börsennotiert

Börsennotiert: An einer Börse notiert; bei einem Unternehmen auf die Börsennotierung seiner Aktien bezogen. In rechtlichen Zusammenhängen kann eine genau abgegrenzte Definition gelten.

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Was bedeutet börsennotiert?

Börsennotiert bezeichnet einen Status von Wertpapieren oder Unternehmen im Börsenhandel. Wenn ein Unternehmen börsennotiert genannt wird, sind damit gewöhnlich seine Aktien gemeint. Das Adjektiv sagt nicht, dass jeder Gegenstand oder jede Tätigkeit des Unternehmens an einer Börse gehandelt wird.

Nicht jede Aktiengesellschaft ist börsennotiert. Aktiengesellschaft bezeichnet eine Rechtsform, Börsennotierung dagegen eine zusätzliche Eigenschaft. Ebenso wenig bedeutet börsennotiert automatisch besonders groß, gewinnbringend oder wirtschaftlich sicher.

In einem rechtlichen Text ist die jeweilige Definition entscheidend. Das deutsche Aktiengesetz knüpft den Begriff an die Zulassung der Aktien zu einem staatlich geregelten und überwachten, regelmäßig stattfindenden und öffentlich zugänglichen Markt. Ein bloßer Hinweis auf irgendeinen Handelsplatz ersetzt diese Prüfung nicht.

Eigene Beispiele mit Erklärung

  • „Das Porträt stellt ein börsennotiertes Unternehmen vor.“ Gemeint ist die Börsennotierung seiner Aktien, nicht ein allgemeines Qualitätsurteil.
  • „Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft, aber nicht börsennotiert.“ Rechtsform und Börsenstatus werden ausdrücklich auseinandergehalten.
  • „Der Bericht erläutert, in welchem Sinn er börsennotiert verwendet.“ Die Erklärung ist hilfreich, wenn alltagssprachlicher und rechtlicher Gebrauch nicht genau deckungsgleich sind.

Bedeutungsunterschiede und typische Missverständnisse

Börsengehandelt beschreibt den Handel und kann im Alltag ähnlich verwendet werden. In fachlichen oder rechtlichen Zusammenhängen müssen die Voraussetzungen jedoch genauer betrachtet werden. Die Begriffe sind dort nicht ohne Weiteres beliebig austauschbar.

Erfolgreich oder rentabel bewerten wirtschaftliche Ergebnisse. Eine Börsennotierung belegt solche Ergebnisse nicht und ist keine Empfehlung zum Kauf eines Wertpapiers. Für die Wortbedeutung ist zunächst nur die zutreffende Einordnung des Status wichtig.

Schreibweise und Grammatik

Börsennotiert wird zusammengeschrieben, mit ö und zwei aufeinanderfolgenden n an der Grenze zwischen Börsen- und notiert. Die Formen lauten ein börsennotiertes Unternehmen, eine börsennotierte Gesellschaft, mit börsennotierten Aktien. Notiert ist hier Bestandteil eines adjektivisch gebrauchten Ausdrucks.

Steigerung

Das Adjektiv wird nicht gesteigert. Eine Gesellschaft ist unter dem jeweils verwendeten Begriffsmaßstab börsennotiert oder nicht. Unterschiede in Bekanntheit, Handelsvolumen oder Unternehmensgröße sind andere Merkmale und müssen mit eigenen Angaben beschrieben werden.

Beugung im Überblick

Die Tabellen zeigen die Grundstufe vor einem Nomen. Die hervorgehobene Endung richtet sich nach Artikel, Fall, Geschlecht und Zahl. Bei der gemischten Beugung steht im Plural beispielsweise keine oder meine; ein hat keinen Plural.

Starke Beugung · ohne Artikel
FallMaskulin, SingularFeminin, SingularNeutrum, SingularPlural, alle Genera
Nominativbörsennotierterbörsennotiertebörsennotiertesbörsennotierte
Genitivbörsennotiertenbörsennotierterbörsennotiertenbörsennotierter
Dativbörsennotiertembörsennotierterbörsennotiertembörsennotierten
Akkusativbörsennotiertenbörsennotiertebörsennotiertesbörsennotierte
Schwache Beugung · nach der, die, das
FallMaskulin, SingularFeminin, SingularNeutrum, SingularPlural, alle Genera
Nominativbörsennotiertebörsennotiertebörsennotiertebörsennotierten
Genitivbörsennotiertenbörsennotiertenbörsennotiertenbörsennotierten
Dativbörsennotiertenbörsennotiertenbörsennotiertenbörsennotierten
Akkusativbörsennotiertenbörsennotiertebörsennotiertebörsennotierten
Gemischte Beugung · nach ein/eine, im Plural nach keine
FallMaskulin, SingularFeminin, SingularNeutrum, SingularPlural, alle Genera
Nominativbörsennotierterbörsennotiertebörsennotiertesbörsennotierten
Genitivbörsennotiertenbörsennotiertenbörsennotiertenbörsennotierten
Dativbörsennotiertenbörsennotiertenbörsennotiertenbörsennotierten
Akkusativbörsennotiertenbörsennotiertebörsennotiertesbörsennotierten

Die Grundregeln findest du im Überblick zu Adjektiven und ihrer Beugung.

Die Verwendung an einem Beispiel verstehen

Erfundenes Beispiel: Eine erfundene Schulaufgabe vergleicht zwei Unternehmensporträts. Beide Firmen sind Aktiengesellschaften; nur bei einer wird eine Börsennotierung ausdrücklich genannt.

Aus der gemeinsamen Rechtsform folgt kein gemeinsamer Börsenstatus. Die erste Firma kann als börsennotiert beschrieben werden, wenn die entsprechende Angabe belegt ist. Für die zweite bleibt diese Eigenschaft ohne weitere Informationen offen.

Die Übung verhindert, dass ähnliche Begriffe zu einer unzutreffenden Aussage verschmelzen. Sie erklärt die Sprache eines Wirtschaftstextes und gibt keine Anlageempfehlung. Bei rechtlichen Fragen muss zusätzlich der konkrete gesetzliche Anwendungsbereich berücksichtigt werden.

Weitere passende Wörter findest du in der Adjektivliste mit Suche, Filtern und Wortauswahl.