obwalten
Form & Grammatik
Verb- Stichwort
- obwalten
- Worttrennung
- ob·wal·ten
- Präsens
- es obwaltet; seltener es waltet ob
- Präteritum
- es obwaltete; seltener es waltete ob
- Partizip II
- obwaltet; auch obgewaltet
- Perfekt
- hat obwaltet; auch hat obgewaltet
- Hilfsverb
- haben
- Infinitiv
- obwalten
- Trennbarkeit
- Vorwiegend untrennbar; selten trennbar. Zu-Infinitiv: zu obwalten, seltener obzuwalten.
Gehoben, sonst veraltet; sachbezogener Gebrauch, gewöhnlich dritte Person Singular/Plural.
Definition · kurz erklärt
Obwalten bedeutet vorhanden oder gegeben sein, bestehen. Das gehobene, sonst veraltete Verb begegnet häufig in der Verbindung unter den obwaltenden Umständen: Gemeint sind die Umstände, die in der beschriebenen Situation gegeben sind.
Bedeutungen
1 Vorhanden oder gegeben sein
Wenn Umstände, Gründe oder Regeln obwalten, sind sie in der betreffenden Situation vorhanden beziehungsweise wirksam gegeben. Die Formulierung benennt einen bestehenden Zusammenhang. Sie sagt nicht, dass eine Person aktiv über andere herrscht.
„Unter den obwaltenden Umständen verschiebt die Gruppe die geplante Lesung.“
Die Entscheidung wird auf die gegebene Lage bezogen. Welche Umstände das sind und warum sie eine Verschiebung rechtfertigen, muss der Text zusätzlich erklären.
obwalten: Synonyme und andere Wörter
Obwalten, bestehen oder gegeben sein?
Bestehen ist bei vorhandenen Zuständen eine häufig verständlichere Alternative. Gegeben sein erklärt die Lage besonders direkt. Die anderen Bedeutungen von bestehen, etwa eine Prüfung bestehen, sind kein Ersatz für obwalten.
„Es obwalten besondere Umstände.“ – „Es bestehen besondere Umstände.“
Beide können eine gegebene Situation benennen. Für einen klaren Bericht bleibt die genauere Beschreibung dieser Umstände erforderlich.
Obwalten oder herrschen?
Herrschen kann ebenfalls einen bestehenden Zustand beschreiben, hat aber zusätzlich die Bedeutung Macht ausüben. Obwalten ist in der hier erklärten Lesart sachbezogen.
„Hier obwalten andere Regeln.“ – „Hier herrscht eine andere Stimmung.“
Beide können Rahmenbedingungen schildern. Daraus folgt aber nicht, dass obwalten jede politische Herrschaftstätigkeit benennen könnte.
Beispiele und Verwendung
„Im älteren Brief heißt es, es hätten andere Gründe obwaltet.“
Die Formulierung beschreibt die damaligen Gründe. Ob sie heute noch gelten, ist nicht mitgesagt.
„Die heutige Erläuterung ersetzt unter den obwaltenden Umständen durch unter den gegebenen Umständen.“
Der Sinn kann erhalten bleiben, während der Ausdruck unauffälliger wird. Die Umschreibung erklärt jedoch nicht von selbst, welche Lage gemeint ist.
Grammatik und Beugung
Das schwache Verb wird überwiegend untrennbar verwendet: obwaltet – obwaltete – hat obwaltet. Die Worttrennung lautet ob·wal·ten. Daneben sind waltet ob und waltete ob selten belegt; als Partizip kommt auch obgewaltet vor.
Der zu-Infinitiv der untrennbaren Reihe lautet zu obwalten, seltener in der trennbaren Verwendung obzuwalten. Die häufige Partizip-I-Form heißt obwaltend, vor einem Nomen etwa unter den obwaltenden Umständen.
Subjekt sind in dieser Bedeutung gewöhnlich Sachverhalte wie Umstände oder Gründe. Die Tabellen zeigen deshalb die sachbezogenen dritten Personen der untrennbaren Hauptreihe mit obwaltet. Eine gewöhnliche Aufforderung an eine Person passt zu dieser Bedeutung nicht.
Die Partizipform obwaltet sieht genauso aus wie die dritte Person der Gegenwart. Das Hilfsverb unterscheidet die Konstruktion: Es obwaltet ein Grund gegenüber Es hat ein Grund obwaltet. Die seltene andere Partizipbildung muss nicht als zusätzliche Sachbedeutung aufgefasst werden.
| Person | Präsens | Präteritum |
|---|---|---|
| er/sie/es | er/sie/es obwaltet | er/sie/es obwaltete |
| sie | sie obwalten | sie obwalteten |
| Person | Perfekt | Plusquamperfekt |
|---|---|---|
| er/sie/es | er/sie/es hat obwaltet | er/sie/es hatte obwaltet |
| sie | sie haben obwaltet | sie hatten obwaltet |
| Person | Futur I | Futur II |
|---|---|---|
| er/sie/es | er/sie/es wird obwalten | er/sie/es wird obwaltet haben |
| sie | sie werden obwalten | sie werden obwaltet haben |
| Person | Konjunktiv I | Konjunktiv II |
|---|---|---|
| er/sie/es | er/sie/es obwalte | er/sie/es obwaltete |
| sie | sie obwalten | sie obwalteten |
| Person | Konjunktiv I Perfekt | Konjunktiv II Vergangenheit |
|---|---|---|
| er/sie/es | er/sie/es habe obwaltet | er/sie/es hätte obwaltet |
| sie | sie haben obwaltet | sie hätten obwaltet |
| Person | Konjunktiv I Futur I | würde + Infinitiv |
|---|---|---|
| er/sie/es | er/sie/es werde obwalten | er/sie/es würde obwalten |
| sie | sie werden obwalten | sie würden obwalten |
| Person | Konjunktiv I Futur II | würde + Infinitiv Perfekt |
|---|---|---|
| er/sie/es | er/sie/es werde obwaltet haben | er/sie/es würde obwaltet haben |
| sie | sie werden obwaltet haben | sie würden obwaltet haben |
| Formtyp | Form |
|---|---|
| Infinitiv | obwalten |
| Infinitive mit zu (Präsens / Perfekt) | zu obwalten / obwaltet zu haben |
| Infinitiv Perfekt | obwaltet haben |
| Partizip I | obwaltend |
| Partizip II | obwaltet |
| Seltener trennbarer zu-Infinitiv | obzuwalten |
