fristlos

Fristlos: ohne Aufschub beziehungsweise ohne Einhaltung einer sonst vorgesehenen Frist erfolgend; mit sofortiger Wirkung gemeint.

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Was bedeutet fristlos?

Fristlos bezeichnet einen Vorgang, bei dem keine weitere Frist abgewartet werden soll. Besonders häufig begegnet das Wort bei Kündigungen und Entlassungen. Es beschreibt dort die zeitliche Art des Vorgangs, erklärt aber für sich genommen weder seinen Grund noch seine Berechtigung.

Fristlos bedeutet nicht verspätet. Wer einen Abgabetermin verpasst, hat nicht fristlos abgegeben, sondern zu spät. Ebenso ist fristlos kein Ersatz für unbefristet: Unbefristet bezeichnet eine fehlende zeitliche Begrenzung, fristlos dagegen das Handeln ohne entsprechenden Aufschub.

In Berichten ist es sinnvoll, zwischen einer Erklärung und ihrer tatsächlichen Wirkung zu unterscheiden. Der Satz sie erklärte eine fristlose Kündigung berichtet zunächst, was erklärt wurde. Er beweist nicht allein, dass alle Voraussetzungen für die behauptete Wirkung vorliegen. Das ist eine zusätzliche Frage.

Eigene Beispiele mit Erklärung

  • „Die Mitteilung bezeichnet die Kündigung als fristlos.“ Das Wort beschreibt die beabsichtigte sofortige Wirkung der Erklärung.
  • „Im Bericht steht, die Mitarbeiterin sei fristlos entlassen worden.“ Gemeint ist eine Entlassung ohne den sonst vorgesehenen zeitlichen Aufschub.
  • „Die verspätete Abgabe ist nicht fristlos, sondern nicht fristgerecht.“ Das Beispiel trennt zwei oft verwechselte zeitliche Aussagen.

Bedeutungsunterschiede und typische Missverständnisse

Fristgerecht hebt die Einhaltung einer bestimmten Frist hervor. Fristlos ist nicht einfach dessen Gegenteil im Sinn einer versäumten Frist. Die Wörter beziehen sich auf unterschiedliche zeitliche Abläufe.

Augenblicklich kann sofort oder gegenwärtig bedeuten. Fristlos ist enger mit einer nicht abgewarteten Frist verbunden. Unbefristet bedeutet dagegen ohne festgesetztes Ende und ist deshalb kein Synonym.

Schreibweise und Grammatik

Fristlos wird mit einfachem s in Frist und ohne zusätzliches s vor los geschrieben. Als Adjektiv wird es regelmäßig gebeugt: ein fristloser Ausschluss, eine fristlose Kündigung, mit fristlosen Entlassungen. In sie kündigte fristlos bleibt die Grundform unverändert. Das Adjektiv richtet seine Endung vor einem Nomen nach Artikel, Fall, Zahl und Geschlecht.

Steigerung

Fristlos wird im üblichen zeitlichen Sinn nicht gesteigert. Eine Erklärung ist nicht fristloser als eine andere, wenn beide denselben sofortigen Zeitpunkt beanspruchen. Fristloser in ein fristloser Ausschluss ist nur eine gebeugte Grundform. Unterschiedliche Zeitpunkte lassen sich mit konkreten Angaben genauer darstellen.

Beugung im Überblick

Die Tabellen zeigen die Grundstufe vor einem Nomen. Die hervorgehobene Endung richtet sich nach Artikel, Fall, Geschlecht und Zahl. Bei der gemischten Beugung steht im Plural beispielsweise keine oder meine; ein hat keinen Plural.

Starke Beugung · ohne Artikel
FallMaskulin, SingularFeminin, SingularNeutrum, SingularPlural, alle Genera
Nominativfristloserfristlosefristlosesfristlose
Genitivfristlosenfristloserfristlosenfristloser
Dativfristlosemfristloserfristlosemfristlosen
Akkusativfristlosenfristlosefristlosesfristlose
Schwache Beugung · nach der, die, das
FallMaskulin, SingularFeminin, SingularNeutrum, SingularPlural, alle Genera
Nominativfristlosefristlosefristlosefristlosen
Genitivfristlosenfristlosenfristlosenfristlosen
Dativfristlosenfristlosenfristlosenfristlosen
Akkusativfristlosenfristlosefristlosefristlosen
Gemischte Beugung · nach ein/eine, im Plural nach keine
FallMaskulin, SingularFeminin, SingularNeutrum, SingularPlural, alle Genera
Nominativfristloserfristlosefristlosesfristlosen
Genitivfristlosenfristlosenfristlosenfristlosen
Dativfristlosenfristlosenfristlosenfristlosen
Akkusativfristlosenfristlosefristlosesfristlosen

Die Grundregeln findest du im Überblick zu Adjektiven und ihrer Beugung.

Die Verwendung an einem Beispiel verstehen

Erfundenes Beispiel: In einer erfundenen Redaktionsübung liegen zwei kurze Meldungen vor. Eine berichtet von einer fristlosen Kündigung, die andere von einem unbefristeten Vertrag. Nora möchte beide unter der Überschrift ohne zeitliche Begrenzung zusammenfassen, bemerkt dann aber den Bedeutungsunterschied.

Die fristlose Kündigung soll ohne weitere Kündigungsfrist wirken. Der unbefristete Vertrag hat dagegen kein von vornherein festgesetztes Ende. Beide Wörter enthalten einen Bezug zu Fristen, beschreiben jedoch verschiedene Sachverhalte und lassen sich nicht durch dieselbe Überschrift erklären.

Die Gegenüberstellung klärt den Wortgebrauch, ohne über einen konkreten rechtlichen Fall zu entscheiden. Für eine genaue Meldung muss zusätzlich erkennbar bleiben, ob eine Wirkung lediglich behauptet wird oder bereits feststeht. Das Adjektiv ersetzt diese Information nicht.

Weitere passende Wörter findest du in der Adjektivliste mit Suche, Filtern und Wortauswahl.