innehaben
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- innehaben
- Worttrennung
- in·ne·ha·ben
- Präsens
- hat inne
- Präteritum
- hatte inne
- Partizip II
- innegehabt
- Hilfsverb
- haben
- Trennbarkeit
- trennbar
- Ergänzungen
- etwas innehaben (Akkusativ)
Meist mit Akkusativobjekt, etwa ein Amt oder eine Stellung innehaben.
Innehaben beschreibt, dass jemand ein Amt, eine Stellung oder eine bestimmte Position einnimmt. Das Verb bezeichnet eine bestehende Zuordnung, nicht den Vorgang einer Bewerbung oder Ernennung.
Eine Position haben und sie ausüben
„Sie hat den Vorsitz inne“ sagt, dass die Person gegenwärtig Vorsitzende ist. Wie sie in diese Stellung gelangt ist, bleibt offen. Ebenso wenig behauptet der Satz, dass sie sämtliche Aufgaben gut erfüllt. Stellung, Auswahlverfahren und Leistung sollten in einem Bericht getrennt beschrieben werden.
In gehobener Sprache kann innehaben auch bedeuten, etwas zu besitzen oder darüber zu verfügen. In älteren Texten kommt außerdem eine Bedeutung im Sinn von beherrschen oder verstehen vor. Eine heutige Aussage über ein Amt sollte deshalb nicht unbesehen auf eine historische Passage über Sprachkenntnisse übertragen werden.
Bekleiden, einnehmen oder ausüben?
Ein Amt bekleiden ist bei öffentlichen Funktionen eine nahe, ebenfalls förmliche Alternative. Eine Stellung einnehmen passt häufig zu Positionen innerhalb einer Organisation. Ein Amt ausüben betont stärker die tatsächliche Tätigkeit. Besitzen eignet sich für den Besitzsinn, ist aber bei einem gewählten Amt leicht missverständlich: Die Stellung gehört einer Person nicht wie ein Gegenstand.
„Mara hat den Vorsitz des Vereins inne.“ → „Mara bekleidet das Amt der Vereinsvorsitzenden.“
Beide Sätze ordnen Mara dieselbe Funktion zu. Die zweite Fassung klingt amtlicher und benennt das Amt ausdrücklich. Keine der Fassungen erklärt, welche Entscheidung Mara gestern getroffen hat oder ob die Mitglieder damit zufrieden sind.
„Er hat seit April die Leitung inne.“ → „Er übernahm im April die Leitung.“
Die erste Aussage betrifft den seitdem bestehenden Zustand. Die zweite bezeichnet den Beginn. Wer den Text auf die aktuelle Zuständigkeit ausrichtet, sollte den Zustand nicht durch eine bloße Nachricht über die damalige Übergabe ersetzen.
Hat inne, hatte inne, hat innegehabt
Das Verb wird getrennt: „Sie hat die Stellung inne.“ Im Nebensatz steht es zusammen: „weil sie die Stellung innehat“. Die Form mit zu lautet „innezuhaben“. Ein Akkusativobjekt nennt, was die Person innehat; es heißt beispielsweise „den Vorsitz“ und „eine leitende Position“.
Meist mit Akkusativobjekt, etwa ein Amt oder eine Stellung innehaben.
Konjugation von innehabenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | habe inne | hatte inne | habe inne | hätte inne |
| du | hast inne | hattest inne | habest inne | hättest inne |
| er/sie/es | hat inne | hatte inne | habe inne | hätte inne |
| wir | haben inne | hatten inne | haben inne | hätten inne |
| ihr | habt inne | hattet inne | habet inne | hättet inne |
| sie/Sie | haben inne | hatten inne | haben inne | hätten inne |
Innehaben ist nicht mit innehalten zu verwechseln. Wer innehält, unterbricht eine Handlung kurz. Wer eine Stelle innehat, nimmt dagegen eine Position ein. Die ähnliche Schreibung rechtfertigt keinen Austausch zwischen diesen beiden Verben.
