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obwalten

Form & Grammatik

Verb
Stichwort
obwalten
Worttrennung
ob·wal·ten
Präsens
es obwaltet; seltener es waltet ob
Präteritum
es obwaltete; seltener es waltete ob
Partizip II
obwaltet; auch obgewaltet
Perfekt
hat obwaltet; auch hat obgewaltet
Hilfsverb
haben
Infinitiv
obwalten
Trennbarkeit
Vorwiegend untrennbar; selten trennbar. Zu-Infinitiv: zu obwalten, seltener obzuwalten.

Gehoben, sonst veraltet; sachbezogener Gebrauch, gewöhnlich dritte Person Singular/Plural.

Formen und Verwendung im Detail

Definition · kurz erklärt

Obwalten bedeutet vorhanden oder gegeben sein, bestehen. Das gehobene, sonst veraltete Verb begegnet häufig in der Verbindung unter den obwaltenden Umständen: Gemeint sind die Umstände, die in der beschriebenen Situation gegeben sind.

Bedeutungen

1 Vorhanden oder gegeben sein

Wenn Umstände, Gründe oder Regeln obwalten, sind sie in der betreffenden Situation vorhanden beziehungsweise wirksam gegeben. Die Formulierung benennt einen bestehenden Zusammenhang. Sie sagt nicht, dass eine Person aktiv über andere herrscht.

„Unter den obwaltenden Umständen verschiebt die Gruppe die geplante Lesung.“

Die Entscheidung wird auf die gegebene Lage bezogen. Welche Umstände das sind und warum sie eine Verschiebung rechtfertigen, muss der Text zusätzlich erklären.

obwalten: Synonyme und andere Wörter

Obwalten, bestehen oder gegeben sein?

Bestehen ist bei vorhandenen Zuständen eine häufig verständlichere Alternative. Gegeben sein erklärt die Lage besonders direkt. Die anderen Bedeutungen von bestehen, etwa eine Prüfung bestehen, sind kein Ersatz für obwalten.

„Es obwalten besondere Umstände.“ – „Es bestehen besondere Umstände.“

Beide können eine gegebene Situation benennen. Für einen klaren Bericht bleibt die genauere Beschreibung dieser Umstände erforderlich.

Obwalten oder herrschen?

Herrschen kann ebenfalls einen bestehenden Zustand beschreiben, hat aber zusätzlich die Bedeutung Macht ausüben. Obwalten ist in der hier erklärten Lesart sachbezogen.

„Hier obwalten andere Regeln.“ – „Hier herrscht eine andere Stimmung.“

Beide können Rahmenbedingungen schildern. Daraus folgt aber nicht, dass obwalten jede politische Herrschaftstätigkeit benennen könnte.

Beispiele und Verwendung

„Im älteren Brief heißt es, es hätten andere Gründe obwaltet.“

Die Formulierung beschreibt die damaligen Gründe. Ob sie heute noch gelten, ist nicht mitgesagt.

„Die heutige Erläuterung ersetzt unter den obwaltenden Umständen durch unter den gegebenen Umständen.“

Der Sinn kann erhalten bleiben, während der Ausdruck unauffälliger wird. Die Umschreibung erklärt jedoch nicht von selbst, welche Lage gemeint ist.

Grammatik und Beugung

Das schwache Verb wird überwiegend untrennbar verwendet: obwaltet – obwaltete – hat obwaltet. Die Worttrennung lautet ob·wal·ten. Daneben sind waltet ob und waltete ob selten belegt; als Partizip kommt auch obgewaltet vor.

Der zu-Infinitiv der untrennbaren Reihe lautet zu obwalten, seltener in der trennbaren Verwendung obzuwalten. Die häufige Partizip-I-Form heißt obwaltend, vor einem Nomen etwa unter den obwaltenden Umständen.

Subjekt sind in dieser Bedeutung gewöhnlich Sachverhalte wie Umstände oder Gründe. Die Tabellen zeigen deshalb die sachbezogenen dritten Personen der untrennbaren Hauptreihe mit obwaltet. Eine gewöhnliche Aufforderung an eine Person passt zu dieser Bedeutung nicht.

Die Partizipform obwaltet sieht genauso aus wie die dritte Person der Gegenwart. Das Hilfsverb unterscheidet die Konstruktion: Es obwaltet ein Grund gegenüber Es hat ein Grund obwaltet. Die seltene andere Partizipbildung muss nicht als zusätzliche Sachbedeutung aufgefasst werden.

Indikativ: Präsens und Präteritum
PersonPräsensPräteritum
er/sie/eser/sie/es obwalteter/sie/es obwaltete
siesie obwaltensie obwalteten
Indikativ: Perfekt und Plusquamperfekt
PersonPerfektPlusquamperfekt
er/sie/eser/sie/es hat obwalteter/sie/es hatte obwaltet
siesie haben obwaltetsie hatten obwaltet
Indikativ: Futur I und Futur II
PersonFutur IFutur II
er/sie/eser/sie/es wird obwaltener/sie/es wird obwaltet haben
siesie werden obwaltensie werden obwaltet haben
Konjunktiv: einfache Formen
PersonKonjunktiv IKonjunktiv II
er/sie/eser/sie/es obwalteer/sie/es obwaltete
siesie obwaltensie obwalteten
Konjunktiv: Vergangenheit
PersonKonjunktiv I PerfektKonjunktiv II Vergangenheit
er/sie/eser/sie/es habe obwalteter/sie/es hätte obwaltet
siesie haben obwaltetsie hätten obwaltet
Konjunktiv: Verbindungen mit werden und würde
PersonKonjunktiv I Futur Iwürde + Infinitiv
er/sie/eser/sie/es werde obwaltener/sie/es würde obwalten
siesie werden obwaltensie würden obwalten
Konjunktiv: zusammengesetzte Formen
PersonKonjunktiv I Futur IIwürde + Infinitiv Perfekt
er/sie/eser/sie/es werde obwaltet habener/sie/es würde obwaltet haben
siesie werden obwaltet habensie würden obwaltet haben
Infinitiv und Partizipien
FormtypForm
Infinitivobwalten
Infinitive mit zu (Präsens / Perfekt)zu obwalten / obwaltet zu haben
Infinitiv Perfektobwaltet haben
Partizip Iobwaltend
Partizip IIobwaltet
Seltener trennbarer zu-Infinitivobzuwalten