intendieren
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- intendieren
- Worttrennung
- in·ten·die·ren
- Präsens
- intendiert
- Präteritum
- intendierte
- Partizip II
- intendiert
- Hilfsverb
- haben
- Trennbarkeit
- nicht trennbar
- Ergänzungen
- etwas intendieren (Akkusativ)
Intendieren heißt, etwas zu beabsichtigen oder vorzuhaben. Das Verb richtet den Blick auf ein Ziel, nicht auf dessen bereits nachgewiesene Verwirklichung.
Gewolltes und Erreichtes trennen
Eine Autorin kann mit einer Frage eine bestimmte Wirkung intendieren. Die Aussage betrifft dann ihre Absicht. Ob die Leser tatsächlich so reagieren, ist eine andere Frage. Eine intendierte Wirkung und eine beobachtete Wirkung können übereinstimmen, müssen es aber nicht.
In der Textanalyse wird die Absicht einer Autorin oder eines Autors manchmal vorschnell behauptet. Wenn nur der Text selbst vorliegt, ist häufig die vorsichtigere Formulierung nützlich: „Die Frage kann die Leser zum Nachdenken anregen.“ Eine ausdrücklich belegte Absicht darf deutlicher benannt werden; eine bloß vermutete sollte als Deutung erkennbar bleiben.
Beabsichtigen, planen und bewirken
Beabsichtigen ist die nahe und geläufige Alternative. Vorhaben klingt alltäglicher. Anstreben betont das Ziel eines Handelns. Planen kann stärker eine vorbereitete Vorgehensweise nahelegen; nicht jede Absicht ist bereits im Einzelnen geplant. Bewirken bezeichnet einen tatsächlichen Effekt und ist deshalb kein neutraler Ersatz für intendieren.
„Die Rednerin intendiert eine offene Diskussion.“ → „Die Rednerin beabsichtigt eine offene Diskussion.“
Die zweite Fassung ist verständlicher und erhält den Zielbezug. Beide lassen offen, ob die Diskussion tatsächlich offen verläuft. Dafür wären Beobachtungen des späteren Gesprächs nötig.
„Der Schluss intendiert eine Überraschung.“ → „Der Schluss überrascht alle Leser.“
Die zweite Fassung ist erheblich stärker: Sie behauptet einen eingetretenen und sogar allgemeinen Effekt. Eine Absicht kann so nicht ohne weitere Belege in eine gesicherte Reaktion sämtlicher Leser umgeschrieben werden.
Intendiert, intendierte, hat intendiert
Das Verb lautet intendiert, intendierte, hat intendiert. Das Partizip intendiert kann vor einem Nomen stehen, etwa in „die intendierte Wirkung“. Damit wird die Wirkung als beabsichtigt gekennzeichnet.
Konjugation von intendierenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | intendiere | intendierte | intendiere | intendierte |
| du | intendierst | intendiertest | intendierest | intendiertest |
| er/sie/es | intendiert | intendierte | intendiere | intendierte |
| wir | intendieren | intendierten | intendieren | intendierten |
| ihr | intendiert | intendiertet | intendieret | intendiertet |
| sie/Sie | intendieren | intendierten | intendieren | intendierten |
Verwandt ist die Frage, ob eine Handlung absichtlich erfolgt. Auch dort muss genau benannt werden, welche Handlung oder Folge gewollt ist. Eine Person kann einen Satz bewusst auslassen, ohne jede dadurch ausgelöste Reaktion ebenfalls zu beabsichtigen.
