internieren
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- internieren
- Worttrennung
- in·ter·nie·ren
- Präsens
- interniert
- Präteritum
- internierte
- Partizip II
- interniert
- Hilfsverb
- haben
- Trennbarkeit
- nicht trennbar
- Ergänzungen
- jemanden internieren (Akkusativ)
Internieren bedeutet, Menschen in staatlichen Gewahrsam zu nehmen und etwa in Lagern festzuhalten. Das Wort begegnet besonders in historischen Zusammenhängen, beispielsweise bei politischen Gegnern oder Angehörigen eines gegnerischen Staates während eines Krieges.
Festhalten und geschlossen unterbringen
Internieren bezeichnet keine gewöhnliche freiwillige Unterbringung. Es geht um eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Aus dem Wort allein folgt jedoch nicht, dass eine strafrechtliche Schuld festgestellt oder ein Urteil gesprochen wurde. Anlass, verantwortliche Stelle und konkrete Bedingungen müssen im jeweiligen Text gesondert betrachtet werden.
In einer fachsprachlichen medizinischen Verwendung kann internieren auch das Isolieren oder die Einweisung in eine geschlossene Station bezeichnen. Eine allgemeine Worterklärung legt damit keine Voraussetzungen für konkrete Maßnahmen fest. Sie unterscheidet lediglich den fachlichen Gebrauch vom politischen oder historischen.
Festhalten, in Gewahrsam nehmen und unterbringen
In Gewahrsam nehmen erschließt den staatlichen Grundsinn. In einem Lager festhalten ist anschaulich, wenn diese Form tatsächlich genannt wird. Einsperren klingt alltäglicher und hebt die Einschränkung hervor. Unterbringen allein ist zu weit und kann eine freiwillige Versorgung meinen. Verurteilen bezeichnet eine andere Handlung und darf nicht bloß aus der Internierung abgeleitet werden.
„Die Behörden internierten die Gruppe.“ → „Die Behörden nahmen die Gruppe in Gewahrsam.“
Die zweite Fassung erklärt den Eingriff allgemein. Beide Sätze lassen offen, wie die Unterbringung aussah, wie lange sie dauerte und welche Begründung gegeben wurde. Ein historischer Bericht braucht diese weiteren Angaben.
„Während des Krieges war er interniert.“ → „Während des Krieges war er zu einer Haftstrafe verurteilt.“
Die zweite Fassung fügt ein Urteil und eine Strafe hinzu. Das steht im ersten Satz nicht. Eine genaue Zusammenfassung sollte die Bewegungsbeschränkung nicht ohne Beleg in ein strafrechtliches Ergebnis umdeuten.
Jemanden internieren
Die Formen lauten interniert, internierte, hat interniert. Die betroffenen Personen stehen im Akkusativ: „jemanden internieren“. In historischen Berichten ist auch das Passiv häufig, etwa „sie wurden interniert“.
Konjugation von internierenPräsens, Präteritum und Konjunktiv
| Person | Präsens | Präteritum | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|---|---|
| ich | interniere | internierte | interniere | internierte |
| du | internierst | interniertest | internierest | interniertest |
| er/sie/es | interniert | internierte | interniere | internierte |
| wir | internieren | internierten | internieren | internierten |
| ihr | interniert | interniertet | internieret | interniertet |
| sie/Sie | internieren | internierten | internieren | internierten |
Beim Wiedergeben einer Quelle sollte erkennbar bleiben, wer handelt und wer betroffen ist. Eine Formulierung wie „Es kam zu Internierungen“ kann diese Rollen verdecken. Wenn die Quelle sie nennt, ist eine ausdrückliche Zuordnung meist klarer.
