personen zugänglich sein; öffentlich zugänglich ist damit nicht automatisch gemeint.
Unregelmäßige Formen
Das trennbare Verb lautet gibt frei, gab frei, hat freigegeben. Im Nebensatz heißt es „weil sie den Text freigibt“. Bei zu steht freizugeben. Ein Objekt kann im Akkusativ folgen; für erklärt häufig den Zweck oder den zugelassenen Schritt.
Konjugation von freigebenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | gebe frei | gab frei | gebe frei | gäbe frei |
| du | gibst frei | gabst frei | gebest frei | gäbest frei / gäbst frei |
| er/sie/es | gibt frei | gab frei | gebe frei | gäbe frei |
| wir | geben frei | gaben frei | geben frei | gäben frei |
| ihr | gebt frei | gabt frei | gebet frei | gäbet frei / gäbt frei |
| sie/Sie | geben frei | gaben frei | geben frei | gäben frei |
Bedingungen ausdrücklich nennen
In einer Anleitung oder Nachricht sollten Zielgruppe, Zeitpunkt und Umfang der Freigabe erkennbar sein. „Für die Klasse zum Lesen freigegeben“ ist genauer als eine unbestimmte Freigabemeldung und vermeidet falsche Erwartungen. Eine Freigabe ist außerdem keine allgemeine Fehlerfreiheitserklärung. Der Text kann für einen bestimmten Arbeitsschritt freigegeben sein, obwohl später noch weitere Prüfungen folgen.
